DEUTSCHLAND/WELT

07.07.2011 | Berlin
Grünes Licht für die PID - Emotionen kochen hoch
Ernst und frei von Parteienstreit hat der Bundestag fast vier Stunden lang die ethisch heikle Frage von Gentests an Embryonen debattiert. Die Präimplantationsdiagnostik bleibt zugelassen - unter Bedingungen.
Paare dürfen das Erbgut künstlich erzeugter Embryonen in Zukunft in Deutschland testen lassen. Nach einer ernsten und hochemotionalen Debatte frei von jedem Parteienstreit stimmte der Bundestag am Donnerstag mehrheitlich für die begrenzte Zulassung der Präimplantationsdiagnostik (PID).
Auf den Gesetzentwurf pro PID der FDP-Abgeordneten Ulrike Flach und anderer entfiel eine überraschend deutliche Mehrheit von 326 Stimmen. Der Entwurf für ein striktes Verbot erhielt 260 Stimmen. Acht Abgeordnete enthielten sich. Ein Kompromissentwurf war mit 58 Stimmen in zweiter Lesung gescheitert.

Bereits heute können Ärzte nach einem Urteil des Bundesgerichtshof Embryonen untersuchen. Nun stellt der Gesetzgeber erstmals Bedingungen auf. Die PID bleibt im Grundsatz verboten - aber zulässig, wenn auf Grund der genetischen Disposition der Eltern eine schwerwiegende Erbkrankheit beim Kind oder eine Tot- oder Fehlgeburt wahrscheinlich ist.
Zuvor ist Beratung Pflicht, eine Ethikkommission muss zustimmen. Die PID darf nur an Zentren mit Lizenz vorgenommen werden. Es wird von einigen Dutzend bis einigen hundert Fällen im Jahr ausgegangen.
Immer wieder kochten in der Debatte ohne Fraktionszwang die Gefühle hoch. Mehrere Abgeordnete führten ihre eigenen Erfahrungen mit problematischen Schwangerschaften, Frühgeburten oder ihren gesunden Kindern ins Feld.

Die Befürworter der PID stellten ins Zentrum, dass betroffene Paare nur so einschätzen könnten, ob sie ein gesundes Kind bekommen. Diese Entscheidungsfreiheit dürfe den Frauen nicht genommen werden. Die Gegner wandten ein, die PID könne nicht auf diese Fälle eingegrenzt werden - auch nach späteren Krankheiten oder gar Eigenschaften würde Leben künftig ausgewählt.
Gesundheitsstaatssekretärin Flach warnte, mit einem Verbot würde der Gesetzgeber vor dem Bundesverfassungsgericht scheitern. Denn Frauen würden dann gezwungen, zur Abwendung einer schweren Erbkrankheit gegebenenfalls abzutreiben. Umweltstaatssekretärin Katherina Reiche (CDU) erläuterte, Abtreibungen seien bis zur zwölften Schwangerschaftswoche möglich, Spätabtreibungen bei schweren Konflikten der Mutter. «Diese Eltern wünschen sich sehnlichst ein gesundes Kind», mahnte Flach, «sie verstehen nicht, warum sie in Deutschland keine Hilfe bekommen.»
Für den Patientenbeauftragten Wolfgang Zöller (CSU) stand wie für meisten anderen PID-Gegner im Mittelpunkt: «PID bedeutet Selektion. Unter den künstlich hergestellten Embryonen werden die einen ausgewählt, die anderen verworfen.» Der Grünen-Abgeordnete Harald Terpe sagte: «Auslese würde für mich zur gesellschaftlichen Norm.» Wolfgang Thierse (SPD) warnte: «Wir ermöglichten eine Qualitätsbeurteilung menschlichen Lebens.»

«Ein bisschen PID gibt es genauso wenig wie ein bisschen schwanger», sagte Zöller. «Ich möchte in keiner Gesellschaft leben, in der Elten entschuldigen müssen, kein sogenanntes Musterbaby vorweisen zu können.»
CDU-Wirtschaftsstaatssekretär Peter Hintze beschwor die Abgeordneten, mit dem medizinischen Fortschritt könne man sich aus den Zwängen der Natur befreien. «Das ist die Vernunft, die uns Gott gegeben hat. (...) Nicht eine Ethik der Strafe, sondern eine Ethik des Helfens macht unsere Gesellschaft menschlicher.» Unionsfraktionschef Volker Kauder (CDU) entgegnete: «Es geht heute um die Ethik des Lebens.»
Die SPD-Gesundheitsexpertin Carola Reimann sagte: «Wer die Prozedur einer PID auf sich nimmt, tut das nicht, um ein Kind mit blauen Augen zu bekommen.» Auch der Grünen-Rechtspolitiker Jerzy Montag wandte sich dagegen, dass Paare die Methode leichtfertig anwenden könnten. «Die Erlangung von weiblichen Eizellen ist kein Spaziergang.»

