30. Oktober 2020 – dpa

Teil-Lockdown ab Montag

Einmonatiger begrenzter Lockdown soll Corona-Infektionswelle brechen - Die Maßnahmen...

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Coronavirus - Bund-Länder-Beschlüsse, Foto: Fabrizio Bensch/Reuters Pool/dpa

Mit strengen Kontaktbeschränkungen für die Bürger und einem Herunterfahren fast aller Freizeitaktivitäten wollen Bund und Länder die zweite Corona-Infektionswelle in Deutschland brechen. Vor dem Hintergrund dramatisch steigender Infektionszahlen einigten sich Kanzlerin Angela Merkel und die Ministerpräsidenten am Mittwoch auf die einschneidendsten Schritte seit dem großen Lockdown im Frühjahr.

So sollen unter anderem Hotels, Restaurants, Kinos und Theater ab dem kommenden Montag für den gesamten Monat November schließen. In dieser Zeit dürfen sich auch nur wenige Menschen privat treffen. Merkel rief zu einer «nationalen Kraftanstrengung» auf und betonte: «Wir müssen handeln, und zwar jetzt. Und zwar müssen wir handeln, um eine akute nationale Gesundheitsnotlage zu vermeiden.» Schulen, Kitas und Geschäfte sollen aber anders als im Frühjahr offen bleiben.

Berlins Regierungschef Michael Müller (SPD) sprach von einem «harten und bitteren Tag». Es gehe aber schlichtweg um die Rettung von Menschenleben. «Wenn wir jetzt zugucken, werden wir vielen Menschen nicht helfen können.»

Bayerns Ministerpräsident Markus Söder nannte die Beschlüsse eine «bitteren Pille» für die Menschen. «Es ist jetzt eine nicht einfache Zeit. Wir verordnen eine Vier-Wochen-Therapie. Wir hoffen, dass die Dosis richtig ist, dass es erfolgreich ist.» Drei Viertel der Kontakte müssten runter, betonte der CSU-Vorsitzende. «Letztlich ist das das entscheidende Motto: Kontakte reduzieren, Kontakte reduzieren, Kontakte reduzieren.»

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Berlins Regierender Bürgermeister Michael Müller (SPD), Foto: Fabrizio Bensch/Reuters Pool/dpa

Konkret vereinbarten Bund und Länder diese Punkte:

KONTAKTBESCHRÄNKUNGEN

Der gemeinsame Aufenthalt in der Öffentlichkeit wird nur noch Angehörigen des eigenen und eines weiteren Hausstandes - insgesamt maximal zehn Personen - gestatten sein. Verstöße gegen diese Kontaktbeschränkungen sollen die Ordnungsbehörden sanktionieren. Darüber hinausgehende Gruppen feiernder Menschen auf öffentlichen Plätzen, in Wohnungen sowie privaten Einrichtungen gelten als inakzeptabel.

PRIVATE REISEN

Die Bürgerinnen und Bürger werden aufgefordert, generell auf nicht notwendige private Reisen und Besuche - auch von Verwandten - zu verzichten. Das gilt auch im Inland und für überregionale touristische Tagesausflüge. Übernachtungsangebote im Inland soll es im November nur noch für notwendige und ausdrücklich nicht touristische Zwecke geben.

VERANSTALTUNGEN

Veranstaltungen, die der Unterhaltung dienen, werden einen Monat lang untersagt. Profisportveranstaltungen dürfen nur ohne Zuschauer stattfinden.

FREIZEITEINRICHTUNGEN

Theater, Opern- und Konzerthäuser, Museen, Messen, Kinos, Freizeitparks, Spielhallen, Spielbanken, Wettannahmestellen, Bordelle, Schwimm- und Spaßbäder, Saunen, Thermen, Fitnessstudios und ähnliche Einrichtungen werden geschlossen. Nicht erlaubt ist auch der Freizeit- und Amateursportbetrieb mit Ausnahme des Individualsports allein, zu zweit oder mit dem eigenen Hausstand auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen.

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Coronavirus - Bund-Länder-Beschlüsse, Foto: Fabrizio Bensch/Reuters Pool/dpa

GASTRONOMIE

Restaurants und Lokale, Bars, Clubs, Diskotheken, Kneipen und ähnliche Einrichtungen müssen zu bleiben. Davon ausgenommen ist die Lieferung und Abholung von Speisen für den Verzehr zu Hause sowie der Betrieb von Kantinen.

DIENSTLEISTUNGEN

Schließen müssen auch Kosmetikstudios, Massagepraxen, Tattoo-Studios und ähnliche Betriebe. Medizinisch notwendige Behandlungen wie Physio-, Ergo- und Logotherapien sowie Fußpflege bleiben weiter möglich. Auch Friseursalons können öffnen.

HANDEL

Der Groß- und Einzelhandel bleibt unter Auflagen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts und zur Vermeidung von Warteschlangen insgesamt geöffnet - ein großer Unterschied zum umfassenden Lockdown im Frühjahr. In den Geschäften darf sich nicht mehr als ein Kunde pro zehn Quadratmetern Verkaufsfläche aufhalten.

SCHULEN UND KITAS

Auch Schulen und Kindergärten bleiben offen - ein weiterer Unterschied zur Situation im Frühjahr.

HILFEN FÜR UNTERNEHMEN

Den von den Schließungen betroffenen Betrieben, Selbstständigen, Vereinen und Einrichtungen gewährt der Bund eine außerordentliche Wirtschaftshilfe, um sie für finanzielle Ausfälle zu entschädigen. Diese soll ein Finanzvolumen von bis zu zehn Milliarden haben. Der Bund wird auch Hilfsmaßnahmen für Unternehmen verlängern und die Konditionen für die hauptbetroffenen Wirtschaftsbereiche verbessern. Dies betrifft zum Beispiel den Bereich der Kultur- und Veranstaltungswirtschaft und die Soloselbstständigen. Außerdem wird der KfW-Schnellkredit für Unternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten geöffnet und angepasst.

Der Beschluss vom 28.10.2020 im Wortlaut... »

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Coronavirus - Bund-Länder-Beschlüsse, Foto: Bernd von Jutrczenka/dpa

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