11. Oktober 2021 – dpa
Die seit dem Frühjahr für alle Bürgerinnen und Bürger kostenlos möglichen Corona-Schnelltests müssen jetzt meist selbst bezahlt werden. Generell gratis bleiben sie noch für Menschen, die sich nicht impfen lassen können, darunter Kinder unter 12 Jahren. Das legt eine neue Bundesverordnung fest, die am Montag in Kraft tritt.
Kanzlerin Angela Merkel (CDU) und die Ministerpräsidenten hatten vereinbart, dass das vom Bund seit Anfang März finanzierte Angebot für kostenlose «Bürgertests» für alle ohne Symptome enden soll. Da kostenlose Impfungen für alle möglich sind, sei eine dauerhafte Übernahme der Test-Kosten durch die Steuerzahler nicht länger nötig, hieß es zu Begründung.
Die Verordnung legt aber auch einige Übergangsregeln fest. So können Kinder von 12 bis 17 Jahren und Schwangere noch bis 31. Dezember mindestens einen kostenlosen Test pro Woche machen. Grund ist, dass für sie erst seit kürzerer Zeit eine allgemeine Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission (Stiko) vorliegt - daher soll noch länger Zeit für eine Impfung bleiben.
Coronavirus - Testzentrum, Foto: Julian Stratenschulte/dpa