04. Juni 2020 – dpa
Waren und Dienstleistungen könnten ab 1. Juli günstiger werden. Die Koalition hat beschlossen, die Mehrwertsteuer bis Ende des Jahres zu senken - von 19 Prozent auf 16 Prozent und den ermäßigten Satz von 7 auf 5 Prozent.
«Aus Sicht der Kunden sollten Händler und Dienstleister die Senkung an den Verbraucher möglichst eins zu eins weitergeben», sagt Isabel Klocke vom Bund der Steuerzahler.
Grundsätzlich gilt: «Die Mehrwertsteuer ist für Unternehmer ein durchlaufender Posten. Das Geld reichen sie direkt ans Finanzamt weiter», erklärt Klocke.
Die neuen Steuersätze gelten für Waren und Dienstleistungen, die ab Juli ausgeführt werden. «Es gibt aber verschiedene Konstellationen, die das Bundesministerium für Finanzen noch im Detail klären muss - etwa was bei einer Anzahlung gilt», sagt Klocke.
Dazu vier Beispielfälle:
Fall 1: Ein Kunde kauft ab Juli im Laden Waren oder nimmt direkt eine Dienstleistung in Anspruch. «Dann rechnet der Händler oder Dienstleister mit dem neuen Steuersatz ab und im besten Fall ermäßigt sich dadurch der Endpreis für den Kunden», sagt Klocke.
Kauft eine Familie etwa Obst, Gemüse, Brot, Schnittblumen und eine Zeitung für 300 Euro ein, zahlt sie statt knapp 20 Euro Umsatzsteuer dann nur noch gut 14 Euro. Sie könnte somit 6 Euro sparen - denn bei Lebensmitteln, bestimmten Hygieneartikel und Büchern gilt der ermäßigte Steuersatz, der ab Juli nur noch 5 Prozent betragen soll. Kauft sie zudem Kleidung für 300 Euro, die bisher mit 19 Prozent abgerechnet wird, würde sie dann rund 8 Euro sparen.
Supermarkt, Foto: Oliver Berg/dpa