20. Oktober 2020 – dpa

Die Corona-Regeln

Der aktuelle Stand in Berlin und Brandenburg... Eine Übersicht!

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Mit härteren Corona-Auflagen hoffen Bund und Länder den rasanten Anstieg der Infektionszahlen insbesondere in deutschen Risikoregionen einzudämmen.

So hat in Berlin der Senat am Dienstag nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur eine Maskenpflicht für Bereiche beschlossen, in denen ein Mindestabstand von 1,5 Meter nicht einzuhalten ist. Das betrifft Wochenmärkte, besonders belebte Einkaufsstraßen, Shoppingmalls und Warteschlangen. Die Regelungen sollen von Samstag an gelten. Auch in Brandenburg können Kommunen künftig eine Maskenpflicht auf öffentlichen Plätzen und in Einkaufszentren anordnen, wenn die Sieben-Tages-Inzidenz auf über 50 steigt.

Die Bundesländer können im Kampf gegen die Corona-Pandemie weitgehend in eigener Verantwortung über Einschränkungen oder aber die Lockerung von Auflagen entscheiden.

Hier der aktuelle Stand in den Ländern Berlin und Brandenburg in ausgewählten Lebensbereichen. Wichtig: Die Regelungen erfolgen unter Auflagen wie Abstands- und Hygienebestimmungen. Zudem gilt weiterhin die bundesweite Maskenpflicht in Handel und Nahverkehr.

  • Kontaktbestimmungen
    BERLIN:
    Im Freien dürfen sich von 23.00 Uhr bis 6.00 Uhr nur noch fünf Personen oder Menschen aus zwei Haushalten versammeln. Ein Gericht kippte eine Sperrstunde für Kneipen, Geschäfte und Spätverkaufsstellen zwischen 23.00 und 6.00 Uhr. In dieser Zeit darf jedoch weiterhin kein Alkohol ausgeschenkt werden.
    BRANDENBURG: Es gelten grundsätzlich keine Kontaktbeschränkungen. Ab 50 neuen Infektionen je 100 000 Einwohner in sieben Tagen können sich jedoch nur noch bis zu zehn Menschen in der Öffentlichkeit treffen. Zudem gilt bereits ab dem Wert 35 ab 23.00 Uhr ein Ausschankverbot für Alkohol in Lokalen und Restaurants. Eine Maskenpflicht gilt im öffentlichen Nahverkehr, im Handel sowie ab 35 neuen Ansteckungen pro 100 000 Einwohner in sieben Tagen in einem Kreis oder einer kreisfreien Stadt auch in Büros und Gaststätten, wenn man nicht am Platz ist.

  • Schulen und Kitas
    BERLIN: Seit dem Ende der Sommerferien gilt eine Maskenpflicht für Lehrkräfte und Schüler, jedoch nicht im Unterricht selbst, sondern in den Schulgebäuden nur auf Fluren, in der Toilette, in Aufenthalts- und Begegnungsräumen. Mit dem Ende der Herbstferien am Montag wird die Pflicht für Schüler der Oberstufe und Berufsschüler auf den Unterricht ausgeweitet. In den Kitas soll die Betreuung aller Kinder in vollem Umfang stattfinden.
    BRANDENBURG: In Schulen und Horten gilt eine Maskenpflicht für Schüler und Lehrer auf Fluren, in Gängen, Treppenhäusern und beim Anstehen vor Mensen, nicht aber in Klassenräumen und Schulhöfen. Abstandsregeln gelten nicht für Schüler, sie sollen aber so sitzen, dass enge Kontakte minimiert werden. Kitas sind für alle Kinder offen.

