21. März 2022 – dpa
Die illegale Linksautonomen-Kneipe «Kadterschmiede» kann zunächst im zum Teil besetzten Gebäudekomplex «Rigaer 94» bleiben. Das hat das Landgericht Berlin entschieden und damit in dem jahrelangen Streit um die Kneipe im Bezirk Friedrichshain erneut eine Räumungsklage der Eigentümergesellschaft abgewiesen. Diese sei unzulässig, sagte die Vorsitzende Richterin Sabine Bünning am Montag. Sie begründete dies mit einer unzureichenden Prozessvollmacht der Kläger-Anwälte für die Firma, eine Limited mit Sitz in Großbritannien. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. (Az.: 59 O 77/20)
Die Eigentümergesellschaft sei nach dem Brexit als rechtsfähige Personengesellschaft deutschen Rechts zu behandeln, so die zuständige 59. Zivilkammer. Als solche habe sie nicht nachgewiesen, dass ihrem Anwalt die erforderliche Vollmacht erteilt worden sei. Damit fehle es an einer Voraussetzung für die Zulässigkeit der Klage. Auch frühere Räumungsklagen der Eigentümerfirma waren aus vergleichbaren Gründen abgewiesen worden - darum war ein neuer Anlauf möglich gewesen. Nachdem auch diese Klage aus formellen Gründen gescheitert ist, ist es bislang nicht zu einer inhaltlichen Prüfung möglicher Ansprüche der Hauseigentümer gekommen.
Deren Anwalt Markus Bernau zeigte sich enttäuscht und verwies etwa auf eine Entscheidung in einem Eilverfahren, wo die Richter keinen Zweifel an der Legitimation der Kläger-Anwälte hatten. «Wir müssen schauen, was dieses Gericht nicht überzeugt hat», sagte Bernau. Er kündigte eine mögliche Berufung gegen das Urteil vor dem Kammergericht an.
"Kadterschmiede" wird noch nicht geräumt, Foto: Paul Zinken/dpa