11. Januar 2022 – 105'5 Spreeradio
Pflichtumtausch von Führerscheinen
Führerscheine, die vor dem 19.01.2013 ausgestellt wurden, müssen umgetauscht werden... Alle Fristen hier!
Führerscheine, Foto: Oliver Berg/dpa
Führerschein, Foto: Andreas Arnold/dpa
11.01.2022
Führerschein-Umtausch
Jochen Trus am Morgen im Gespräch mit Andreas Hölzel vom ADAC zum Thema Pflichtumtausch von Führerscheinen...
Alle Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, müssen bis zum 19. Januar 2033 umgetauscht werden. Auf diese Weise soll sichergestellt werden, dass alle in der Europäischen Union noch im Umlauf befindlichen Führerscheine durch ein einheitliches Muster ersetzt werden.
Die Führerscheine sollen insbesondere die aktuellen Anforderungen an die Fälschungssicherheit erfüllen. Mit dem Umtausch erfolgt eine Speicherung der Fahrerlaubnisdaten im Zentralen Fahrerlaubnisregister beim Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg. Die zentrale Speicherung soll Missbrauch verhindern und zuständigen Behörden jederzeit einen Zugriff auf die aktuellen Daten gewähren.
Führerschein, Foto: Andreas Arnold/dpa
Der Pflichtumtausch erfolgt gestaffelt und beginnt dieses Jahr
Von der vorzeitigen Umtauschpflicht sind Bürger*innen der Jahrgänge 1953 bis 1958 zuerst betroffen. Sie müssen ihre Führerscheine bis zum 19. Januar 2022 umgetauscht haben. Bereits im letzten Jahr hätte ein Antrag bei der Fahrerlaubnisbehörde gestellt werden müssen.
DIE UMTAUSCH-FRISTEN
Graue, rosa oder DDR-Papier-Führerscheine (ausgestellt vor dem 01.01.1999):
Geburtsjahr des Fahrerlaubnisinhabers
| Tag, bis zu dem umgetauscht sein muss
|
vor 1953 | 19.01.2033 |
1953 - 1958 | 19.01.2022 |
1959 - 1964 | 19.01.2023 |
1965 - 1970 | 19.01.2024 |
1971 oder später | 19.01.2025 |
Scheckkarten-Führerscheine (ausgestellt ab 01.01.1999)*:
Ausstellungsjahr | Tag, bis zu dem umgetauscht sein muss
|
1999 - 2001 | 19.01.2026 |
2002 - 2004 | 19.01.2027 |
2005 - 2007 | 19.01.2028 |
2008 | 19.01.2029 |
2009 | 19.01.2030 |
2010 | 19.01.2031 |
2011 | 19.01.2032 |
2012 - 18.01.2013 | 19.01.2033 |
* Fahrerlaubnisinhabende, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, müssen den Führerschein bis zum 19. Januar 2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins.
ADAC-Führerscheinrechner und weitere Infos unter: adac.de/fuehrerscheintausch
Führerschein, Foto: Marius Becker/dpa
Der neue Führerschein hat eine Gültigkeit von 15 Jahren – und zwar unabhängig von einer möglichen Befristung einzelner Fahrerlaubnisklassen und Schlüsselzahlen. Er ist in diesem Rhythmus gebührenpflichtig zu erneuern. Die Befristung des Führerscheindokumentes erfolgt auf der Vorderseite in der Zeile mit der Ziffer 4b. Diese Regelung dient insbesondere der Aktualisierung von Namen und Lichtbild im Führerschein. Gleiches kennt man bereits von der Erneuerung des Personalausweises, der hingegen nur für zehn Jahre ausgestellt wird.
Infos zum Pflichtumtausch auf berlin.de... »