Der SPD-Ethikexperte René Röspel warb erfolglos für den dritten Antrag, einen Mittelweg. Die PID solle nur erlaubt sein, wenn die Entwicklungsfähigkeit des Embryos unwiderruflich nicht gegeben sei.
Mit tränenerstickter Stimme warb der Linken-Abgeordnete Steffen Bockhahn für die Zulassung. Er selbst sei «der glücklichste Vater der Welt». Dieses Glück, «das ich jetzt mit meiner Frau teilen kann», sollten auch andere haben können.
Eine zentrale Rolle spielten die Auswirkungen auf die Menschen mit Behinderungen. Ilja Seifert, behindertenpolitischer Sprecher der Linken, mahnte: «Es gibt keine perfekten Menschen - niemand von uns ist das.» Doch die PID nähre Illusionen, es könne eines Tages ewige Gesundheit geben. Aus einem Kinderwunsch könnten leicht Wunschkinder werden. Mit der SPD-Abgeordneten Karin Evers-Meyer trat eine ehemalige Behindertenbeauftragte (2005 bis 2009) für eine PID-Zulassung ein: Das Leben von Behinderten werde durch unzureichende Gleichstellung im Alltag beeinträchtigt.
Quelle: dpa

07.07.2011 | Berlin
Was kann die PID?
Für die Analyse künstlich befruchteter Embryonen gibt es zwei große Einsatzgebiete. Das erste betrifft Schwangerschaften älterer Frauen. Beim zweiten geht es um die gezielte Suche nach genetischen Problemen, wenn Vater und Mutter vorbelastet sind.
Soll die genetische Untersuchung künstlich befruchteter Embryonen in Deutschland verboten werden? Der Bundestag entscheidet an diesem Freitag (7. Juli). Befürworter der Präimplantationsdiagnostik (PID) möchten Eltern aussichtslose Schwangerschaften ersparen. Kritiker fürchten die Selektion von Embryonen nach persönlichem Geschmack. Was kann die PID:

ANWENDUNGSGEBIET EINS sind Probleme mit den Chromosomen. Bei älteren Frauen steigt das Risiko, nicht die korrekte Zahl von Chromosomen in den Eizellen zu haben (CHROMOSOMEN-ANEUPLOIDIE). Auch Männer können von diesem Problem betroffen sein. Dann wird auch nicht die richtige Zahl von Chromosomen an die Nachkommen weitergegeben. In diesem Fall hat der Embryo mehr oder weniger als die korrekte Zahl von 46 Chromosomen (je 23 von Mutter und Vater).
Eine typische Folge ist etwa die Trisomie 21 («Down-Syndrom»). Dabei ist das Chromosom 21 dreimal statt zweimal vorhanden. Oft ist auch das Chromosom 16 betroffen. «Bei über 40-Jährigen endet fast die Hälfte der Schwangerschaften in einem Abort, weil sich bis zu diesem Lebensalter bereits viele Chromosomenschäden angesammelt haben», sagt Professor Markus Montag von der Abteilung für Gynäkologische Endokrinologie und Reproduktionsmedizin an der Uniklinik Bonn.
PID-ANWENDUNGSGEBIET ZWEI ist die Untersuchung von Embryonen auf genetische Defekte. Das ist derzeit vor allem dann möglich, wenn man genau weiß, wonach man sucht. Anlass sind Fälle einer Erbkrankheit in der Familie. Ist diese bereits vor der Zeugung aus der Familiengeschichte bekannt, kann ein Humangenetiker erste Hinweise geben. Nicht immer führen genetische Schäden der Eltern zu Schäden beim Embryo. Nach den Regeln der Vererbung können die Nachkommen durchaus gesund zur Welt kommen, wenn etwa ein gesundes Gen des Vaters das defekte Gen der Mutter ausgleicht.

