08. September 2020 – dpa
Die sogenannten Pop-up-Radwege, die Berlins Verkehrssenatorin Regine Günther (Grüne) und einige Bezirke während der Corona-Pandemie einrichten ließen, sind nach einer Gerichtsentscheidung rechtswidrig. Sie müssen demnach wieder entfernt werden. Radwege dürften nur dort angeordnet werden, wo es konkrete Hinweise auf Gefahren im Verkehr gebe und die Anordnung zwingend notwendig sei, teilte das Verwaltungsgericht Berlin am Montag mit. Eine solche Gefahrenlage habe die Senatsverkehrsverwaltung nicht dargelegt, sondern sei fälschlich davon ausgegangen, sie müsse sie nicht begründen. Zudem könne die Pandemie nicht zum Anlass für solche Anordnungen genommen werden, da sie nichts mit der Verkehrslage zu tun habe.
Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Die Senatsverkehrsverwaltung kann gegen den Beschluss Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg einlegen. Allerdings hat das keine aufschiebende Wirkung. Die müsste der Senat in einem extra Antrag begründen.
Der AfD-Abgeordnete und Verkehrspolitiker Frank Scholtysek hatte im Juni gegen die Einrichtung von acht neuen, kurzfristig angelegten Fahrradwegen in Kreuzberg, Friedrichshain, Schöneberg und Charlottenburg geklagt. Scholtysek teilte mit: «Dies ist ein Sieg der individuellen Mobilität gegen den Autohass. Wir freuen uns, dass erstmals linke Ideologen von Richtern in ihre Grenzen verwiesen wurden.» Die AfD wolle sich weiter «gegen die vielfältigen Machenschaften - wie Straßensperren, Parkplatzverbote und immer höhere Gebühren - im verkehrspolitischen Umerziehungslager Berlin wehren».
Verkehrssenatorin Günther und ihre Senatsverwaltung hatten im April den Bezirken einen Leitfaden zur Einrichtung dieser Radwege gegeben. Der «Tagesspiegel» schrieb damals von einem «Handbuch, das nur aus wenigen Seiten besteht und innerhalb weniger Tage entstand».