Beherbergungsverbot beschlossen
Beherbergungsverbot für Reisende aus Risikogebieten... Das ist die Bund-Ländervereinbarung!


Die Bund-Ländervereinbarung zu Inlandsreisen
Im gemeinsamen Beschlusspapier wird festgestellt, dass dem Anstieg der Zahlen «konsequent begegnet werden muss», vor allem um Wirtschaft, Schulen und Kitas am Laufen zu halten. Bekräftigt werden vorangegangene Beschlüsse von Bund und Ländern vom Mai, Juni und Juli und die entsprechende «Hotspot-Strategie», die besagt, dass Beschränkungen erlassen werden, wenn in einem Kreis die Anzahl der Corona-Neuinfektionen den Grenzwert von 50 pro 100 000 Einwohner in den vergangenen sieben Tagen übersteigt. Die Bürger werden aufgefordert, nicht erforderliche Reisen in besonders betroffene Gebiete und aus diesen heraus zu vermeiden. Die Mehrzahl der Länder erklärt sich dazu bereit, zu regeln, dass Touristen aus entsprechenden Gebieten nur dann in einem Hotel untergebracht werden dürfen, wenn sie einen negativen Test vorlegen können, der maximal zwei Tage alt ist. Solche «Freitestungen» für Reisen sollen nur möglich sein, wenn genug Testmöglichkeiten vorhanden sind. Tests zur Aufrechterhaltung etwa des Bildungswesens haben Vorrang. Berlin, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Thüringen geben in dem gemeinsamen Beschluss allerdings abweichende Positionen zu Protokoll. So lehnt etwa Thüringen ein generelles «Beherbergungsverbot» für Menschen aus Hotspots ab. Niedersachsen will noch prüfen, «ob der Beschluss mitgetragen werden kann». Mecklenburg-Vorpommern beharrt auf eigenen Regeln, die darüber hinausgehen. Berlin und Bremen fühlen sich an Bund-Länder Vereinbarungen vom 16. Juli gebunden. Dort hatte Bremen bereits angemerkt, «dass die Einschätzung der Gesundheitsbehörden der betroffenen Gebiete Grundlage und Maßstab für die Maßnahmen der Reisezielgebiete sein muss». Die Hauptstadt fordert zudem, dass «bei der Bewertung des Infektionsgeschehens (...) Berlin als Gesamtstadt und Einheitsgemeinde behandelt» wird.