Das ist in Berlin bald wieder erlaubt

Berlin beschließt Lockerungen... So sieht der Fahrplan aus!

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Coronavirus - Wetter in Berlin, Foto: Jörg Carstensen/dpa

Berlin lockert einen Teil der Beschränkungen in der Corona-Krise. Gottesdienste werden bald wieder zugelassen, Museen und Bibliotheken öffnen wieder. Der Regierende Bürgermeister Michael Müller (SPD) sprach am Dienstag davon, dass man in Berlin schon viel erreicht habe, «allgemeine Entwarnung» gebe es jedoch nicht. Was öffnet wann?

LÄDEN: Bisher haben Supermärkte, Apotheken, Baumärkte, Poststellen und Tankstellen offen. Nun können ab Mittwoch auch Geschäfte mit bis zu 800 Quadratmeter Verkaufsfläche öffnen. Ausgenommen von dieser Einschränkung sind Autohäuser. Die Betreiber sollen darauf achten, dass sich durchschnittlich nur etwa eine Person pro 20 Quadratmetern Verkaufsfläche im Geschäft aufhält. Die Öffnung gilt auch für Kauf- und Warenhäuser, wenn diese ihre Verkaufsflächen entsprechend auf 800 Quadratmeter verkleinerten.

SCHULEN: Ab dem 27. April soll der Unterricht für die ersten Schüler losgehen. In der vergangenen Woche hatte der Senat bereits bekannt gegeben, dass die Zehntklässler als erstes dran sind. Im nächsten Schritt beginnen am 4. Mai die elften Klassen an den Gymnasien sowie die neunten und zwölften Klassen an den Integrierten Sekundarschulen (ISS) und die sechsten Klassen an den Grundschulen. Betreuungs- und Förderangebote an den Schulen fallen weiter aus.

KITAS: Berlin fährt schneller als geplant die Kinderbetreuung hoch. Ab Montag dürfen Kinder von Alleinerziehenden Tagesstätten besuchen. Auch die Regelungen für Eltern mit systemrelevanten Berufen werden gelockert. Ab Montag gilt, dass nur ein Elternteil etwa bei der Polizei oder in der Pflege arbeiten muss. Weitere Berufe wie Logopäden und Zahntechniker wurden in die systemrelevanten Berufsgruppen aufgenommen. Nach derzeitiger Planung sollen demnach deutlich vor dem 1. August alle Eltern wieder ein Betreuungsangebot für ihre Kinder erhalten.

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Coronavirus - Berlin, Foto: Kay Nietfeld/dpa

HOCHSCHULEN: Das Semester ist für Studierende bereits in digitaler Form gestartet. Nach dem Willen des Senats dürfen Präsenzprüfungen sowie Kurse in speziellen Labor- oder Arbeitsräumen stattfinden – allerdings unter Einhaltung der Hygieneregeln.

VERSAMMLUNGSFREIHEIT: Ab 4. Mai sind Versammlungen unter freiem Himmel mit bis zu 50 Teilnehmern grundsätzlich genehmigungsfrei, wenn Abstands- und Hygieneregeln eingehalten werden. Großveranstaltungen mit mehr als 5000 Teilnehmern sind bis zum 24. Oktober verboten. Der Berlin-Marathon fällt daher aus. Veranstaltungen mit mehr als 1000 Teilnehmern dürfen bis 31. August nicht stattfinden.

RELIGIONSFREIHEIT: Gottesdienste mit bis zu 50 Teilnehmern sind ab 4. Mai wieder erlaubt. Während der Veranstaltung dürfen keine Gegenstände zwischen den Personen herumgereicht werden. Personen wie Gebetsvorstehende oder musikalische Leiter sind von der maximalen Teilnehmerzahl ausgenommen.

MUSEEN und BIBLIOTHEKEN: Die gut 170 staatlichen, städtischen und privaten Museen Berlins sind seit Mitte März geschlossen. Ab dem 4. Mai dürfen sie wieder öffnen. Auch der Leihverkehr in Bibliotheken soll dann wieder ermöglicht werden. Die Theater der Stadt bleiben bis zum 31. Juli geschlossen und beenden damit die Saison.

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Coronavirus - Berlin, Foto: Kay Nietfeld/dpa

FRISEURE: Friseurbetriebe dürfen ab dem 4. Mai unter klaren Vorschriften wieder öffnen. So müssen sowohl Mitarbeiter als auch Kunden einen Mund-Nasen-Schutz tragen, da hier der Mindestabstand von 1,50 Metern nicht eingehalten werden kann.

ZOO, TIERPARK UND BOTANISCHER GARTEN: Nach gut fünf Wochen Schließung dürfen der Berliner Zoo und der Tierpark zum kommenden Wochenende hin wieder öffnen. Der Botanische Garten darf laut Senatsbeschluss ab 27. April wieder geöffnet werden. Auch hier gelten Abstands- und Verhaltensregeln.

SPORTSTÄTTEN: Berliner dürfen wieder auf Sportflächen im Freien trainieren - allerdings unter Einhaltung der Hygiene- und Abstandsregeln. Sport jenseits von Mannschaftssport sei möglich, wie Berlins Regierungschef Müller ankündigte. Als Beispiele nannte der SPD-Politiker etwa Leichtathleten. «Wer jetzt alleine Speerwerfen üben möchte auf einer Sportfläche, kann das machen.» Auch alleine Kanu zu fahren sei möglich. Der Besuch im Fitnessstudios oder Mannschaftssport sei aber weiterhin nicht möglich. (22.04.2020/dpa)

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Coronavirus - Gesundheitsministerkonferenz, Foto: Kay Nietfeld/dpa

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