DEUTSCHLAND/WELT

08.07.2011 | Berlin
Länder stoppen vorerst Steuervereinfachungen
Überraschung war groß: Die Länder tragen längst beschlossene Steuervereinfachungen vorerst nicht mit - trotz neuer Zusagen des Bundes. Ein höherer Arbeitnehmer-Pauschbetrag liegt damit auf Eis. Das gibt einen Vorgeschmack auf das Tauziehen um Steuersenkungen.
Das Gesetz über Steuervereinfachungen fand in der Länderkammer am Freitag entgegen ersten Ankündigungen aus den Ländern überraschend keine Mehrheit.Jetzt haben Bundestag und die schwarz-gelbe Bundesregierung die Chance, den Vermittlungsausschuss mit dem Bundesrat anzurufen.
Die Länder lehnen die geplante Möglichkeit ab, dass Bürger künftig wahlweise nur noch alle zwei Jahre eine Steuererklärung abgeben müssen. Sie befürchten wie die Steuergewerkschaft, dass die «Zwei-Jahres-Option» zu mehr Arbeit für die Finanzämter führt.

Der Bund hatte vor der Abstimmung der Länder in einer Protokollerklärung dem Vernehmen nach zugesagt, die Bedenken der Länder aufzugreifen und weiter zu prüfen. Daher hieß es am Morgen, die Länder würden mehrheitlich mitziehen. Welche Länder am Ende die Pläne doch nicht mitgetragen haben, blieb zunächst offen.
Insgesamt kosten die Steuervereinfachungen die Länder kein Geld. Die Mindereinnahmen für den Staat von 585 Millionen Euro pro Jahr trägt allein der Bund. Das Bundesratvotum gibt aber einen Vorgeschmack auf die anstehende Bund-Länder-Auseinandersetzung über die geplanten Steuersenkungen. Darüber will Schwarz-Gelb bis zum Herbst entscheiden. Aus den Ländern kommt massiver Widerstand - auch von mehreren CDU-Ministerpräsidenten.
Das von der Länderkammer aufgehaltene Steuervereinfachungsgesetz sieht auch eine Erhöhung des Arbeitnehmer-Pauschbetrages von 920 auf 1000 Euro noch dieses Jahr vor. Die finanziellen Vorteile für den einzelnen Bürger sind allerdings begrenzt. Hinzu kommen Verbesserungen bei Kinderbetreuungskosten sowie bei Kindergeld und Kinderfreibetrag. Das Gesetz sah zudem vor, die Bürokratiekosten der Wirtschaft um mehr als vier Milliarden Euro zu senken.

Der Bund will an der «Zwei-Jahres-Option» dem Vernehmen nach grundsätzlich festhalten. Sie soll aber nun eingebettet werden in Bemühungen, das «Abgabeverhalten der Steuerpflichtigen» zu verbessern und zu beschleunigen. Entsprechende Pilotverfahren dazu würden abgewartet und ausgewertet.
Die höhere Werbungskostenpauschale für Arbeitnehmer ist Kernstück der etwa 40 Steuervereinfachungen. Der Steuervorteil aus der höheren Pauschale von bis zu 36 Euro im Jahr soll mit der Dezember-Lohnabrechnung an Arbeitnehmer weitergereicht werden. Das kostet den Staat 330 Millionen Euro pro Jahr.
Nach früheren Berechnungen des Neuen Verbandes der Lohnsteuerhilfevereine bedeutet die Maßnahme für Millionen Arbeitnehmer weder eine Steuerermäßigung noch Vereinfachung. Bestenfalls profitiere ein Bürger mit drei Euro im Monat.

Erleichterungen gibt es auch beim Kindergeld sowie bei der steuerlichen Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten. Sind volljährige Kinder noch in Ausbildung, arbeiten aber nebenbei, verzichtet der Fiskus bei der Festsetzung des Kindergelds auf eine Einkommensprüfung. Das kostet den Staat 200 Millionen Euro.
Auf weitere 60 Millionen Euro verzichtet die öffentliche Hand, weil bei der Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten nicht mehr zwischen beruflich oder privat bedingten Aufwendungen unterschieden wird. Zur Liste gehören auch weniger schriftliche Nachweise und Dokumentationspflichten, mehr elektronische Überweisungen an die Finanzämter sowie zeitnahe Betriebsprüfungen der Unternehmen.
Quelle: dpa
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