14. Januar 2023 – dpa
Berlin wählt und wählt, aber wie?
Karlsruhe vor großen Entscheidungen... Das Wichtigste im Überblick!
Wiederholungswahlen in Berlin - Briefwahl, Foto: Jens Kalaene/dpa
Warteschlangen, fehlende Stimmzettel, nach 18.00 Uhr geöffnete Wahllokale: Wegen der vielen Pannen am Super-Wahltag 26. September 2021 stehen Berlin aller Voraussicht nach gleich zwei Wiederholungswahlen bevor, für Bundestag und Abgeordnetenhaus. Aber noch ist nichts in trockenen Tüchern, denn beide Entscheidungen sind ein Fall fürs Bundesverfassungsgericht. Die Zeit drängt, aber die Sache ist kompliziert - denn für die Wahlprüfung gelten jeweils unterschiedliche Regeln. Das Wichtigste im Doppelpack:
Wird die Wahl zum Abgeordnetenhaus wie geplant komplett wiederholt?
Ausgangslage: Der Berliner Verfassungsgerichtshof hat die Wahl am 16. November insgesamt für ungültig erklärt. Damit muss sie binnen 90 Tagen vollständig wiederholt werden. Nach Ansicht der Richterinnen und Richter ist das die einzige Möglichkeit - die Wahlfehler seien zu zahlreich und schwerwiegend gewesen. Mindestens 20 000 bis 30 000 Stimmen seien betroffen. Die Wiederholungswahl soll am 12. Februar stattfinden, die Vorbereitungen laufen längst. Auch die zwölf Bezirksverordnetenversammlungen sind ein zweites Mal zu wählen.
Klagen: Gegen diese Entscheidung gab es kein reguläres Rechtsmittel. Grundsätzlich kann aber gegen jedes rechtskräftige Gerichtsurteil Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe eingelegt werden. Fünf solcher Verfassungsbeschwerden sind beim Bundesverfassungsgericht anhängig, vier davon sind mit Eilanträgen verbunden. Am bekanntesten ist das erste und größte Verfahren mit 43 Klägerinnen und Klägern, darunter sind betroffene Abgeordnete und Mitglieder der Bezirksparlamente.
Verfahren: Bei Verfassungsklagen ist Karlsruhe keine Extra-Instanz, die noch einmal alles prüft. Es geht ausschließlich darum, ob gegen das Grundgesetz verstoßen wurde. Die Kläger meinen, dass das passiert ist: Die Berliner Richter hätten sich eigenmächtig über die Karlsruher Grundsätze der Wahlprüfung hinweggesetzt und sich ihre eigenen Regelungen geschaffen. Dabei seien sie verpflichtet gewesen, vor einem Urteil von sich aus das Bundesverfassungsgericht anzurufen.
Ablauf: Das Gericht gibt keine Zwischenstände bekannt, solange das Verfahren läuft, und legt sich üblicherweise auch nicht zeitlich fest. Auf Anfrage heißt es aber, man sehe angesichts des nahenden Wahltermins «besondere Eilbedürftigkeit». Noch vor dem Jahreswechsel wurde den Betroffenen Gelegenheit gegeben, zum Eilantrag der großen Kläger-Gruppe Stellung zu nehmen, mit Frist bis zum 10. Januar.
Szenarien: Mit dem Eilantrag wollen die Kläger erreichen, dass die Wahl so lange verschoben wird, bis Karlsruhe abschließend entschieden hat. Es ist schwer vorstellbar, dass die Richter sich dazu nicht rechtzeitig vor dem 12. Februar verhalten. Denn sonst würde eine Wahl abgehalten, von der niemand weiß, ob sie rechtmäßig ist. Es gibt auch immer wieder Fälle, in denen über Verfassungsbeschwerde und Eilantrag gleich gemeinsam entschieden wird. Eine Herausforderung ist, dass im zuständigen Zweiten Senat gerade zwei Richterstellen neu besetzt wurden - die Neuen müssen sich erst einmal einarbeiten.
Foto: Christophe Gateau/dpa
In welchem Umfang wird die Bundestagswahl in Berlin wiederholt?
Ausgangslage: Für die Wahlprüfung ist hier der Bundestag zuständig. Dort waren mehr als 2000 Einsprüche eingegangen. Über den größten Teil davon, gut 1700 Einsprüche, wurde am 10. November entschieden. Nach der beschlossenen Empfehlung des Wahlprüfungsausschusses soll die Wahl in Berlin nur teilweise wiederholt werden - und zwar dort, wo es nachgewiesenermaßen Vorfälle gab. Das betrifft 327 der 2256 Wahlbezirke und 104 der 1507 Briefwahlbezirke. Für diese Lösung stimmten die Ampel-Fraktionen SPD, Grüne und FDP.
Beschwerden: Anders als beim Abgeordnetenhaus ist das Bundesverfassungsgericht auf Bundesebene die formale Beschwerdeinstanz bei der Wahlprüfung. Beschwerde einlegen können Wahlberechtigte, deren Einspruch vom Bundestag verworfen wurde, einzelne Abgeordnete oder Fraktionen. Dafür war zwei Monate lang Zeit, in den meisten Fällen also bis zum 10. Januar. Bis jetzt sind in Karlsruhe 19 Beschwerden eingegangen, darunter eine von der AfD- und eine von der CDU/CSU-Fraktion. Die AfD will, dass auch die Bundestagswahl in der Hauptstadt komplett wiederholt wird. Die Union meint, dass in rund 1200 Wahlbezirken erneut gewählt werden müsste.
Verfahren: Das Gericht prüft, ob das Wahlgesetz mit dem Grundgesetz vereinbar ist und ob es zutreffend angewandt wurde. Die Entscheidung darf nur so weit gehen, wie es der festgestellte Wahlfehler verlangt. Das gebietet der Bestandsschutz eines gewählten Parlaments. Grundregel ist, dass nur solche Wahlfehler zur Ungültigkeit der Wahl führen können, die sich auf die Sitzverteilung im Bundestag auswirken. Experten sprechen von Mandatsrelevanz.
Ablauf: Auch hier sitzt den Richterinnen und Richtern die Zeit im Nacken. Es gelten zwar keine Fristen. Aber die Wahlperiode schreitet voran und ist im Herbst schon zur Hälfte um. Es könnte sein, dass der Senat eine mündliche Verhandlung ansetzt - das macht das Verfahren für die Bürgerinnen und Bürger transparenter, verzögert aber auch die Entscheidung. Laut Bundesverfassungsgerichtsgesetz kann bei Wahlprüfungsbeschwerden darauf verzichtet werden, wenn von der Verhandlung «keine weitere Förderung des Verfahrens zu erwarten ist».
Szenarien: Im Rahmen des Bundestags-Beschlusses wird umfassend über die Gültigkeit der Wahl und etwaige Wahlfehler entschieden. Damit ist der Ausgang völlig offen. Es könnte also nicht nur passieren, dass die Richter die Wiederholung in mehr oder allen Berliner Wahlbezirken anordnen. Denkbar wäre auch, dass der Senat zu einer weniger weitgehenden Lösung kommt als der Bundestag. Wird die Berliner Bundestagswahl teilweise oder ganz für ungültig erklärt, muss spätestens nach 60 Tagen die Wiederholungswahl stattfinden.