14. Oktober 2022 – dpa

Landeswahlleiter sieht mögliche Probleme

Wahlleiter sieht mögliche Probleme nach Urteil zu Wahlwiederholung

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Berliner Landeswahlleiter Stephan Bröchler, Foto: Carsten Koall/dpa

Berlins neuer Wahlleiter Stephan Bröchler hat an den Verfassungsgerichtshof appelliert, bei seinem anstehenden Urteil über die Gültigkeit der letzten Wahl Augenmaß walten zu lassen. Sollte das Gericht wie bereits angedeutet tatsächlich anordnen, dass wirklich allen Wählern eine Präsenzwahl im Wahllokal unter zumutbaren Bedingungen ermöglicht werden müsse, werde das erheblichen Mehraufwand und organisatorische Probleme zur Folge haben, sagte Bröchler am Freitag bei seiner ersten Pressekonferenz nach seinem Amtsantritt am 1. Oktober.

«Das zu organisieren, wäre eine kaum lösbare Aufgabe. Ich bitte das Gericht, sich das genau zu überlegen», so Bröchler. Er wolle dazu auch einen Brief an den Verfassungsgerichtshof schreiben. Gleichwohl werde er das am 16. November erwartete Urteil «1:1» umsetzen.

Bröchler verwies darauf, dass bei der Wahl zum Abgeordnetenhaus am 26. September 2021 bei einer Wahlbeteiligung von rund 75 Prozent etwa 40 Prozent der Wählerinnen und Wähler ihre Stimmen per Brief abgegeben hätten. Die Annahme, dass 100 Prozent der Wahlberechtigten ins Wahllokal kommen, sei aus seiner Sicht unrealistisch.

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Berliner Landeswahlleiter Stephan Bröchler, Foto: Carsten Koall/dpa

Diese Erfahrung gelte im Übrigen bundesweit und werde bei der Vorbereitung von Wahlen berücksichtigt. Sollte das Gericht hier nun eine neue Linie vorgeben, würden in Berlin mehr Wahllokale, mehr Wahlurnen und deutlich mehr Wahlhelfer benötigt als bisher, so Bröchler.

Am 28. September hatte der Berliner Verfassungsgerichtshof bei einer mündlichen Verhandlung über Einsprüche gegen die Gültigkeit der Wahl sehr deutlich eine komplette Wiederholung in Betracht gezogen. Bei der Vorbereitung und Durchführung der Wahl habe es viele schwere Wahlfehler gegeben, so Gerichtspräsidentin Ludgera Selting.

Die Wahl müsse von der Landeswahlleitung so organisiert werden, dass jeder Wahlberechtigte am Wahltag die Möglichkeit habe, eine vollständige und gültige Stimme unter zumutbaren Bedingungen in Präsenz abzugeben, sagte sie weiter. Sollte das Gericht in seinem Urteil am 16. November die Wahl für ungültig erklären, müsste die Wiederholungswahl bis Mitte Februar stattfinden.

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