14. Dezember 2020 – dpa
Kostenlose FFP2-Masken
Berliner Apotheken verteilen kostenlose FFP2-Masken für Risikogruppen
Foto: Christoph Soeder/dpa
In den Berliner Apotheken hat die Ausgabe von kostenlosen FFP2-Masken für bestimmte Gruppen begonnen. Schon morgens gab es vor einigen Apotheken daher Warteschlangen. «Zum Teil war der Andrang groß», sagte Stefan Schmidt, Sprecher des Berliner Apotheker-Vereins am Dienstag. Manche Apotheken hätten Zeitfenster für die Ausgabe der Masken festgelegt. Schmidt empfahl, wer noch Masken habe, solle nicht gleich am Anfang in die Apotheke gehen, sondern besser noch warten. So lasse sich verhindern, dass durch Warteschlangen ein zusätzliches Infektionsrisiko entstehe. Zum Abholen der kostenlosen FFP2-Masken ist Zeit bis zum 6. Januar.
Über 60-Jährige und Menschen mit bestimmten chronischen Erkrankungen, wie zum Beispiel Asthmatiker, Diabetiker oder Schlaganfallpatienten, können jeweils drei Masken in der Apotheke bekommen. Nach Angaben des Bundesgesundheitsministeriums reicht dafür die Vorlage des Personalausweises «oder die nachvollziehbare Eigenauskunft über die Zugehörigkeit zu einer der Risikogruppen». Schmidt empfahl, sich an seine Stammapotheke zu wenden, wo die Krankengeschichte bereits bekannt sei.
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Der Apotheker-Verein habe keinen Überblick, wie viele Ältere und Risikopatienten es in Berlin gebe, die Anspruch auf kostenlose FFP2-Masken hätten, sagte Schmidt. Bundesweit sind es rund 27 Millionen. Die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA) hatte am Montag vor langen Warteschlangen bei der Ausgabe gewarnt.
In einer zweiten Phase sollen Ältere und Menschen mit Vorerkrankungen ab 1. Januar weitere zwölf Masken erhalten und dafür von der Krankenkasse Coupons für zweimal je sechs FFP2-Masken bekommen. Vorgesehen ist dafür dann ein Eigenanteil von zwei Euro für je sechs Masken.
FFP2-Masken filtern Partikel besonders wirksam aus der ein- oder ausgeatmeten Atemluft, sie bieten aber keinen 100-prozentigen Schutz. Die ABDA empfiehlt, die übrigen Regeln wie Abstand halten, Händewaschen und regelmäßiges Lüften weiter einzuhalten.
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INFO: Ein Anspruch auf Schutzmasken besteht laut BMG, wenn die Versicherten das 60. Lebensjahr vollendet haben oder bei ihnen eine der folgenden Erkrankungen oder einer der folgenden Risikofaktoren vorliegt:
- - chronisch obstruktive Lungenerkrankung oder Asthma bronchiale,
- - chronische Herzinsuffizienz,
- - chronische Niereninsuffizienz Stadium ≥ 4,
- - Demenz oder Schlaganfall,
- - Diabetes mellitus Typ 2,
- - aktive, fortschreitende oder metastasierte Krebserkrankung oder stattfindende Chemo- oder Radiotherapie, welche die Immunabwehr beeinträchtigen kann,
- - stattgefundene Organ- oder Stammzellentransplantation,
- - Trisomie 21,
- - Risikoschwangerschaft.