08. Oktober 2020 – dpa

Beherbergungsverbot beschlossen

Beherbergungsverbot für Reisende aus Risikogebieten... Das ist die Bund-Ländervereinbarung!

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Hotel, Foto: Jonas Klüter/dpa

Die Bundesländer haben ein Beherbergungsverbot für Urlauber aus inländischen Gebieten mit hohen Corona-Infektionszahlen vereinbart - allerdings haben fünf Länder zu dem Beschluss jeweils unterschiedliche Protokollerklärungen abgegeben.

In dem Beschluss von Bund und Ländern heißt es, dass Personen aus solchen Risikogebieten nur in Beherbungsbetrieben übernachten dürfen, wenn sie einen negativen Corona-Test vorlegen können. Der Test darf dabei höchstens 48 Stunden vor der Anreise vorgenommen worden sein, heißt es in einem Papier nach einer Telefonschaltkonferenz der Staatskanzleichefs mit dem Chef des Bundeskanzleramts, Helge Braun.

Die Länder Bremen, Berlin, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Thüringen legten dazu eigene Protokollerklärungen vor. Niedersachens Vertreter behielt sich vor zu prüfen, ob der Beschluss mitgetragen werden kann. Thüringen wies darauf an, «dass die Einschätzung der Gesundheitsbehörden der betroffenen Gebiete Grundlage und Maßstab für die Maßnahmen der Reisezielgebiete sein muss». Das Gesundheitsministerium in Erfurt erklärte am Abend, dass dies de facto bedeute, es gebe keine Einreiseverbot in Thüringen.

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Passagiere mit Gepäck, Foto: Jens Kalaene/dpa-Zentralbild/dpa

Die Bund-Ländervereinbarung zu Inlandsreisen

Bund und Länder haben wegen des Anstiegs bei den täglich festgestellten Neuansteckungen mit dem Corona-Virus und einer Zunahme von «besonders betroffenen Gebieten» im Inland Regeln für innerdeutsche Reisen verabredet. Dabei behalten sich fünf Länder aber ein eigenes Vorgehen vor.

  • Im gemeinsamen Beschlusspapier wird festgestellt, dass dem Anstieg der Zahlen «konsequent begegnet werden muss», vor allem um Wirtschaft, Schulen und Kitas am Laufen zu halten.
  • Bekräftigt werden vorangegangene Beschlüsse von Bund und Ländern vom Mai, Juni und Juli und die entsprechende «Hotspot-Strategie», die besagt, dass Beschränkungen erlassen werden, wenn in einem Kreis die Anzahl der Corona-Neuinfektionen den Grenzwert von 50 pro 100 000 Einwohner in den vergangenen sieben Tagen übersteigt.
  • Die Bürger werden aufgefordert, nicht erforderliche Reisen in besonders betroffene Gebiete und aus diesen heraus zu vermeiden.
  • Die Mehrzahl der Länder erklärt sich dazu bereit, zu regeln, dass Touristen aus entsprechenden Gebieten nur dann in einem Hotel untergebracht werden dürfen, wenn sie einen negativen Test vorlegen können, der maximal zwei Tage alt ist. Solche «Freitestungen» für Reisen sollen nur möglich sein, wenn genug Testmöglichkeiten vorhanden sind. Tests zur Aufrechterhaltung etwa des Bildungswesens haben Vorrang.
  • Berlin, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Thüringen geben in dem gemeinsamen Beschluss allerdings abweichende Positionen zu Protokoll. So lehnt etwa Thüringen ein generelles «Beherbergungsverbot» für Menschen aus Hotspots ab. Niedersachsen will noch prüfen, «ob der Beschluss mitgetragen werden kann». Mecklenburg-Vorpommern beharrt auf eigenen Regeln, die darüber hinausgehen.
  • Berlin und Bremen fühlen sich an Bund-Länder Vereinbarungen vom 16. Juli gebunden. Dort hatte Bremen bereits angemerkt, «dass die Einschätzung der Gesundheitsbehörden der betroffenen Gebiete Grundlage und Maßstab für die Maßnahmen der Reisezielgebiete sein muss».
  • Die Hauptstadt fordert zudem, dass «bei der Bewertung des Infektionsgeschehens (...) Berlin als Gesamtstadt und Einheitsgemeinde behandelt» wird.

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