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  • Kachelmann-Prozess

DEUTSCHLAND/WELT

 

21.12.2010 | Mannheim

Kachelmann-Prozess geht in die Winterpause

 

Letzte Sitzung vor der Winterpause: Im Prozess gegen Jörg Kachelmann sollen heute zwei Polizeibeamte gehört werden, die das mutmaßliche Opfer direkt nach der angeblichen Tat vernommen hatten.

 

Hierbei wird es voraussichtlich darum gehen, inwieweit die damaligen Angaben mit der Aussage der 37-Jährigen vor Gericht übereinstimmen. Weiterhin steht die Entscheidung des Gerichts über zwei Anträge der Verteidigung aus: Den Antrag auf Durchsuchung der Redaktionen von «Bunte» und «Focus» und der Antrag auf Ablehnung der psychologischen Gutachterin Luise Greuel wegen Befangenheit. Nach der Winterpause soll der Prozess am 19. Januar 2011 fortgesetzt werden.

 

Zum Wochenanfang hatte es einen Rückschlag für die Ankläger gegeben: Die Spuren am angeblichen Tatmesser belasten Kachelmann nicht. Das ergab die Vernehmung eines Sachverständigen des Landeskriminalamts Baden-Württemberg vor dem Landgericht Mannheim.

Dem Fernsehmoderator wird vorgeworfen, er habe seine langjährige Geliebte vergewaltigt. Dabei soll er ihr ein Küchenmesser an den Hals gedrückt haben. Eindeutige DNA-Spuren Kachelmanns auf dem Messer finden sich jedoch nicht, so der Gutachter. Auch scheinen die Untersuchungsergebnisse an der Messerklinge nicht zu dem angeblichen Tatablauf zu passen: Nach den Schilderungen der Nebenklägerin Simone W. (Name geändert) soll Kachelmann sie mit dem Messer am Hals von der Küche ins Schlafzimmer gezerrt haben. Während der gesamten Vergewaltigung habe er ihr den Messerrücken an den Hals gedrückt. Simone W. hatte nach der angeblichen Tat Schürfverletzungen am Hals.

 

Doch weder an der Messerspitze noch am Rücken der Klinge finden sich jedoch überhaupt nachweisbare DNA-Spuren, also auch nicht solche des mutmaßlichen Opfers. «Es gibt keine Hinweise darauf, dass mit dem Rücken oder der Spitze Verletzungen herbeigeführt wurden», so der LKA-Experte Gerhard Bäßler.

 

Zunächst meinte Bäßler, mögliche Spuren könnten beim Einpacken des Messers in eine Plastiktüte verloren gegangen sein. Dann jedoch kam ein entlastender Hinweis von unerwarteter Seite: Staatsanwalt Lars-Torben Oltrogge wies darauf hin, dass das Messer bei der Spurensicherung in einen speziellen Karton verpackt und mit sterilem Kabelbinder fixiert worden war. «Dann können wir das Thema Spurenverlust vernachlässigen», sagte Bäßler.

Die Staatsanwaltschaft ist zwar gesetzlich verpflichtet, auch Anhaltspunkte zu ermitteln, die den Beschuldigten entlasten. Doch gerade im Verfahren gegen Kachelmann hatte die Verteidigung den Ermittlern immer wieder vorgeworfen, sie würden einseitig ermitteln.

 

Wenn aber Kachelmann Simon e W. das Messer an den Hals gedrückt hätte, dann, so der Sachverständige, hätte er mehr Spuren erwartet - sowohl Spuren Kachelmanns am Messergriff als auch Spuren des mutmaßlichen Opfers an der 8,5 Zentimeter langen, geriffelten Klinge.

 

Zwar waren am Griff des Messers Spuren nachweisbar, hierbei handelte es sich jedoch um «Mischspuren», die Kachelmann nicht eindeutig zugeordnet werden konnten. Auch sei nicht auszuschließen, dass eine «Spurenübertragung» stattgefunden - also Simone W. winzige Hautpartikel ihres Ex-Geliebten auf das Messer übertragen hat.

Quelle: dpa
10.12.2010 | Mannheim

Kachelmann-Anwalt verdächtigt Staatsanwälte

 

Mit scharfen Angriffen gegen die Staatsanwaltschaft ist der Prozess gegen den Wettermoderator Jörg Kachelmann weitergegangen.

Verteidiger Johann Schwenn verdächtigte am Freitag die ermittelnden Staatsanwälte, sie hätten Ermittlungsergebnisse an die Presse weitergegeben und sich möglicherweise strafbar gemacht. «Die beiden Herren mir gegenüber sind um einiges verdächtiger als Herr Kachelmann», sagte Schwenn in Richtung der Staatsanwälte.

