DEUTSCHLAND/WELT


08.06.2011 | Mannheim
Kachelmann-Freispruch: Ex-Geliebte legt Revision ein
Die Ex-Geliebte und Nebenklägerin im Prozess um Jörg Kachelmann hat Revision gegen den Freispruch des Wettermoderators eingelegt. Das teilte das Landgericht Mannheim am Mittwoch mit. Das Gericht habe nun dreieinhalb Monate Zeit, die schriftliche Urteilsbegründung zu verfassen und der Nebenklägerin zu überstellen, hieß es in der Mitteilung. Die Staatsanwaltschaft hatte bereits am Montag Revision eingelegt.
Das Gericht hatte den 52-Jährigen am Dienstag vergangener Woche aus Mangel an Beweisen vom Vorwurf der Vergewaltigung seiner Ex-Geliebten freigesprochen. Die Staatsanwaltschaft hatte in dem 44 Verhandlungstage dauernden Prozess eine Haftstrafe von vier Jahren und drei Monaten für Kachelmann gefordert.
Quelle: dpa

06.06.2011 | Mannheim
Fall Kachelmann: Staatsanwaltschaft legt Revision ein
Vorerst kein Ende im Justizmarathon um Jörg Kachelmann: Gegen den Freispruch des Wettermoderators vom Vorwurf der Vergewaltigung legt die Staatsanwaltschaft Revision ein. Im Herbst könnte entschieden werden, ob der Fall vor den Bundesgerichtshof (BGH) kommt.
Die Staatsanwaltschaft hat gegen den Freispruch des Wettermoderators Jörg Kachelmann Revision eingelegt. Das teilte die Behörde am Montag mit. Das Mannheimer Landgericht hatte den 52-Jährigen am vergangenen Dienstag aus Mangel an Beweisen vom Vorwurf der Vergewaltigung seiner Ex-Geliebten freigesprochen. Die Staatsanwaltschaft hingegen hatte in dem 44 Verhandlungstage andauernden Prozess eine Haftstrafe von vier Jahren und drei Monaten für Kachelmann gefordert.
Man wolle nun erst die schriftlichen Urteilsgründe prüfen, sagte der zuständige Staatsanwalt Lars-Torben Oltrogge am Montag. Dann werde entschieden, ob die Revision aufrechterhalten werde. Formelle Verfahrensfehler gebe es aus bisheriger Sicht zwar nicht, sagte Oltrogge. Es gehe vielmehr um Fragen der stichhaltigen Beweiswürdigung durch das Gericht und darum, ob die Indizienkette nochmals überprüft werden müsse. Die Kammer hatte zur Begründung des Freispruchs darauf verwiesen, dass die Indizien sowohl für als auch gegen Kachelmann sprechen könnten und ihn aus Mangel an Beweisen freigesprochen.

Das Landgericht hat nun dreieinhalb Monate Zeit, die schriftliche Urteilsbegründung zu verfassen und der Staatsanwaltschaft zu überstellen. Oltrogge rechnet damit, dass sie spätestens Ende September vorliegen wird. Danach ist die Staatsanwaltschaft erneut am Zug und hat einen Monat Zeit, «die Revision zu begründen und zu prüfen, ob wir die Revision auch durchführen», so Oltrogge. «Im Oktober wissen wir, wohin die Reise geht.»
Wie es im Justizkrimi um Kachelmann weitergeht, dürfte damit frühestens im Herbst feststehen: Im Falle einer Revision hätte dann der Bundesgerichtshof (BGH) zu entscheiden. Sollte der BGH Rechtsfehler feststellen, wird das Verfahren an das Landgericht Mannheim zurückgegeben.
Quelle: dpa

31.05.2011 | Mannheim
Freispruch für Jörg Kachelmann
Das Landgericht Mannheim hat Jörg Kachelmann vom Vorwurf der Vergewaltigung freigesprochen. Das Urteil fiel nach dem Grundsatz «Im Zweifel für den Angeklagten», da die Beweise gegen den Schweizer Wettermoderator nicht ausreichten.
Das Gericht folgte mit dem Spruch dem Antrag der Verteidigung. Im Publikum gab es Applaus und Freudenschreie.
Im Urteil hieß es, dass Kachelmann für seine Zeit in Untersuchungshaft entschädigt werden soll. Die Kosten des Verfahrens trägt die Staatskasse.

