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DEUTSCHLAND/WELT

 

09.12.2010 | Berlin

Bundespolizei und BKA sollen zusammengelegt werden

 

Der Bund soll im Zuge einer Umstrukturierung seiner Sicherheitsbehörden Bundespolizei und Bundeskriminalamt (BKA) zusammenlegen. Dies empfahl eine Expertenkommission am Donnerstag in Berlin bei der Vorlage ihres Abschlussberichts.

 

Nach Medienberichten steht Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) dem offen gegenüber.

 

Der Vorsitzende der Kommission, Eckart Werthebach, sagte, die Reform könne sich über mehrere Jahre erstrecken. Allerdings schlage die Kommission damit nicht ein «deutsches FBI» nach amerikanischem Vorbild vor. Denn es sei im Grundgesetz «mit Bedacht festgelegt» worden, dass Bund und Länder unterschiedliche polizeiliche Aufgabe hätten.

Quelle: dpa
09.12.2010 | Berlin

Innenminister: Fusion BKA/Bundespolizei sinnvoll

 

Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) hält eine möglichst rasche Zusammenlegung von Bundespolizei und Bundeskriminalamt (BKA) für sinnvoll.

«Den Hauptvorschlag aus den Polizeien des Bundes eine Polizei des Bundes zu machen, finde ich überzeugend, bedenkenswert und verfolgenswert», sagte de Maizière am Donnerstag in Berlin über die Empfehlung einer von ihm eingesetzten Expertenkommission. «Wenn man so etwas macht (...), dann würde ich für eine schnelle Organisationsreform im Laufe dieser Legislaturperiode plädieren.» Er sprach sich aber gegen die Schaffung eines «deutschen FBI» nach US-Vorbild aus.

 

Der Innenminister will eine politische Grundentscheidung über den Behördenzuschnitt und den Zeitplan der Reform im kommenden Frühjahr treffen, wie er ankündigte. Die Expertenkommission unter dem früheren Verfassungsschutz-Präsidenten Eckart Werthebach schlägt vor, den Prozess über mehrere Jahre zu strecken. De Maizière sagte, das Grundgesetz solle für die Reform ebenso wenig geändert werden wie die Befugnisse.

 

Es sei offen, ob es mehr oder weniger Stellen geben werde. «Das Ziel besteht aber nicht darin, Stellen abzubauen», betonte der Minister. Es gehe um mehr Sicherheit. Die Standorte sollten im Wesentlichen erhalten bleiben.

Quelle: dpa
09.12.2010 | Berlin

Sicherheitsbehörden im Überblick

 

In Deutschland sorgen mehrere Behörden des Bundes für Sicherheit und Ordnung. Ein Überblick über die bisherigen Strukturen:

BUNDESPOLIZEI: Rund 41 000 Beschäftigte, davon 30 000 Polizisten; Zentrale: Potsdam. Die Bundespolizei ist aus Bundesgrenzschutz und Bahnpolizei hervorgegangen und untersteht dem Bundesinnenministerium. Eine wichtige Aufgabe ist die Überwachung der Grenzen zu Lande, zu Wasser und in der Luft. Sie ist auch für die Sicherheit in Zügen und auf Bahnanlagen zuständig und soll den zivilen Flugverkehr vor Angriffen schützen. In Berlin schützt sie im Einvernehmen mit der Landespolizei Bundesorgane wie das Bundeskanzleramt und Bundesministerien.

 

BUNDESKRIMINALAMT: Mehr als 5500 Beschäftigte (2008); Zentrale: Wiesbaden. Das BKA koordiniert das Auskunfts- und Nachrichtenwesen der Länder- und Bundespolizei. Eigene Ermittlungskompetenzen hat es unter anderem bei der Bekämpfung des internationalen Terrorismus, des Rauschgift- und Waffenhandels sowie der Geldwäsche. Das Amt stellt zudem Personenschützer für die Kanzlerin, den Bundespräsidenten, Bundesminister und Staatsgäste.

ZOLL: 34 000 Mitarbeiter (2009); Zentrale Zollkriminalamt: Köln; Zollämter zugeordnet zu fünf Bundesfinanzdirektionen. Der dem Bundesfinanzministerium unterstellte Zoll kontrolliert nicht nur den Waren- und Personenverkehr an den Grenzen und sucht nach gefälschten Markenartikeln. Auch die Bekämpfung der Schwarzarbeit fällt in seinen Aufgabenbereich. Das 1992 gegründete Zollkriminalamt als «Kripo des Zolls» ist vor allem bei der Bekämpfung des organisierten Waffen-, Drogen- und Zigarettenschmuggels aktiv. Seine Zollfahnder haben die gleichen Rechte wie Polizisten.

 

Daneben gibt es die Sicherheitsbehörden der 16 Bundesländer, darunter vor allem die Landespolizeien:

LANDESPOLIZEI: Sie umfasst die uniformierte Schutzpolizei und die ziviler Kriminalpolizei, die beide für die Aufklärung von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten zuständig sind. Schutzpolizisten kontrollieren den gesamten Bereich des Straßenverkehrs. Auch der Schutz von Demonstrationen und Großveranstaltungen gehört zu ihren Aufgaben. Auf den Küstengewässern bis zur Zwölf-Seemeilen-Grenze, auf Binnenwasserstraßen und Seen wacht die Wasserschutzpolizei.

Quelle: dpa

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