Neue Corona-Regeln

Was sich diese Woche ändert... Ein Überblick!

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Coronavirus, Foto: Jörg Carstensen/dpa

Nach einem Monat weitgehenden Stillstands in Deutschland werden die ersten Corona-Auflagen schrittweise gelockert.

WAS SICH ÄNDERT:

1. Geschäfte mit einer Ladenfläche bis zu 800 Quadratmetern dürfen wieder öffnen. Für Buchhandlungen, Auto- und Fahrradhändler gilt die Begrenzung nicht. Wann wo geöffnet wird, entscheiden die Länder.

2. Zoos öffnen ebenfalls wieder, in manchen Regionen schon ab Montag.

3. Die ersten Schüler kommen in Sachsen für Prüfungsvorbereitungen in die Schulen zurück. Berlin und Brandenburg beginnen mit den Prüfungen, als erste hatten aber Hessen und Rheinland-Pfalz begonnen.

4. An Hochschulen dürfen Prüfungen stattfinden. Labore, Bibliotheken und Archive dürfen unter strengen Auflagen wieder öffnen.

5. Krankschreibungen per Telefon bei Erkältungssymptomen sind ab Montag nicht mehr möglich. Wer ein Attest braucht, muss zum Arzt.

6. Sachsen führt als erstes Bundesland am Montag eine flächendeckende Mund-Nasen-Schutz-Pflicht in Bussen, Bahnen und Geschäften ein.

7. Sachsen erlaubt auch Gottesdienste wieder, die anderswo noch verboten bleiben. Teilnehmen dürfen maximal 15 Gläubige.

WAS BLEIBT:

1. Kitas bleiben geschlossen, die Notbetreuung soll aber ausgeweitet werden. Auch hier regeln die Länder selbst, wie sie vorgehen.

2. Die Kontaktbeschränkungen mit einem Mindestabstand von 1,5 Metern gelten weiterhin.

3. Großveranstaltungen bleiben bis zum 31. August verboten. Was alles unter «Großveranstaltung» fällt, wird noch geklärt. Bundesligaspiele vor Publikum werden in dieser Saison nicht mehr stattfinden.

4. Auf Reisen auch zu Verwandten soll weiterhin verzichtet werden bleiben. Touristische Übernachtungen sind nicht gestattet. Für Auslandsreisen gilt weiterhin die weltweite Reisewarnung.

6. Restaurants und Bars dürfen nur Außer-Haus-Service anbieten.

7. Geschlossen bleiben auch Kultureinrichtungen, Schwimmbäder, Spielplätze, Fitnesscenter, Kosmetikstudios, Massagepraxen, Tattoo-Studios und ähnliche Betriebe. Friseure dürfen ab 4. Mai wieder aufmachen. (20.04.2020, dpa)

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Coronavirus - Gesundheitsministerkonferenz, Foto: Kay Nietfeld/dpa

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