DEUTSCHLAND/WELT

19.01.2011 | Berlin
Steuerstreit in der Koalition beigelegt
Der wochenlange Streit in der schwarz-gelben Koalition über rückwirkende Steuervereinfachungen ist beigelegt.
Die Fraktionen von Union und FDP einigten sich mit Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) darauf, die Erhöhung des Arbeitnehmer-Pauschbetrages von 920 auf 1000 Euro bereits in diesem Jahr umzusetzen. Der Steuervorteil von bis zu 36 Euro im Jahr soll mit der Dezember-Lohnabrechnung an die Arbeitnehmer weitergereicht werden.
Schäuble hatte sich bis zuletzt gegen diese Lösung gewehrt. Er wollte die höhere Pauschale erst 2012 umsetzen, um den Etat 2011 nicht zu belasten und Bürokratieaufwand zu vermeiden. Die jetzt vereinbarte Lösung entspricht genau dem Kompromissvorschlag aus den Koalitionsreihen, den Schäuble noch am Montag abgelehnt hatte. Vertreter von Union und FDP begrüßten das Einlenken des Ministers.

Nach der nun gefundenen Lösung müssen die Arbeitgeber nur die Dezember-Gehaltsabrechnung ändern. Die Arbeitnehmer hätten damit zu Weihnachten etwas mehr Geld in der Tasche. Eine zusätzliche Steuererklärung ist nicht fällig. Der Vorteil beträgt allerdings nur etwa 1 bis 3 Euro pro Monat. Auch profitieren nicht alle Bürger davon. Für den Bundeshaushalt wird die Entlastung von insgesamt rund 330 Millionen Euro aber im Haushalt 2012 wirksam.
Union und FDP haben den Streit damit wie angestrebt noch vor dem am Donnerstagabend geplanten Treffen des Koalitionsausschusses gelöst. Schäuble hatte sich dem Vernehmen nach am Dienstagabend mit Finanzexperten der Koalition erneut getroffen.
Die höhere Werbungskostenpauschale für Arbeitnehmer ist Kernstück der vereinbarten 41 Steuervereinfachungen. Einschließlich der Verbesserungen bei den Kinderbetreuungskosten sowie beim Kindergeld und Kinderfreibetrag kommen Kosten von insgesamt 585 Millionen Euro zusammen. Hier ist aber keine rückwirkende Umsetzung zu erwarten.

FDP-Finanzexperte Volker Wissing sagte am Rande der Sitzung des Bundestags-Finanzausschusses: «Ich freue mich, dass die Dinge nun klar sind und die Arbeitnehmer die erhöhte Pauschale bereits 2011 voll nutzen können.» Der Obmann der Union im Finanzausschuss, Hans Michelbach (CSU), sprach von einem wichtigen Signal an alle Arbeitnehmer: «Ich begrüße die jetzt gefundene Lösung ausdrücklich.»
Bayerns Finanzminister Georg Fahrenschon (CSU) sagte: «Mit dieser Lösung werden Bürger und Finanzverwaltung von bürokratischem Aufwand verschont, und wir erreichen eine zeitnahe finanzielle Entlastung der Arbeitnehmer.» Jetzt könne Schritt für Schritt die steuerliche Entlastung der Bürger weiter vorangetrieben werden.
Quelle: dpa
19.01.2011 | Berlin
Hintergrund: Maßnahmen zur Steuervereinfachung
Union und FDP haben sich auf 41 Maßnahmen für Steuervereinfachungen verständigt. Arbeitnehmer sollen um bis zu 585 Millionen Euro im Jahr entlastet werden. Wesentliche Maßnahmen:

WERBUNGSKOSTENPAUSCHALE: Die auch als Arbeitnehmer-Pauschbetrag bekannte Pauschale soll von 920 auf 1000 Euro steigen. Entlastet werden diejenigen Steuerzahler, die geringere Werbungskosten - etwa Aufwendungen für die Fahrt zur Arbeit oder Arbeitsmittel - als 1000 Euro im Jahr haben. Nach Angaben des Neuen Verbandes der Lohnsteuer- Hilfevereine profitiert etwa die Hälfte der Arbeitnehmer von der Entlastung gar nicht, weil sie höhere Werbungskosten geltend machen. Bei den übrigen Arbeitnehmern betrage die Entlastung allenfalls 3 Euro im Monat. Den Staat kostet dies 330 Millionen Euro pro Jahr. Wer über 1000 Euro liegt, muss weiter Quittungen einreichen.
KINDERBETREUUNG: Die bisher unterschiedlichen Voraussetzungen für den Abzug von Betreuungskosten wie Berufstätigkeit, Ausbildung oder Krankheit der Eltern sollen entfallen. Dadurch wird der Abzug erheblich vereinfacht. Die bisherige Unterscheidung ist aufwendig und füllt ein ganzes Blatt der dreiseitigen «Anlage Kind» in der Steuererklärung, hat aber praktisch keine steuerliche Bedeutung oder Auswirkung auf die Entlastungshöhe. Der Erklärungsaufwand soll nun reduziert werden. Außerdem kommen mehr Eltern in den Genuss des Abzugs. Das kostet den Staat jährlich etwa 60 Millionen Euro.

KINDERGELD/FREIBETRÄGE: Bei der Gewährung von Kindergeld und Freibeträgen soll auf die Einkommensüberprüfung bei volljährigen Kindern in der Schul- oder Berufsbildung verzichtet werden. Bisher entfallen Kindergeld und -freibetrag ab 8004 Euro Eigeneinkünften eines Kindes. Das macht die Gewährung und detaillierte Erfassung kompliziert. Aber nur etwa ein Prozent der volljährigen Kinder überschreitet diese Einkunftsgrenze. Die Prüfung ist Ursache vieler Einsprüche und Klageverfahren. Diese geplante Erleichterung kostet den Staat etwa 200 Millionen Euro im Jahr.
ENTFERNUNGSPAUSCHALE: Fährt ein Arbeitnehmer abwechselnd mit öffentlichen Verkehrsmitteln und seinem eigenen Auto zur Arbeit, muss er ein Fahrtenbuch führen. Steuerpflichtige können sowohl tage- als auch streckenweise wählen, welcher Abzug günstiger ist. Öffentliche Verkehrsmittel sind meist bei kurzen Entfernungen teurer als 30 Cent pro Entfernung. Der Fiskus muss intensiv prüfen, um die Höhe der Werbungskosten zu ermitteln. «Durch Umstellung der heute notwendigen tageweisen auf eine jährliche Vergleichsrechnung entfällt für den Betroffenen die Notwendigkeit, entsprechende Aufzeichnungen zu führen und im Erklärungsvordruck darzulegen», heißt es.
STEUERERKLÄRUNG: Wer will, kann künftig nur noch alle zwei Jahre eine Steuererklärung abgeben. Die Vereinfachung zielt auf Bürger, die über Jahre etwa gleich viel verdienen. Die wenigsten werden aber auf eine Steuererstattung zwei Jahre warten. Deshalb nutzt eine Fristverlängerung nur dem, der keine Erstattung erhält.




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