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  • Freispruch für Harry Wörz

DEUTSCHLAND/WELT

 

15.12.2010 | Karlsruhe

Der Bundesgerichtshof hat den Freispruch für Harry Wörz bestätigt.

Wörz saß viereinhalb Jahre lang unschuldig in Haft - ihm war die versuchte Tötung seiner Frau im Jahr 1997 zur Last gelegt worden. Nach einer Wiederaufnahme des Verfahrens hatte ihn das Landgericht Mannheim im vergangenen Jahr freigesprochen. Der Freispruch ist nun rechtskräftig.

«Das Landgericht Mannheim hatte Zweifel, dass Harry Wörz der Täter war. Und diesmal sind die Zweifel auch für den Senat nachvollziehbar vernünftig begründet», sagte der Vorsitzende Richter Armin Nack. Wörz war 1998 zu elf Jahren Haft verurteilt worden.

Nachdem schwerwiegende Mängel bei den Ermittlungen bekannt wurden, erreichte er die Wiederaufnahme des rechtskräftig abgeschlossenen Verfahrens. 2005 wurde Wörz ein erstes Mal freigesprochen, doch der BGH ordnete eine Neuauflage des Prozesses an. Im Oktober 2009 sprach ihn das Landgericht Mannheim erneut frei. Hiergegen hatte die Staatsanwaltschaft und die Nebenklage Revision eingelegt.

 

In der Revisionsverhandlung am Mittwoch hatten sowohl die Verteidigung als auch die Bundesanwaltschaft gefordert, den Freispruch zu bestätigen. «Das Ringen um die Schuld des Angeklagten wäre damit zu Ende, nicht aber das Ringen um Aufklärung», sagte Bundesanwalt Wolfram Schädler. Das Landgericht hatte in seiner Entscheidung 2009 starke Verdachtsmomente gegen den damaligen Geliebten der Frau aufgeführt. Gegen ihn wird weiter ermittelt.

Quelle: dpa

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