DEUTSCHLAND/WELT

13.01.2011 | Bonn
Kartellamt: Manipulation beim Strompreis nicht nachweisbar
Manipulieren die deutschen Energieriesen die Strompreise, indem sie Kraftwerke vorübergehend vom Netz nehmen? Das Kartellamt hat den Großhandelsmarkt geprüft und sagt jetzt: Nein, nicht nachweisbar. Doch ganz ausschließen wollen die Wettbewerbshüter den Vorwurf nicht.
Die deutschen Stromkonzerne dürfen aufatmen, vorläufig zumindest: Das Bundeskartellamt kann ihnen nicht nachweisen, durch vorübergehendes Abschalten von Kraftwerken in den Jahren 2007 und 2008 die Strompreise im Großhandel gezielt in die Höhe getrieben zu haben. Der Anteil der betroffenen Kraftwerksleistung sei so gering, dass man den Vorwurf eines systematischen Missbrauchs durch die Erzeuger nicht stützen könne, sagte der Präsident des Bundeskartellamtes, Andreas Mundt, am Donnerstag in Bonn. Doch ganz ausschließen will der oberste Wettbewerbshüter eine solches Vorgehen auch wieder nicht.

Denn die marktbeherrschenden Stromerzeuger Eon, RWE, Vattenfall und EnBW, auf die rund 80 Prozent der Erzeugung in Deutschland entfällt, hätten durchaus Anreiz und Möglichkeit, den Strompreis durch das Zurückhalten von Kapazitäten erheblich zu beeinflussen. Die Wettbewerbssituation sei unbefriedigend, betonte Mundt. Als besonders kritisch sieht er den hohen Anteil von 25 Prozent Stromkapazitäten, die aus technischen Gründen nicht zur Verfügung standen. «Wir können nicht ausschließen, dass die von den Unternehmen angesetzten Werte für technische Restriktionen gegebenenfalls zu hoch sind», betonte Mundt bei der Vorstellung einer Untersuchung zur Preisbildung im Stromgroßhandel. Diese Fragen müssten mit den Unternehmen geklärt werden.
Zufrieden zeigte sich indes der Bundesverband Energie und Wasserwirtschaft (BDEW) mit den vorgelegten Ergebnissen. Der Verband und seine Mitgliedsunternehmen setzten sich seit Jahren für Wettbewerb und eine transparente Preisfindung an den
Großhandelsmärkten ein, erklärte die Vorsitzende der Hauptgeschäftsführung des BDEW, Hildegard Müller

Kartellamtspräsident Mundt sagte auch: «Wir gehen davon aus, dass die Unternehmen einen Verhaltensspielraum haben, der mit Missbrauchsaufsicht in Zaum gehalten werden kann», sagte Mundt. Die Sektoruntersuchung habe möglicherweise auch eine abschreckende Wirkung gehabt.
Eine effektive Missbrauchsaufsicht sei auch künftig dringend geboten, betonte der Kartellamtschef. Die Anbieter verfügten nicht nur wegen der Erzeugungsmengen, sondern auch wegen der fehlenden Speicherbarkeit von Strom über eine erhebliche Marktmacht. Die Ergebnisse der Untersuchung bestätigten darüber hinaus die Notwendigkeit für den Aufbau der geplanten Markttransparenzstelle. Diese beim Kartellamt angesiedelte Einrichtung soll die Wettbewerbsbehörde künftig noch schlagkräftiger machen.
Zur Debatte um die erhöhten Strompreise zum Jahresanfang sagte Mundt, dass das Kartellamt auf Endkundenbereich keine Missbrauchsverfahren plane oder eingeleitet habe. Mehr als 500 Versorger hatten zum 1. Januar die Endkundenpreise im Schnitt um 7 Prozent erhöht und die Zuschläge mit der erhöhten Umlage für die erneuerbaren Energien begründet. Mundt wies darauf hin, dass die Bandbereite der Preisaufschläge groß sei und von 0 bis 14 Prozent reiche. Verbraucher hätten zudem die Chance, durch eine Anbieterwechsel Kosten zu sparen.

Nach neuesten Berechnungen des Internetportals verivox.de wechselten im vergangenen Jahr 3 Millionen Stromkunden ihren Anbieter. Das seien zwar deutlich mehr gewesen als 2009, aber lediglich 7 Prozent aller 46 Millionen Strom-Haushaltskunden, teilte Verivox mit. 2009 habe der Anteil bei 5 Prozent gelegen. Beim Gas stieg die Wechselquote demnach von 4 auf rund 10 Prozent. Insgesamt entschieden sich rund eine Million Gaskunden im vergangenen Jahr für einen anderen Anbieter. Das Einsparpotenzial beim Strom betrage bis zu 229 Euro und bei Gas bis zu 259 Euro pro Jahr, hieß es.
Ein Großteil der Verbraucher sei dennoch immer noch nicht bereit, den Versorger zu wechseln. Ein Grund sei auch die Furcht, dass es bei einem Wechsel zu gravierenden Problemen kommen könnte. Dabei hätten alle Verbraucher ein gesetzliches Recht auf ununterbrochene Energieversorgung und Gleichbehandlung.
Quelle: dpa
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