Kontaktverbot in den eigenen vier Wänden? Die Antworten auf die wichtigsten Fragen...
Zur Eindämmung des Coronavirus haben Bund und Länder am Wochenende ein weitgehendes Kontaktverbot beschlossen. Abgesehen von Menschen, mit denen man ohnehin zusammen wohnt, dürfen sich maximal zwei Personen gemeinsam «im öffentlichen Raum» aufhalten. In der konkreten Umsetzung wirft diese Regelung allerdings Fragen auf.
Gilt diese Zwei-Personen-Regel auch für die eigene Wohnung?
Ja, denn in den am Sonntag vereinbarten Leitlinien werden die Bürger ausdrücklich aufgefordert, «die Kontakte zu anderen Menschen außerhalb der Angehörigen des eigenen Hausstands auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren». Ein Sprecher des Bundesinnenministeriums betonte auf Nachfrage, diese Regelung erstrecke sich auch auf den Bereich der eigenen Wohnung - selbst wenn das in den Leitlinien nicht explizit so erwähnt ist.
Ist es damit auch verboten, die eigenen Eltern zu besuchen?
Ausgenommen von der Zwei-Personen-Regelung sind lediglich Mitglieder des eigenen Haushalts - und damit keine erwachsenen Kinder, die nicht mehr bei Vater und Mutter wohnen. Da «Notbetreuung» und «Hilfe für andere» weiterhin möglich sein sollen, sind im Einzelfall sicherlich Ausnahmen denkbar - die müssten dann allerdings gut begründet sein, weil bei Verstößen gegen die Leitlinien empfindliche Geldbußen drohen. Bei einem befreundeten Pärchen auf ein Glas Wein vorbeischauen oder ein Besuch des Spielkameraden der Kinder fallen jedenfalls nicht unter mögliche Ausnahmeregeln. Paare, die in verschiedenen Wohnungen leben, dürfen sich in der Regel aber weiterhin besuchen.
Muss man jetzt mit Kontrollbesuchen der Polizei rechnen?
Wohl eher nicht - auch wenn das Bundesinnenministerium darauf verweist, dass die Kontrollen und Sanktionen in die Zuständigkeit der einzelnen Bundesländer fallen. Aber schon am Wochenende hatte die rheinland-pfälzische Ministerpräsidentin Malu Dreyer (SPD) eingeräumt, dass zwischenmenschliche Kontakte im Privaten kaum zu kontrollieren seien und es sich eher um einen Appell handle: «Selbstverständlich können wir das nicht überprüfen - es sei denn, es ist so eine Party, dass man überall die Musik hört.» (24.03.2020, dpa)
Bund-Länder-Beschlüsse vom 22. März... »
Coronavirus - Gesundheitsministerkonferenz, Foto: Kay Nietfeld/dpa