Lockdown: Die Richtlinien
Harter Lockdown von Mittwoch an - Das sind die Richtlinien...

Coronavirus - Berlin, Foto: Christoph Soeder/dpa
Private Treffen sind weiterhin auf den eigenen und einen weiteren Haushalt begrenzt. Es dürfen höchstens fünf Personen zusammenkommen. Kinder bis 14 Jahre werden nicht mitgezählt. An Weihnachten (24. bis 26. Dezember) gilt eine Sonderregelung. Dann sind Treffen im engsten Familienkreis mit vier über den eigenen Hausstand hinausgehenden Personen möglich - auch wenn sie aus mehr als zwei Haushalten kommen und die Fünf-Personen-Grenze dabei überschritten wird. Gottesdienste dürfen stattfinden, wenn der Mindestabstand von 1,50 Metern gewahrt bleibt und die Gläubigen einen Mund-Nasen-Schutz tragen. An Silvester und am Neujahrstag gilt bundesweit ein An- und Versammlungsverbot. Der Verkauf von Pyrotechnik wird verboten und von einem Silvesterfeuerwerk wird dringend abgeraten. Der Einzelhandel wird weitgehend geschlossen. Ausnahmen sind etwa der Lebensmittelhandel, Apotheken und Drogerien, Poststellen und Zeitungsverkauf, Tierbedarfs- und Futtermittelmärkte und der Weihnachtsbaumverkauf. Auch Dienstleistungsbetriebe der Körperpflege wie zum Beispiel Friseursalons, Kosmetikstudios oder Massagepraxen werden geschlossen. Medizinisch notwendige Behandlungen bleiben möglich. Restaurants bleiben geschlossen. Speisen dürfen geliefert und abgeholt werden, müssen aber zu Hause gegessen werden. Alkohol im öffentlichen Raum zu trinken, wird untersagt. Die Schulen werden grundsätzlich geschlossen oder die Präsenzpflicht wird ausgesetzt. Es wird eine Notfallbetreuung sichergestellt und Distanzlernen angeboten - also etwa mit Laptop oder Arbeitsblättern zu Hause. Kitas werden ebenfalls geschlossen. Eine Notfallbetreuung ist möglich. Arbeitgeber werden dringend gebeten, durch Betriebsferien oder großzügige Home-Office-Lösungen die Betriebsstätten geschlossen werden können. Bei besonders extremen Infektionslagen mit mehr als 200 Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner in einer Woche und diffusem Infektionsgeschehen sollen die Maßnahmen vor Ort nochmals erweitert werden. In einigen Ländern, Städten oder Gemeinden gelten wegen hoher Infektionszahlen bereits Ausgangsbeschränkungen. Grundsätzlich sollen die sogenannten «AHA+AL-Regeln» beachtet werden: Abstand halten, Hygiene beachten, Alltagsmaske tragen. Ergänzend empfiehlt die Bundesregierung, die Corona-Warn-App zu nutzen und Räume regelmäßig zu lüften.