11. Januar 2022 – 105'5 Spreeradio

Pflichtumtausch von Führerscheinen

Führerscheine, die vor dem 19.01.2013 ausgestellt wurden, müssen umgetauscht werden... Alle Fristen hier!

Fuehrerscheine_65992499.jpg
Führerscheine, Foto: Oliver Berg/dpa

Erste_Umtauschfriste_72225710.jpg
Führerschein, Foto: Andreas Arnold/dpa
11.01.2022
Führerschein-Umtausch
Jochen Trus am Morgen im Gespräch mit Andreas Hölzel vom ADAC zum Thema Pflichtumtausch von Führerscheinen...
Reinhören

Alle Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, müssen bis zum 19. Januar 2033 umgetauscht werden. Auf diese Weise soll sichergestellt werden, dass alle in der Europäischen Union noch im Umlauf befindlichen Führerscheine durch ein einheitliches Muster ersetzt werden.

Die Führerscheine sollen insbesondere die aktuellen Anforderungen an die Fälschungssicherheit erfüllen. Mit dem Umtausch erfolgt eine Speicherung der Fahrerlaubnisdaten im Zentralen Fahrerlaubnisregister beim Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg. Die zentrale Speicherung soll Missbrauch verhindern und zuständigen Behörden jederzeit einen Zugriff auf die aktuellen Daten gewähren.

Erste_Umtauschfriste_72225710.jpg
Führerschein, Foto: Andreas Arnold/dpa

Der Pflichtumtausch erfolgt gestaffelt und beginnt dieses Jahr

Von der vorzeitigen Umtauschpflicht sind Bürger*innen der Jahrgänge 1953 bis 1958 zuerst betroffen. Sie müssen ihre Führerscheine bis zum 19. Januar 2022 umgetauscht haben. Bereits im letzten Jahr hätte ein Antrag bei der Fahrerlaubnisbehörde gestellt werden müssen.

DIE UMTAUSCH-FRISTEN

Graue, rosa oder DDR-Papier-Führerscheine (ausgestellt vor dem 01.01.1999):

Geburtsjahr des
Fahrerlaubnisinhabers
Tag, bis zu dem
umgetauscht sein muss
vor 195319.01.2033
1953 - 195819.01.2022
1959 - 196419.01.2023
1965 - 197019.01.2024
1971 oder später19.01.2025

Scheckkarten-Führerscheine (ausgestellt ab 01.01.1999)*:

AusstellungsjahrTag, bis zu dem
umgetauscht sein muss
1999 - 200119.01.2026
2002 - 200419.01.2027
2005 - 200719.01.2028
200819.01.2029
200919.01.2030
201019.01.2031
201119.01.2032
2012 - 18.01.201319.01.2033

* Fahrerlaubnisinhabende, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, müssen den Führerschein bis zum 19. Januar 2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins.

ADAC-Führerscheinrechner und weitere Infos unter: adac.de/fuehrerscheintausch

Symbolbild_Fuehrersc_67186998.jpg
Führerschein, Foto: Marius Becker/dpa

Der neue Führerschein hat eine Gültigkeit von 15 Jahren – und zwar unabhängig von einer möglichen Befristung einzelner Fahrerlaubnisklassen und Schlüsselzahlen. Er ist in diesem Rhythmus gebührenpflichtig zu erneuern. Die Befristung des Führerscheindokumentes erfolgt auf der Vorderseite in der Zeile mit der Ziffer 4b. Diese Regelung dient insbesondere der Aktualisierung von Namen und Lichtbild im Führerschein. Gleiches kennt man bereits von der Erneuerung des Personalausweises, der hingegen nur für zehn Jahre ausgestellt wird.

Infos zum Pflichtumtausch auf berlin.de... »

Weitere News

undefined
105'5 Spreeradio Live
Audiothek