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DEUTSCHLAND/WELT

 

08.06.2011 | Dresden/Leipzig

Großrazzia gegen illegales Filme-Portal kino.to

 

Bei einer bundesweiten Razzia sind am Mittwoch wegen des Verdachts der illegalen Verbreitung von Spielfilmen rund 20 Wohnungen und Geschäftsräume der Website kino.to durchsucht worden.

 

Insgesamt wurden 13 Beschuldigte verhaftet, wie die Generalstaatsanwaltschaft Dresden mitteilte. Nach einem weiteren Verdächtigen wird noch gefahndet. «Wir suchen derzeit bundesweit nach ihm», sagte der Sprecher der Generalstaatsanwaltschaft, Wolfgang Klein, der Nachrichtenagentur dpa. Bei Bedarf werde die Fahndung auf ganz Europa ausgedehnt.

 

Die Beteiligten stehen unter dem «Verdacht der Bildung einer kriminellen Vereinigung zur gewerblichen Begehung von Urheberrechtsverletzungen». Außer in Leipzig waren auch Wohnungen, Geschäftsräume und Rechenzentren in Zwickau, Berlin, Hamburg, Bremen, Frankfurt am Main, Nürnberg und München durchsucht worden. Die Beamten der Integrierten Ermittlungseinheit Sachsen ermittelten bereits seit mehreren Monaten. Die Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (GVU) und eine Münchener Rechtsanwaltskanzlei hatten Anzeige gegen das Unternehmen gestellt.

Nach Angaben der GVU, die im Auftrag der Filmindustrie Urheberrechtsverletzungen nachweisen soll, beteiligten sich mehr als 250 Polizisten und Steuerfahnder an dem Einsatz. Mehrere sogenannte Streamhoster, bei denen die auf den Portalen verlinkten Raubkopien abgelegt sind, seien von den Behörden vom Netz genommen worden.

 

Über kino.to werden nach Angaben der Ermittler Raubkopien von Spielfilmen und Serien illegal verbreitet. Das Portal listet dabei Links auf Filmeanbieter auf. Es gebe aber eine organisatorische Verbindung zwischen Portal und den Anbietern, betonte Klein. Die Internetadresse kino.to ist in Tonga in der Südsee registriert. Allein dies zeige, dass der Betreiber Unseriöses vorgehabt habe. Die Server stehen allerdings größtenteils in Europa.

 

Die Website hat etwa vier Millionen Nutzer täglich. Sowohl der Schaden für die Filmwirtschaft als auch die Gewinne der Hauptbeschuldigten liegen laut Klein im siebenstelligen Euro-Bereich. Die Seite war am Mittwoch nicht mehr zu erreichen. Stattdessen erschien vorübergehend auf dem Bildschirm ein Hinweis zu den laufenden Ermittlungen der Kriminalpolizei.

 

Ob auch die Nutzer der Seite mit Ermittlungen rechnen müssen, war am Mittwoch noch unklar. Dies werde zu einem späteren Zeitpunkt geprüft, sagte der Sprecher.

Quelle: dpa
08.06.2011 | Köln

Ermittlungen gegen kino.to - Was haben die Nutzer jetzt zu befürchten?

Heute hat die Gesellschaft für Urheberrechtsverletzungen mitgeteilt, dass die Betreiber der illegalen Streamingplattform kino.to verhaftet worden sind. Zahlreiche Wohnungen in verschiedenen Ländern sind offenbar durchsucht worden. Für die ca. vier Millionen Nutzer der Plattform stellt sich nun die Frage, inwiefern sie mit strafrechtlichen oder zivilrechtlichen Konsequenzen zu rechnen haben.

Rechtsanwalt Christian Solmecke aus der Kölner Medienrechtskanzlei WILDE BEUGER SOLMECKE hält es für unwahrscheinlich, dass jetzt auch gegen die Nutzer vorgegangen wird: "Aus meiner Sicht haben die Nutzer von kino.to schon keine Straftat begangen, da der reine Konsum von Streamingdiensten nicht rechtswidrig ist. Das gilt jedenfalls immer dann, wenn keine Kopie des Streams auf dem eigenen Rechner hergestellt wird. Darüber hinaus ist die GVU auch dafür bekannt, normalerweise das Übel an der Wurzel zu packen. Das heißt, dass die Gesellschaft in der Regel gegen die großen Fische vorgeht, was sie mit den jetzigen Durchsuchungen auch beweisen hat."

Letztlich müsse man sich auch fragen - so Solmecke weiter - welche Daten auf den Servern von kino.to bzw. den angeschlossenen Streamingplattformen überhaupt gespeichert worden sind. Zwar sei ein Nutzer über seine IP-Adresse jederzeit identifizierbar, jedoch würden viele Server die IP-Adressen überhaupt nicht speichern. Selbst wenn dem so wäre, stellt sich die Frage, ob die jeweiligen Internet-Zugangsprovider - also z.B. die Deutsche Telekom - ebenfalls die IP-Adresse ihrer Kunden gespeichert haben. Ist das nicht der Fall, ist eine Zuordnung der IP-Adresse nicht mehr möglich. Betroffen sein könnten also wenn überhaupt nur Nutzer, die in den letzten Tagen die Plattform kino.to genutzt haben.

Die Filmindustrie vertritt - anders als Rechtsanwalt Christian Solmecke - die Auffassung, dass schon das Zwischenspeichern eines Films im flüchtigen Speicher eines Computers (RAM) als illegale Kopie anzusehen ist. Da diese Frage von den Gerichten noch nicht geklärt worden ist, sind daher Abmahnungen zumindest denkbar. Die betroffenen Nutzer müssten dann mit so genannten Unterlassungserklärungen versprechen, künftig keine Filme mehr zu vervielfältigen und darüber hinaus Schadensersatzansprüche zahlen. Der Schadensersatzanspruch setzt sich zusammen aus den Anwaltsgebühren, die auf 100 Euro gem. § 97 a Abs 2 UrhG gedeckelt sein dürften und dem tatsächlich entstandenen Schaden, der sich z.B. an den Kosten eines Kinobesuchs bzw. am Ausleihen einer DVD mit ca. 10 Euro orientieren dürfte. Wesentlich höhere Schadensersatzansprüche und Anwaltskosten werden zwar in den tausenden Filesharing-Verfahren in Deutschland angesetzt. Beim Filesharing liegt jedoch - anders als bei kino.to - der Hauptvorwurf darin, dass ein Film nicht nur heruntergeladen sondern in den Tauschbörsen auch automatisch (und oft unbewusst) der gesamten Welt wieder angeboten wird.

Weitergehende Informationen zum Thema sind auf http://www.wbs-law.de zu finden.

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