13.05.2022
Langsames Internet
Viel schlechteres Internet als Versprochen? Verbraucher können Zahlungen kürzen... Infos von Verbraucherexperte Ron Perduss!
Es ist spät abends. Der Netflix-Blockbuster läuft und ist kurz vor dem großen Finale. Die Spannung steigt und plötzlich - bleibt das Bild stehen. Und dann sieht man die Ladeschnecke, die sich womöglich unendlich weiterdrehen wird, weil das Internet mal wieder zu langsam ist.
Welche Rechte haben Verbraucher?
Eigentlich soll man, sofern das Internet zu langsam ist, einen Anspruch auf Entschädigung haben. Seitdem das neue Gesetz gilt, dass man so viel für Internet bezahlen muss, wie auch zuhause ankommt, häufen sich die Beschwerden.
Der genaue Ablauf ist so, dass auf der offiziellen Seite „breitbandmessung.de“ die Internetgeschwindigkeit erfasst wird. Für einen tatsächlichen Mangel müssen innerhalb von 30 Tagen mindestens 30 Messungen durchgeführt werden. Wenn hierbei dann weniger als 90 % der vertraglich vereinbarten Datenmenge bei den Endnutzern zuhause ankommt, hat man Anspruch auf Kostenerstattung. Dieser Preisnachlass beträgt dann das gleiche prozentuale Verhältnis, wie auch die Minderleistung des Internetanbieters nachgewiesen werden kann.
Daher empfehle ich Ihnen, in jedem Fall bei sich zuhause auch in regelmäßigen Abständen die Bandbreite zu messen, um so vielleicht auch hier wieder etwas Geld einzusparen.
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Foto: Fernando Gutierrez-Juarez/dpa-Ze
www.breitbandmessung.de
© Ron Perduss