12. Januar 2021 – dpa

Einschränkung der Bewegungsfreiheit

15-Kilometer-Bewegungsradius auch für Berlin geplant. Das soll gelten...

Coronavirus_Berlin_67971780.jpg
Coronavirus - Berlin, Foto: Annette Riedl/dpa

Angesichts hoher Corona-Infektionszahlen müssen sich die Menschen in Berlin auf eine drastische Einschränkung ihrer Bewegungsfreiheit einstellen, die es in der Pandemie so noch nicht gab. Sollte die Zahl von 200 Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner innerhalb einer Woche überschritten werden, dürfen sie sich von der Stadtgrenze nur noch maximal 15 Kilometer entfernen.

Noch gilt die Regel, die neben anderen Bundesländern auch Brandenburg bereits eingeführt hat, in Berlin nicht. Sie tritt erst am Samstag in Kraft. Jedoch könnte der Inzidenzwert von 200 bald erreicht sein: Zuletzt wurden in Berlin nach dem Corona-Lagebericht vom Dienstag 199,9 Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner innerhalb einer Woche registriert.

Die Beschränkung solle ein Beitrag sein, Treffen, Reisebewegungen und Kontakte und damit am Ende Ansteckungen mit dem Coronavirus zu reduzieren, sagte Finanzsenator Matthias Kollatz (SPD). AfD und FDP kritisierten sie hingegen als unsinnig. Wie Kollatz nach der Senatssitzung erläuterte, sollen im Fall eines Inkrafttretens diverse Ausnahmen gelten.

Coronavirus_Berlin_67898764.jpg
Coronavirus - Berlin, Foto: Kay Nietfeld/dpa

Das können neben beruflichen Tätigkeiten etwa Arzt- oder Zahnarztbesuche, Aufenthalte im Krankenhaus, Gerichts- und Behördentermine oder die Pflege von Angehörigen sein. Auch Datschenbesitzer dürfen unabhängig von dem Radius zu ihrem Eigentum, soweit die Regeln anderer Bundesländer dies zulassen.

Nicht erlaubt außerhalb des Radius wären nach Angaben des Senators hingegen Besuche bei Eltern, Großeltern oder Kindern, oder sportliche Aktivitäten oder der Besuch einer Kirche. Im Unterschied zu den Regelungen in Brandenburg wäre auch Einkaufen kein erlaubter Grund, den Radius zu verlassen. Bei der Betreuung von Tieren - etliche Berliner haben zum Beispiel Pferde im Nachbarland - müsse das im jeweiligen Einzelfall geklärt werden, so Kollatz.

Faktisch käme die 15-Kilometer-Regel einem Reiseverbot gleich. Laut Kollatz fallen auch Flugreisen darunter. Bis nach Potsdam, Bernau oder Falkensee dürften Berliner noch fahren, aber nicht nach Oranienburg, in das Oderbruch oder in den Spreewald - ganz zu Schweigen vom Wintersportparadies Harz oder der Ostsee. Die Regel soll im Falle eines Inkrafttretens solange gelten, bis die sogenannte Inzidenz sieben Tage am Stück wieder unter dem Wert von 200 liegt.

Coronavirus_Berlin_67961560.jpg
Coronavirus - Berlin, Foto: Kira Hofmann/dpa-Zentralbild/dpa

Bei Verstößen gegen die neuen Regeln drohen Bußgelder. Über die Kontrollen wollen die Kabinette beider Nachbarländer innerhalb der nächsten zwei Wochen reden, so Kollatz. «Ziel ist nicht, die Staatseinnahmen zu optimieren, sondern der Bevölkerung Orientierung zu geben», sagte er. Nach seiner Einschätzung wird es also eher auf Stichproben und die «Ahndung offenkundiger Verstöße» hinauslaufen. Zuständig wäre die Brandenburger Polizei.

Die will, sollte die 15-Kilometer Regel in der Hauptstadt kommen, bei Berliner Autofahrern, die außerhalb des Radius angetroffen werden, nach triftigen Gründen fragen. «Können diese nicht genannt werden, nehmen die Beamten die Personalien auf und leiten das an die zuständigen Behörden weiter», erläuterte ein Sprecher des Brandenburger Polizeipräsidiums. Genauso verfahre man mit Brandenburger Bürgern, die weit außerhalb ihres Radius angetroffen würden.

Coronavirus_Berlin_67971532.jpg
Coronavirus - Berlin, Foto: Annette Riedl/dpa

Der Senat verständigte sich am Dienstag auch auf mehr Ausnahmen bei den strikten Kontaktbeschränkungen zur Eindämmung der Pandemie: Kinder unter zwölf Jahren aus maximal zwei Hausständen sollen wechselseitig von den Erwachsenen betreut werden können. «Das muss ein fester Verbund sein», erläuterte Kollatz.

Seit vergangenem Sonntag sind private Zusammenkünfte nur noch im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstandes und mit maximal einer weiteren, nicht im Haushalt lebenden Person gestattet. Ist diese Person alleinerziehend, werden deren Kinder nicht mitgezählt. Auch innerhalb der rot-rot-grünen Koalition wurde dies als lebensfern kritisiert.

Nunmehr steuert der Senat hier leicht nach, das gilt dann ab Samstag. Gleichzeitig wird ab diesem Zeitpunkt die Ausnahmeregel gestrichen, wonach Kinder in festen Gruppen bis zehn Personen plus Betreuer gemeinsam Sport treiben dürfen.

Coronavirus_Berlin_67967047.jpg
Coronavirus - Berlin, Foto: Paul Zinken/dpa

Das soll im Rahmen der 15-Kilometer-Regel gelten

Sollte die Zahl von 200 Corona-Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner innerhalb einer Woche in Berlin überschritten werden, dürfen sich die Hauptstädter von der Stadtgrenze nur noch maximal 15 Kilometer entfernen. Das reicht für Potsdam, Bernau oder Falkensee, nicht jedoch für Oranienburg, Oderbruch oder Spreewald.

Was wäre außerhalb der Zone noch möglich?

- Beruflichen Tätigkeiten
- Arzt- oder Zahnarztbesuche
- Aufenthalte im Krankenhaus
- die Wahrnehmung von Gerichts- und Behördenterminen
- die Pflege von Angehörigen
- Fahrt zur und Aufenthalt in der eigenen Datsche

Was wäre in außerhalb der Zone nicht mehr erlaubt?

- Besuche bei Eltern, Großeltern oder Kindern
- Einkaufen
- Kirchenbesuche
- sportliche Aktivitäten
- Flugreisen

Corona-Infos für Berlin: www.berlin.de/corona
Infektionsschutzverordnung: www.berlin.de/corona/massnahmen/verordnung
Corona-Lage in Berlin: www.berlin.de/corona/lagebericht/desktop/corona.html

Weitere News

undefined
105'5 Spreeradio Live
Audiothek