Kosten: Kassen zahlen Corona-Tests auf ärztliche Anordnung - So funktioniert er...
Hat ein Arzt einem Patienten einen Corona-Test verordnet, übernimmt die Krankenkasse die Kosten dafür. Darauf weist die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hin.
Damit obliegt die Entscheidung direkt den Ärzten, ob ein Rachenabstrich bei einem Patienten genommen und an ein Labor geschickt wird oder nicht. Um das Ansteckungsrisiko zu verringern, wurden die «Indikationskriterien» zur Testung auf das Virus ausgeweitet, erläuterte die KBV.
Zuvor galt die Kostenübernahme nur für Tests bei Patienten mit Symptomen, die entweder Kontakt zu einem bestätigten Fall hatten oder innerhalb der vergangenen 14 Tage in einem Risikogebiet waren - also etwa in der chinesischen Stadt Wuhan oder der italienischen Region Lombardei.
«Patienten sollten nicht einfach quer durch die Stadt direkt zur Arztpraxis fahren», empfiehlt KBV-Sprecher Roland Stahl. Wer glaubt, er könne den Coronavirus in sich tragen, sollte unbedingt vorher in der Arztpraxis anrufen.
Der weitere Fortgang hänge davon ab, welche Regelung im jeweiligen Bundesland gilt. Entweder werde der Patient an ein Krankenhaus verwiesen oder einen Amtsarzt, erklärt Stahl. Oder aber es werde ein eigener Termin in der Arztpraxis außerhalb der regulären Praxiszeit vereinbart. Unter Umständen könne der Arzt auch zum Patienten nach Hause kommen. (dpa)
Coronavirus - Labortests, Foto: Marijan Murat/dpa