DEUTSCHLAND/WELT

29.06.2011 | Berlin
Anti-Terror-Gesetze werden um vier Jahre verlängert
Die umstrittenen Anti-Terror-Gesetze werden um vier Jahre verlängert. Das gaben Innenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) und Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) am Mittwoch in Berlin bekannt. Vorausgegangen war ein monatelanger Streit innerhalb der Koalition. Die Gesetze waren nach den Terroranschlägen vom 11. September 2001 beschlossen worden. Sie wären zum Jahresende ausgelaufen.
Wie Friedrich erklärte, können die Nachrichtendienste künftig bei zentralen Stellen Auskünfte über Flüge und Konto-Daten von Terrorverdächtigen einholen. Bislang mussten die Ermittler dazu bei einzelnen Banken und Airlines um Auskunft bitten. Nicht umgesetzt wird die ursprüngliche Forderung des Innenministers, die Verweigerung von Auskünften mit Bußgeldern zu belegen.
Die FDP setzte sich mit ihrer Forderung durch, eine unabhängige Regierungskommission einzusetzen, die die Gesetzgebung im Sicherheitsbereich insgesamt kritisch betrachten soll.
Quelle: dpa

29.06.2011 | Berlin
Hintergrund: Die befristeten Anti-Terror-Gesetze
Nach den Terroranschlägen vom 11. September 2001 wurden unter der damaligen rot-grünen Bundesregierung zahlreiche neue Sicherheitsmaßnahmen beschlossen. Einige Regelungen sind befristet und laufen automatisch im Januar 2012 aus, wenn der Gesetzgeber sie nicht verlängert oder ganz entfristet.
Dabei geht es vor allem um Auskünfte, die Nachrichtendienste - also Bundesamt für Verfassungsschutz, Bundesnachrichtendienst und Militärischer Abschirmdienst - über mutmaßliche Extremisten und Terroristen von verschiedenen Stellen verlangen können.
FINANZEN: Kreditinstitute und Finanzunternehmen müssen Auskünfte geben über Konten, Konteninhaber, Geldbewegungen und Geldanlagen. Somit soll herausgefunden werden, ob Verdächtige beispielsweise islamistische Terroristen finanziell unterstützen oder ihr Konto leerräumen, um sich selbst auf den Weg ins pakistanisch-afghanische Grenzgebiet machen. Allein der Verfassungsschutz erbat seit 2002 in 97 Fällen Auskünfte.

POST: Postdienstleister müssen über Namen, Anschriften, Postfächer oder sonstige Umstände des Postverkehrs informieren. Dieser Befugnis dürfte im Internet-Zeitalter aber eine sehr geringere Bedeutung zukommen.
REISEN: Fluggesellschaften sind verpflichtet, Namen, Anschriften und gebuchte Flüge preiszugeben. So wollen die Nachrichtendienste erfahren, wenn Verdächtige Deutschland verlassen oder hier einreisen. Der Verfassungsschutz erbat seit 2002 solche Auskünfte 16 Mal - vor allem in den letzten Jahren.
TELEFON UND INTERNET: Anbieter von Telefon- und Internetdiensten müssen Verbindungsdaten und Nutzungsdaten offenlegen. Wer hat wie oft mit wem telefoniert? Anfragen zu solchen Verkehrsdaten stellte der Verfassungsschutz seit 2002 in 265 Fällen. Zudem ging es seit 2009 in 185 Fällen um die Identifizierung von Nutzern.

HANDY: Hier geht es um technische Mittel («IMSI-Catcher»), um die Identität und den Standort eines Handys zu erfahren.
AUSLÄNDER: Erfahren das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) und die Ausländerbehörden etwas über extremistische Bestrebungen, müssen sie von sich aus den Verfassungsschutz informieren. Die FDP kritisiert, dass Daten im «erheblichen Ausmaß» übermittelt werden.
SICHERHEITSÜBERPRÜFUNGEN: Menschen, die an sicherheitsrelevanten Orten wie Flughäfen oder großen Industrieanlagen arbeiten, müssen sich einer Sicherheitsüberprüfung unterziehen. Nach Angaben der FDP wurde davon «in erheblichem Umfang» Gebrauch gemacht.




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