  • Bußgeld bei bei Missachtung der Corona-Regeln
    BERLIN: In den Bussen und Bahnen in Berlin wird bei einem Verstoß gegen die Maskenpflicht ein Bußgeld von 50 Euro bis zu 500 Euro erhoben. Von diesem Samstag an müssen die Menschen auch auf Wochenmärkten und bestimmten Einkaufsstraßen wie etwa dem Ku’damm einen Mund-Nasen-Schutz tragen. Auch dort droht ein Bußgeld. Gastwirten, die sich nicht darum kümmern, Name und Telefonnummer ihrer Gäste festzuhalten, drohen Bußgelder. Je nach Schwere der Verstöße können bis zu 5000 Euro fällig werden. Auch Gästen, die in den Unterlagen falsche Angaben machen, droht Bußgeld.
    BRANDENBURG: In Brandenburg kostet der bewusste Verzicht auf eine Corona-Maske mindestens 50 Euro Bußgeld, bis zu 250 Euro Bußgeld für «notorische Maskenverweigerer». Wer versehentlich keine Mund-Nasen-Bedeckung trägt und der Pflicht nach Aufforderung gleich folgt, soll kein Bußgeld zahlen müssen. Wer persönliche Angaben in Cafés oder Restaurants zur Nachverfolgung von Kontakten falsch angibt, muss mit einem Bußgeld zwischen 50 und 250 Euro rechnen.

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Maskenpflicht in Bussen und Bahnen, Foto: Oliver Berg/dpa

  • Innerdeutsche Reisen und Beherbergungsverbote
    BERLIN: Für die Einreise gibt es keine Beschränkungen. Der Senat hat bisher kein Beherbergungsverbot beschlossen.
    BRANDENBURG: Touristen aus innerdeutschen Risikogebieten können wieder nach Brandenburg reisen. Das Beherbergungsverbot wurde aufgehoben.
  • Weihnachtsmärkte und öffentliche Veranstaltungen
    BERLIN:
    Die maximal erlaubte Teilnehmerzahl bei Messen, Tagungen und gewerblichen Freizeitangeboten im Innenbereich liegt bei 1000. Draußen dürfen bei solchen Veranstaltungen bis zu 5000 Menschen zusammenkommen.
    BRANDENBURG: Veranstaltungen dürfen mit bis zu 1000 Menschen stattfinden. Abstands- und Hygieneregeln sowie im Freien ein geregelter Zutritt und in Räumen genügend Frischluft und das Erfassen von Personendaten müssen gewährleistet werden. Großveranstaltungen mit mehr als 1000 Menschen sind bis Neujahr 2021 prinzipiell verboten. Für Autokinos oder ähnliche Veranstaltungen kann es Ausnahmen geben. In großen Stadien und Hallen erlaubt Brandenburg mehr als 1000 Fans, bei über 5000 Plätzen dürfen 20 Prozent mit Zuschauern belegt werden. Ab einer Sieben-Tage-Inzidenz von 35 gilt in den betroffenen Landkreisen und kreisfreien Städten eine Obergrenze von 250 Teilnehmern draußen und 150 drinnen. Ab dem Wert 50 dürfen maximal 150 Teilnehmer draußen und 100 drinnen teilnehmen.

  • Private Feiern
    BERLIN: An privaten Feiern in geschlossenen Räumen dürfen von Samstag an nur noch Angehörige eines Haushalts plus maximal fünf andere Menschen teilnehmen. Bis dahin dürfen sich maximal 10 Personen treffen. Draußen dürfen sich von Samstag an nur noch 25 statt bisher 50 Menschen treffen. Nachts dürfen sich im öffentlichen Raum im Freien von 23.00 Uhr bis 06.00 Uhr nur noch maximal fünf Personen oder Angehörige von zwei Haushalten versammeln.
    BRANDENBURG: Private Feiern in Wohnungen oder im Garten sind grundsätzlich nur mit bis zu 75 Menschen erlaubt, in Gaststätten oder Gemeindesälen bestimmt die Raumgröße bei Einhaltung des Mindestabstands von 1,50 Meter die Teilnehmerzahl. Bei mehr als 35 neuen Infektionen pro 100 000 Einwohner in sieben Tagen in einem Kreis oder einer kreisfreien Stadt dürfen nur noch bis zu 25 in öffentlichen Räumen und 15 Menschen zuhause privat feiern. Ab einem Wert von 50 liegen die Obergrenzen bei zehn Menschen in öffentlichen und zehn Personen aus bis zu zwei Haushalten in Privaträumen.

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Corona-Infos für Berlin: www.berlin.de/corona

Corona-Infos für Brandenburg: kkm.brandenburg.de/kkm/de/corona/regionale-informationen

Robert Koch-Institut: COVID-19-Dashboard... »

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