Besonders gut lässt sich das bei monogenetischen Erbkrankheiten verfolgen, bei denen eine Mutation ein genau bekanntes Leiden zur Folge hat. Dazu zählt etwa Chorea Huntington. Bei den Betroffenen ist das Protein Huntingtin defekt, Hirnschäden sind die Folge. «In diesem Fall weiß man, wie das auf dem Gen aussieht. Daher kann man einfach nachsehen, ob der Mensch krank oder nur Träger sein wird. Das ist ein vergleichsweise leichter Befund», erläutert Montag. Viele andere Leiden allerdings - Bluthochdruck, Alzheimer, Diabetes - haben keine derart einfachen Ursachen. Darauf lassen sich Embryonen naturgemäß auch nicht testen.
Die Aussagekraft der PID wächst unter anderem durch den technischen Fortschritt der DNA-Analyse. Schon heute ließe sich das Erbgut eines Embryos vollständig lesen. Die Kosten fallen rasant, Ziel der US-Gesundheitsbehörden ist das 1000-Dollar-Genom. Es scheint nur eine Frage der Zeit, wann es erreicht und unterboten sein wird. «Je mehr Gene und Eigenschaften der DNA man kennt, umso mehr kann man untersuchen», sagt Montag. Und: «Es ist absehbar, dass die Medizin in Bereiche kommt, in denen es ethisch sehr schwierig wird. Gerade deshalb ist es wichtig, differenzierte Regelungen zu finden.»
Für alle PID-Untersuchungen werden dem Embryo im Blastocysten-Stadium Zellen mit einer feinen Nadel entnommen (BLASTOCYSTEN-BIOPSIE). Zu dieser Zeit hat der Embryo zwei Schichten gebildet. Die äußere trägt den Namen Trophektoderm und bildet später die Plazenta. Im Inneren liegt die sogenannte innere Zellmasse. Sie bildet den Menschen und wäre Quelle für embryonale Stammzellen (die in Deutschland nicht gewonnen werden dürfen). Für die PID werden einige Zellen des äußeren Trophektoderms untersucht. «Man kann fünf bis sechs Zellen wegnehmen, das scheint dem Embryo überhaupt nicht zu schaden», erklärt Montag.

Das folgende BEISPIEL ist für Fälle auch in deutschen Kliniken typisch. Ein Paar - beide 25 Jahre alt - erleidet mehrfach Fehlgeburten. Dabei kommt heraus, dass die Frau Probleme mit den Chromosomen hat. Es hat sich vielfach gezeigt, dass in solchen Fällen rund 80 Prozent der Eizellen betroffen sind. Eine gesunde Eizelle ist damit unweigerlich die Ausnahme von der Regel. In diesem Fall gibt es mehrere Möglichkeiten:
(1) Das Paar akzeptiert seine Diagnose und verzichtet auf Kinder.
(2) Die Frau wird wieder und wieder schwanger, bis irgendwann ein Kind zur Welt kommt. Das kann viele Versuche in Anspruch nehmen, und das Risiko eines fehlgebildeten Kindes ist hoch.
(3) Die Frau wird immer wieder schwanger, lässt das werdende Kind im Mutterleib untersuchen und entscheidet sich bei einer schlechten Diagnose für eine Abtreibung.
(4) Das Paar lässt eine PID vornehmen und wählt damit den aussichtsreichsten Embryo aus. Diese Methode ist in Deutschland derzeit nicht verboten.
Quelle: dpa

06.07.2010 | Hamburg
Die Präimplantationsdiagnostik
Bei der Präimplantationsdiagnostik (PID) werden dem im Reagenzglas entstandenen Embryo einige wenige Zellen entnommen, um deren Erbgut zu untersuchen. Die PID kann unter anderem Krankheiten aufdecken, die auf zu viele oder zu wenige Chromosomen zurückgehen. Beim Downsyndrom ist beispielsweise das Chromosom 21 dreimal vorhanden.
Möglich sind auch Untersuchungen auf einzelne veränderte Gene, die beispielsweise für Muskelschwund, Lungen- und Stoffwechselkrankheiten oder die Bluterkrankheit verantwortlich sind.
Es gibt verschiedene Verfahren: Meist werden dem Embryo bei der PID am dritten Tag Zellen entnommen (Blastomerenstadium). Dann gelten die Zellen als «totipotent», die sich noch zu einem vollständigen Organismus entwickeln können. Totipotente Zellen sind nach dem deutschen Embryonenschutzgesetz einem Embryo gleichgestellt.

Möglich ist auch die Entnahme von Zellen im Blastozystenstadium. Dann können sich die Zellen noch in verschiedene Gewebe entwickeln, dann werden sie «pluripotent» genannt. Diese Methode hatte der Berliner Arzt angewendet, dessen Fall am 6. Juli 2010 vor dem Bundesgerichtshof in Leipzig verhandelt wird.
Ein anderes Verfahren ist die Polkörperdiagnostik. Polkörper entstehen beim Reifen der Eizelle und enthalten einen Satz des mütterlichen Erbgutes. Damit lassen sich zumindest die mütterlichen Erbanlagen der Eizelle indirekt auf einen Gendefekt überprüfen. Da bei dieser Methode kein Embryo manipuliert wird, steht das Embryonenschutzgesetz ihrem Einsatz nicht entgegen.
Quelle: dpa
Übersicht über die Präimplantationsdiagnostik vom Deutschen Referenzzentrum für Ethik in den Biowissenschaften:
www.drze.de/im-blickpunkt/pid




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