06. Mai 2021 – 105'5 Spreeradio

Verbrauchertipps

Betriebskostenabrechnung

Es drohen Nachzahlungen bei den Nebenkosten... Infos und Tipps von Verbraucherexperte Ron Perduss!

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Heizkosten, Foto: dpa

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Betriebskostenabrechnung, Foto: dpa
06.05.2021
Betriebskosten
Es drohen Nachzahlungen bei den Nebenkosten... Infos und Tipps von Verbraucherexperte Ron Perduss!
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Vermehrt erreichen viele Mieter in Berlin wieder die Nebenkostenabrechnungen. In diesem Jahr könnte auf viele von uns eine Nachzahlung zukommen. Der Grund ist, dass vielfach die Vorauszahlungen der letzten zwei Jahre nicht angepasst wurden. Zum einen gibt es viele Posten, die im Letzten Jahr teurer geworden sind. Dazu gehören zum Beispiel Energiekosten oder auch die Kosten für die Zentralheizung. Zum anderen kommt dazu, dass viele Arbeitnehmer ins Homeoffice geschickt wurden und auch die Kinder viel mehr zu Hause waren, als in den Jahren davor. Dadurch hat sich beispielsweise auch der Wasserverbrauch erhöht.

Wichtig ist bei jeder Nebenkostenabrechnung zu prüfen, ob diese auch korrekt ist. Legen Sie sich dazu auch die alte Abrechnung aus dem Vorjahr dazu. So können Sie besser vergleichen, wenn es neue oder höheere Kostenpositionen gibt.

Zunächst sollte geprüft werden, ob alle Fristen eingehalten wurden. Spätestens 12 Monate nach dem Abrechnungszeitraum muss die Abrechnung bei Ihnen eingegangen sein. Weiterhin müssen alle Positionen genau benannt sein. Formulierungen wie “sonstige Nebenkosten” sind nicht zulässig. Auch andere unverständliche Positionen, die Ihnen ihr Vermieter nicht erklären kann, müssen Sie nicht zahlen. Typischerweise werden auf der Abrechnung Kosten wie Heizung und Warmwasser, Kalt- und Abwasser, Grundsteuer, Reinigungsarbeiten, Beleuchtung und Betrieb von Aufzügen und auch Kabelanschlüsse aufgeführt. Bei den Heizkosten passieren viele Abrechnungsfehler. Ihr Vermieter darf höchstens 70 Prozent der Heizkosten nach Verbrauch abrechnen. Der übrige Verbrauch wird nach Wohnungsgröße abgerechnet. Ist das bei Ihnen nicht der Fall, dürfen Sie diese Position um bis zu 15 Prozent kürzen.

Mein Tipp: In der Regel betragen Nebenkosten etwa 2,20 – 2,50 Euro je qm und Monat. Wer deutlich darüber liegt, sollte nochmal genauer prüfen. Sie haben auch das Recht Einsicht in die Unterlagen des Vermieters zu nehmen. Wenn Sie die Nebenkosten so nicht akzeptieren möchten, haben Sie 12 Monate Zeit für einen Widerspruch.

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© Ron Perduss

In dieser Rubrik beraten wir Sie in allgemeinen Verbraucherrechtsfragen... Was zum Beispiel passiert, wenn ich ein Paket falsch in Empfang nehme, wie verhalte ich mich bei Reklamationen, welcher Handyvertrag ist der richtige für mich oder wie kann ich meine Energiekosten drosseln.

Mit unserem Verbraucherexperten Ron Perduss gehen wir diesen Fragen nach, klären deren Rechtslage und beraten Sie, damit Sie besser informiert sind.

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