Der 52-Jährige hatte vor der Verkündigung des Urteils wie versteinert gewirkt. Seine Ex-Geliebte, die Hauptzeugin der Anklage, hatte den Gerichtssaal erst wenige Minuten nach Verkündung des Freispruchs betreten. Sie kam also erst zur Begründung des Urteils.
Bei dem Spruch handelt es sich um einen sogenannten Freispruch zweiter Klasse, weil im Prozess Aussage gegen Aussage stand und die Indizien gegen den Angeklagten nicht ausreichten. Kachelmann, der im Laufe des Verfahrens vorübergehend 132 Tage in Untersuchungshaft saß, konnte das Gericht als freier Mann verlassen.
Die langjährige Geliebte (38) hatte den TV-Moderator beschuldigt, er habe sie mit einem Messer bedroht und vergewaltigt. Kachelmann hatte die Vorwürfe stets bestritten. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Haftstrafe von vier Jahren und drei Monaten für den Fernsehmoderator gefordert.

Mit dem Urteil geht nach 44 Verhandlungstagen einer der spektakulärsten Prozesse in der Geschichte der Bundesrepublik zu Ende. Kachelmann war im März 2010 am Frankfurter Flughafen festgenommen worden und kam Mitte 2010 wieder frei. Der von großem Medienrummel begleitete Prozess dauerte fast neun Monate.
Kachelmann hatte in seiner Vernehmung vor dem Haftrichter und öffentlich immer seine Unschuld beteuert, vor Gericht allerdings nicht ausgesagt.
Seine Verteidiger hatten unter anderem auf Widersprüche in den Aussagen der Nebenklägerin hingewiesen, die zum Teil in ihren ersten Vernehmungen falsche Angaben gemacht hatte und diese später korrigierte. Auch die rechtsmedizinischen Gutachten ließen zum Teil den Schluss zu, dass sich die Frau ihre Verletzungen selbst zugefügt haben könnte.

Die Staatsanwaltschaft hatte hingegen bis zum Schluss eine Verurteilung Kachelmanns gefordert. Staatsanwalt Lars-Torben Oltrogge hatte in seinem Plädoyer eingeräumt, dass man alle Indizien auch anders werten könne. «Aber das ist das Wesen eines Indizienprozesses - dass es auf die Gesamtschau ankommt.»
Die Staatsanwaltschaft hatte vorab angekündigt, sie wolle bei einem Freispruch höchstwahrscheinlich Revision einlegen.
Quelle: dpa

31.05.2011 | Gais
Meteomedia: Kachelmann steigt wieder voll ein
Nach seinem Freispruch wird TV-Moderator Jörg Kachelmann wieder voll bei dem von ihm gegründeten Wetterdienst Meteomedia einsteigen. Das gab das Unternehmen am Dienstag in Gais südöstlich von St. Gallen in der Schweiz bekannt.
Auch bei Radio Basel, wo Kachelmann seit Monaten einmal die Woche auf Sendung ist, werde der Schweizer nun künftig des öfteren zu hören sein, sagte Chefredakteur Christian Heeb der Nachrichtenagentur dpa.
Kachelmann war auch während seines Prozesses Präsident von Meteomedia geblieben. Das Unternehmen freue sich «über den längst überfälligen Freispruch ihres Firmengründers», hieß es in einer Stellungnahme. «Jörg Kachelmann wird ab sofort seine Kraft wieder ganz der Meteomedia Gruppe widmen können.» Dazu gehörten auch seine Kommentare zum Wettergeschehen in Medien wie Radio Basel, dem deutschen Sender Radio Primavera mit Sitz in Aschaffenburg und Twitter. Auch seien zusätzliche öffentliche Auftritte in Zukunft nicht ausgeschlossen.
Heeb sagte, auch sein Sender habe vorwiegend aus Deutschland «ganz üble Mails» zu Kachelmanns Tätigkeit erhalten, sich aber nicht davon beeindrucken lassen. Kurzzeitig hatte Kachelmann auch beim Schweizer Sender Radio Sunshine gearbeitet. Weil es aber Beschwerden von Hörern gab, verzichtete der Sender zunächst auf Wettermoderationen mit dem 52-Jährigen. Ob Kachelmann dort nun wieder auftreten darf oder will, stand zunächst nicht fest.




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