Lockerungen nicht vor 27. April
Müller tritt auf die Bremse: Lockerungen frühestens am 27. April
Berlins Regierender Bürgermeister Michael Müller (SPD), Foto: Christophe Gateau/dpa
Berlins Regierender Bürgermeister Michael Müller (SPD) hat Hoffnungen auf eine rasche Lockerung der seit Wochen geltenden Beschränkungen wegen der Corona-Krise gedämpft. So etwas werde es «frühestens ab 27. April, eventuell auch erst ab 1. Mai» geben, sagte Müller am Dienstag in einem Radio-Interview.
«Ab kommendem Montag wird es wahrscheinlich nicht sein. Das muss man schon sagen», fügte er hinzu. Die bisherigen Bestimmungen zu Kontaktverboten, Geschäfts- oder Schulschließungen gelten bis einschließlich kommenden Sonntag (19. April) und müssten demzufolge noch einmal verlängert werden.
Müller verwies auf die am Mittwoch geplante Telefonkonferenz, bei der die Ministerpräsidenten mit Kanzlerin Angela Merkel (CDU) über mögliche Lockerungen der Ausgangsbeschränkungen nach dem 19. April beraten wollen. «Wir werden dann überprüfen, ob und (wenn ja) was gelockert werden kann. Die Diskussion beginnt erst morgen. Und sie wird dann ja weitergeführt am nächsten Wochenende», erläuterte er.
«Und wenn es zu Lockerung kommen kann, dann dauert es einige Tage, bis man sie umsetzt.» Dann müssten etwa Verordnungen geändert und «bestimmte Systeme wieder hochgefahren» werden. So müsse etwa die BVG mehr Verkehr anbieten, wenn die Schule zumindest schrittweise wieder öffneten. Das brauche Vorlauf.
Coronavirus - Berlin, Foto: Christoph Soeder/dpa
«Also ich gehe davon aus, dass vielleicht ab dem 27. April oder dem 1. Mai wir dann Veränderungen haben werden in diesen Ausgangsbeschränkungen», fasste Müller zusammen. Aber noch sei völlig offen, «wie wir mit dem Infektionsrisiko umgehen können und was dann gelockert werden kann». So habe Frankreich Ausgangsbeschränkungen gerade um vier Wochen verlängert.
«Ich hoffe natürlich sehr (...), dass Demonstrationen, politische Kundgebungen vielleicht in einem begrenzten Rahmen wieder möglich werden, da geht es auch um ein Grundrecht», sagte der SPD-Politiker. Das gelte ebenso für Gottesdienste oder vielleicht schrittweise Öffnungen im Einzelhandel. «Aber es wird alles nicht mehr so sein wie vorher.» Stattdessen würden Auflagen und Regeln gelten.
Wegen der Ausbreitung des Coronavirus hatte der Senat eine Verordnung verabschiedet, nach der sich seit 23. März alle Berliner «ständig in ihrer Wohnung oder gewöhnlichen Unterkunft» aufhalten müssen. Es gibt aber Ausnahmen vom sogenannten Kontaktverbot wie Arztbesuche, den Einkauf, das Gassi-Gehen mit dem Hund oder Sport und Spaziergänge an der frischen Luft. Dazu muss ein Mindestabstand von 1,5 Metern sichergestellt sein, Ansammlungen von mehr als zwei Personen im Freien sind verboten. Bei Familien hingegen darf die Gruppe größer sein.
Zu den Maßnahmen in Berlin zur Verhinderung von Übertragungen und damit zur Eindämmung des Virus zählt auch die Schließung von Schulen, Kitas, Geschäften, Theatern, Kinos oder Restaurants. Diese Einschränkungen wurden bereits einige Tage vor dem Kontaktverbot beschlossen und gelten ebenfalls zunächst bis zum Ende der Osterferien am 19. April. (14.04.2020, dpa)
Coronavirus - Gesundheitsministerkonferenz, Foto: Kay Nietfeld/dpa
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