13. Dezember 2020 – dpa
Berlin steht vor hartem Lockdown - viele Geschäfte und Schulen dicht... Die Maßnahmen im Überblick
Zur Eindämmung der Corona-Pandemie wird das öffentliche Leben in Berlin gut eine Woche vor Weihnachten weitgehend heruntergefahren. Der rot-rot-grüne Senat beschloss am Sonntag einen harten Lockdown ab 16. Dezember mit der Schließung vieler Geschäfte und der Schulen, wie der Regierende Bürgermeister Michael Müller (SPD) mitteilte. Das soll zunächst bis 10. Januar gelten. Berlin setzt damit Beschlüsse um, auf die sich Bund und Länder zuvor bei einer Schalte mit Kanzlerin Angela Merkel (CDU) verständigt hatten.
HANDEL: Viele Geschäfte müssen schließen, etwa Friseure, Kosmetiksalons oder Läden für Kleidung. Ausgenommen sind der Lebensmitteleinzelhandel, Wochenmärkte für Lebensmittel, Apotheken, Sanitätshäuser und Drogerien. Optiker, Hörgeräteakustiker, Tankstellen, Kfz-Werkstätten, Fahrradwerkstätten und Banken dürfen ebenfalls öffnen.
SCHULEN: Die Schulen schließen ab Mittwoch, obwohl die Ferien erst am nächsten Wochenende beginnen. Vom 16. bis 18. Dezember sowie in der Woche vom 4. bis 8. Januar sollen die Schüler laut Bildungsverwaltung zu Hause lernen - angeleitet von den Lehrern, die an diesen Tagen trotz Schulschließung im Dienst sind. Dabei sollen digitale Lernformen zum Tragen kommen. Eine Notbetreuung in der Primarstufe - also für jüngere Schüler - soll im Hortbereich angeboten werden.
KITAS: Die Kitas werden nicht generell geschlossen. Dort soll nach Angaben der Bildungsverwalung eine «Notversorgung» aufrechterhalten werden für Eltern, die ihre Kinder nicht ohne weiteres zu Hause betreuen können. Allerdings fordert der Senat dringend alle Eltern auf, ihre Kinder wo immer möglich zu Hause zu lassen - um diese wie auch die Erzieher zu schützen, so Müller. Über Weihnachten und Silvester sind die Berliner Kitas ohnehin jedes Jahr zu.
KONTAKTBESCHRÄNKUNGEN: Die seit Wochen geltenden strengen Regeln für private Treffen - maximal fünf Personen aus maximal zwei Haushalten plus Kinder - greifen weiter. Ausnahme Weihnachten: Hier wird es kompliziert. Vom 24. bis 26. Dezember sollen sich fünf Personen aus fünf Haushalten treffen dürfen, plus Kinder bis zum Alter von 14 Jahren. In der Praxis kann die Zahl der Erwachsenen steigen: Denn der einladende Haushalt gilt laut Senatskanzlei als eine Person, selbst wenn er mehr Personen umfasst. Zum Vergleich: Bund und Länder hatten sich darauf geeinigt, Treffen mit vier über den eigenen Hausstand hinausgehenden Personen aus dem engsten Familienkreis zu erlauben zuzüglich Kinder im Alter bis 14 Jahren.
AUSGANGSBESCHRÄNKUNGEN: Laut Senatskanzlei sind die Menschen «angehalten», Kontakte auf ein Minimum zu reduzieren und die eigene Wohnung nur aus triftigem Grund zu verlassen. Das können Einkäufe, Behördengänge, Arztbesuche, die Pflege von Angehörigen, Gassigehen mit dem Hund oder sportliche Aktivitäten sein.
SILVESTER: Silvester und Neujahr wird laut Bund-Länder-Beschluss ein bundesweites An- und Versammlungsverbot gelten. Zudem wird der Verkauf von Feuerwerk vor Silvester grundsätzlich verboten. Die rechtlichen Rahmenbedingungen hierfür regelt der Bund. Zudem gilt ein Feuerwerksverbot auf besonders belebten Plätzen, die die Kommunen festlegen sollen. Die Berliner Innenverwaltung hatte zwei Böller- Verbotszonen rund um die Pallasstraße in Schöneberg und am Alex angekündigt. Dabei soll es laut Senatskanzlei vorerst auch bleiben.
Michael Müller (SPD), Berlins Regierender Bürgermeister, Foto: Christophe Gateau/dpa