Einen konkreten Straftatbestand wollte Schwenn jedoch auch auf Nachfrage in einer Verhandlungspause nicht nennen; er beließ es bei Andeutungen, wonach die Ermittler ihre Amtspflichten verletzt hätten. Anschließend wurde der Fernsehdirektor des Mitteldeutschen Rundfunks zur Zusammenarbeit mit Kachelmann vernommen.

08.12.2010 | Mannheim

Kachelmann-Anwalt will Durchsuchung bei «Bunte» und «Focus»

Der neue Kachelmann-Anwalt Schwenn setzt seinen Feldzug gegen die Medien fort. Nun will er sogar Redaktionsräume durchsuchen lassen.

Jörg Kachelmanns Verteidiger will die Redaktionen der Zeitschriften «Bunte» und «Focus» durchsuchen lassen. Einen entsprechenden Antrag stellte Rechtsanwalt Johann Schwenn im Prozess gegen den Moderator am Mittwoch vor dem Landgericht Mannheim. Dabei sollten Schriftstücke und Datenträger sichergestellt werden, sagte Schwenn. Er warf den Blättern vor, sie würden versuchen, das Verfahren zum Nachteil Kachelmanns zu beeinflussen.

Das Gericht entschied zunächst nicht über den Antrag. Die Staatsanwaltschaft wollte noch schriftlich Stellung nehmen. Eine Sprecherin des Medienhauses Burda, zu dem die Magazine gehören, sagte, der Verlag werde sich später zu den Vorwürfen und dem Antrag äußern.

«Wenn ein Verlagshaus meint, seine Macht missbrauchen zu müssen, um ein Verfahren zu beeinflussen, dann ist das nicht mehr von der Pressefreiheit gedeckt», sagte Schwenn in einer Verhandlungspause. Dabei zeigte er sich pessimistisch, was den Ausgang des Verfahrens angeht: «Bisher haben Staatsanwaltschaft und Gericht mir keinen Anlass gegeben, die Verurteilungsgefahr für gemindert zu halten.» Aber mit Blick auf eine mögliche Revision betonte er, das letzte Wort werde nicht in Mannheim gesprochen.

In seinem Antrag auf Durchsuchung der Redaktionen bezog sich Schwenn auf Kontakte zu ehemaligen Geliebten des Moderators, die sowohl als Zeuginnen vor Gericht aussagten als auch der «Bunten» Interviews gegeben hatten. Außerdem hatte das Magazin «Focus» am Montag dieser Woche eine neue angebliche Belastungszeugin präsentiert, die in der Schweiz lebe und nicht vor einem deutschen Gericht aussagen wolle.

Schwenn betonte, dass das Magazin außerordentlich früh von der Zeugin und ihrer Weigerung erfahren habe, in Deutschland auszusagen. Dies, so Schwenn in seinem Antrag auf Durchsuchung, «nötigt zu dem Schluss, dass es sich (...) um eine von Redaktionsverantwortlichen der Burda Verlagsgruppe geführte und bezahlte Person handelt».

Schwenn beschuldigte die Magazine, sie hätten Zeuginnen dazu veranlasst, belastende Angaben über ihre Beziehung zu Kachelmann zu machen. So habe eine Zeugin nach der «Einwirkung» zweier Redakteure «ihre früheren Angaben gegenüber der Polizei dahin ergänzt (...), sie habe zu dem Angeklagten vor einem Verkehr in einem Hotel "Nein, ich will nicht" gesagt».

Einer Reporterin der Zeitschrift «Bunte» warf Schwenn vor, sie habe versucht, die Aussage einer Zeugin vor Gericht zu beeinflussen. Dies zeige, «dass die Redaktionsverantwortlichen nicht nur das Ziel möglichst wirksamer und für den Verlag einträglicher übler Nachrede verfolgen, sondern das Verfahren der Kammer zum Nachteil des Angeklagten beeinflussen wollen», heißt es in dem Beweisantrag.

Das Gericht begann anschließend mit der Vernehmung des Therapeuten des mutmaßlichen Opfers. Die ehemalige Geliebte beschuldigt Kachelmann, er habe sie mit einem Messer bedroht und vergewaltigt. Der 52-Jährige bestreitet das. Vor allem die These des Therapeuten Günter Seidler, dass Erinnerungslücken des mutmaßlichen Opfers auf eine Traumatisierung zurückzuführen sein könnten, ist zwischen Anklage und Verteidigung umstritten.

Quelle: dpa

www.kachelmannwetter.de     |     www.meteomedia.ch     |     www.meteocentrale.ch

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