Maßnahmen gegen das Coronavirus

Ansammlungen über zwei Personen sollen bundesweit verboten werden

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Coronakrise - Statement Angela Merkel

Zur Eindämmung der Corona-Krise werden Ansammlungen von mehr als zwei Personen in ganz Deutschland verboten. Ausgenommen werden Angehörige, die im eigenen Haushalt leben. Schließen müssen alle Restaurants und Friseure. Darauf verständigten sich Kanzlerin Angela Merkel (CDU) und die Ministerpräsidenten der Länder in einer Telefonkonferenz am Sonntag. «Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist nur alleine, mit einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person oder im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstands gestattet», heißt es in dem Beschluss. Diese Maßnahmen sollen für mindestens zwei Wochen gelten.

Der nordrhein-westfälische Ministerpräsident Armin Laschet (CDU) sagte, eine bundesweite Ausgangssperre sei derzeit nicht das Mittel der Wahl. «Nach unserer Einschätzung ist nicht das Verlassen der Wohnung die Gefahr. Die Gefahr ist der enge, unmittelbare soziale Kontakt.» Bei Verstößen gegen die neuen Regeln könnten Strafen von bis zu 25 000 Euro verhängt werden. Es gelte eine «Null-Toleranz-Politik gegen Regelbrecher», sagte Laschet.

In Deutschland waren bis Sonntag mehr als 24 100 Infektionen mit dem neuen Coronavirus bekannt geworden. Mehr als 90 mit Sars-CoV-2 Infizierte sind bislang bundesweit gestorben. Die neuen strengen Regeln sollen eine schnelle Ausbreitung verhindern, so dass insbesondere genügend Intensivbetten in Krankenhäuser für schwerkranke Infizierte frei bleiben.

Nach dem Beschluss vom Sonntag sind die Menschen in Deutschland angehalten, die Kontakte zu anderen Menschen außerhalb der Angehörigen des eigenen Hausstands auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren. In der Öffentlichkeit ist, wo immer möglich, zu anderen als den Angehörigen aus dem eigenen Hausstand ein Mindestabstand von mindestens 1,5 Meter einzuhalten.

Eine Ausgangssperre, von der in den vergangenen Tagen immer wieder die Rede war, verhängt die Politik ausdrücklich nicht. «Selbstverständlich» weiter möglich bleiben: der Weg zur Arbeit, zur Notbetreuung, Einkäufe, Arztbesuche, Teilnahme an Sitzungen, erforderlichen Terminen und Prüfungen, Hilfe für andere oder individueller Sport und Bewegung an der frischen Luft - sowie andere notwendige Tätigkeiten.

Gruppen feiernder Menschen auf öffentlichen Plätzen, aber auch in Wohnungen sowie privaten Einrichtungen seien aber inakzeptabel. «Verstöße gegen die Kontakt-Beschränkungen sollen von den Ordnungsbehörden und der Polizei überwacht und bei Zuwiderhandlungen sanktioniert werden.» Eine Höhe der Strafen ist in dem Beschluss nicht genannt.

Cafés, Restaurants und Kneipen sind fortan bundesweit zu schließen. «Gastronomiebetriebe werden geschlossen», heißt es in dem Beschluss. Die Lieferung und das Abholen mitnahmefähiger Speisen für den Verzehr zu Hause bleibt erlaubt.

Geschlossen werden müssen Friseure, Kosmetikstudios, Massagepraxen, Tattoo-Studios und ähnliche Dienstleistungsbetriebe für Körperpflege. In diesem Bereich sei eine körperliche Nähe unabdingbar. Medizinisch notwendige Behandlungen blieben weiter möglich.

Eine generelle Schließung von Geschäften oder Produktionsstätten ist nicht vorgesehen. «In allen Betrieben und insbesondere solchen mit Publikumsverkehr ist es wichtig, die Hygienevorschriften einzuhalten und wirksame Schutzmaßnahmen für Mitarbeiter und Besucher umzusetzen», so Bund und Länder. (22.03.2020, dpa)

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Coronavirus - Gesundheitsministerkonferenz, Foto: Kay Nietfeld/dpa

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