07. Januar 2026 – dpa
Was Sie über den Winterdienst in Berlin wissen müssen...
Die ersten frostigen Nächte und auch den ersten Schneefall gab es in dieser Winter-Saison bereits in der Hauptstadt - der Winterdienst der BSR war daher auch schon im Einsatz. Auch für die kommenden Aufgaben sieht sich das landeseigene Unternehmen gut gerüstet.
Doch um welche Bereiche kümmert sich die BSR genau? In welcher Reihenfolge werden verschneite Straßen geräumt und gestreut? Und wann sind die Anwohner in der Pflicht?
Die Winterdienst-Aufgaben der BSR
Das kommunale Unternehmen verantwortet den Winterdienst auf Fahrbahnen einschließlich der Radfahrstreifen (circa 11.000 Arbeitskilometer) und auf etwa 59.000 Fußgängerüberwegen. Hinzu kommen Radwege (etwa 1.200 Arbeitskilometer), rund 6300 Bus- und Straßenbahnhaltestellen sowie zwölf Plätze (darunter Alexanderplatz, Pariser Platz, Breitscheidplatz) und sechs Fußgängerzonen (darunter Rathausstraße, Wilmersdorfer Straße, Altstadt Spandau).
Das Straßennetz hat die BSR in verschiedene Kategorien eingeteilt: Die Stadtautobahnen haben beim Winterdienst oberste Priorität. Den Hauptverkehrsstraßen und Straßen mit öffentlichem Personennahverkehr (etwa 3.600 Arbeitskilometer) kommt ebenfalls eine besondere Priorität zu, wie die BSR schreibt. Alle weiteren Straßen, sogenannte E2-Straßen, werden mit «nachrangiger Dringlichkeit» bearbeitet. «Erst wenn die Abarbeitung von Stadtautobahnen und E1-Straßen es zulässt, führt die BSR auf E2-Straßen Schneeräumungen durch.»
Die Ausstattung
Für den Winterdienst hat die BSR eigenen Angaben zufolge 540 Räum- und Streufahrzeuge zur Verfügung. In den Streugutlagern des Unternehmens befinden sich zudem etwa 13.000 Tonnen Salz, 2.100 Kubikmeter Sole und 5.000 Tonnen Splitt.
Je nach Priorität der Straßen werden unterschiedliche Mittel eingesetzt: Auf den Stadtautobahnen wird durchgängig mit Feuchtsalz gestreut oder Sole versprüht. Auf den Hauptverkehrsstraßen kommen diese Mittel punktuell zum Einsatz, in der Regel an Kreuzungen, Einmündungen, Haltestellen sowie besonderen Gefahrenstellen. Auf den Straßen mit geringer Verkehrsbedeutung ist der Einsatz von Auftaumitteln wie etwa Feuchtsalz in der Regel nicht erlaubt.
Winterdienst Berliner Stadtreinigung: Manuel Dücker, BSR-Regionalstellenleiter steht in der Salzhalle auf einem BSR-Betriebshof, Foto: Christophe Gateau/dpa