25. Oktober 2021 – 105'5 Spreeradio

Verbrauchertipps

Erstattung für gestrichene Flüge

Corona: Einfachere Erstattung für gestrichene Flüge vereinbart... Infos von Verbraucherexperte Ron Perduss!

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Foto: Robert Michael/dpa-Zentralbild/d

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25.10.2021
Erstattung für gestrichene Flüge
Corona: Einfachere Erstattung für gestrichene Flüge vereinbart... Infos von Verbraucherexperte Ron Perduss!
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Das Reisen war in den vergangenen Monaten durch die Pandemie alles andere als einfach. Viele Urlauber mussten ihre Reisen verschieben oder ganz absagen. Auch wurden Reisen von den Airlines regelmäßig storniert. Auch heute noch laufen viele Berliner daher ihrem Geld hinterher.

Viele Fluggesellschaften haben nämlich bei einer Stornierung, anstatt den Flugpreis zu erstatten, ihren Kunden nur sogenannte Fluggutscheine ausgestellt – und zwar gegen geltendes Recht. Zwar gibt es in Deutschland das Gutscheingesetz, welches für Veranstaltungen und für Fitnessstudios greift, allerdings ist das nicht übertragbar auf den Luftfahrtsektor. Überspitzt gesagt, wurden den Fluggästen die Gutscheine also regelrecht von den Airlines untergemogelt. Hinzu kommt, dass viele dieser ausgestellten Gutscheine inzwischen abgelaufen sind, da sie während der Pandemie schlichtweg nicht genutzt werden konnten. Glücklicherweise hat die Europäische Kommission mit den Airlines das Gespräch gesucht und das Blatt zum Guten gewendet – die Airlines wollen das Geld zurückzahlen.

Insgesamt 16 Airlines haben sich freiwillig zu dieser Rückerstattung verpflichtet. Zum einen wollen Fluggesellschaften ab sofort den Geldbetrag innerhalb von einer Woche an den Fluggast rücküberweisen, wenn ein Flug aufgrund Corona annulliert wird. Zum anderen können Verbraucher, die noch einen Gutschein aus dem letzten Jahr haben, eine Auszahlung einfordern. Bei Airlines wie Lufthansa, Air France, Eurowings und Easyjet ist das jetzt möglich. Die Rückerstattung beantragt man am besten über die Kundenservice der jeweiligen Fluggesellschaft.

Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Europäischen Kommission:

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© Ron Perduss

In dieser Rubrik beraten wir Sie in allgemeinen Verbraucherrechtsfragen... Was zum Beispiel passiert, wenn ich ein Paket falsch in Empfang nehme, wie verhalte ich mich bei Reklamationen, welcher Handyvertrag ist der richtige für mich oder wie kann ich meine Energiekosten drosseln.

Mit unserem Verbraucherexperten Ron Perduss gehen wir diesen Fragen nach, klären deren Rechtslage und beraten Sie, damit Sie besser informiert sind.

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