17. Mai 2022 – 105'5 Spreeradio
Verbrauchertipps
Geld zurück vom Fitnessstudio
Corona-Urteil zu Fitnessstudios... Alle Infos für Kunden von Verbraucherexperte Ron Perduss!
Foto: Oliver Dietze/dpa
17.05.2022
Geld zurück vom Fitnessstudio
Corona-Urteil zu Fitnessstudios... Alle Infos für Kunden von Verbraucherexperte Ron Perduss!
Im März 2020 wurde Spazierengehen zum neuen Trend. So vieles war wegen der Corona-Pandemie geschlossen, Freizeitaktivitäten konnten nicht durchgeführt werden. So ging es auch denen, die ihre Freizeit gern mit Kraftsport verbringen. Obwohl die Fitnessstudios geschlossen waren, wurden teilweise trotzdem weiterhin die Mitgliedsbeiträge kassiert. Verbraucher können sich diese Gelder zurückholen.
Da die Betreiber der Fitnessstudios während des Schließungszeitraums nicht in der Lage waren, die vertragsgemäße Nutzung zu gewährleisten, müssen auch keine Beiträge gezahlt werden, so der BGH. Trotzdem haben sich viele Studios geweigert oder wollten das Geld nicht zurückzahlen. Zum Teil wurde angeboten, dass man nach der Vertragskündigung einen Gutschein für Nutzung des Studios bekommt, der die Dauer der verpassten Monate sozusagen ans Vertragsende ranhängt.
Allerdings empfehle ich Ihnen, sich mit all diesen eher unüblichen Vorgehensweisen nicht zufriedenzugeben. Wenden Sie sich an Ihr Studio und verweisen Sie im Schreiben auf das Aktenzeichen des BGH-Urteils. Zusätzlich dazu sollten Sie eine 14-tägige Frist setzen, in dieser das Anliegen bearbeitet und das Geld zurückgezahlt werden soll.
Eine andere Möglichkeit ist, sich an die Verbraucherzentrale zu wenden, welche die Klagen sammelt und auch gegen einige Fitnessstudio-Betreiber klagt. In jedem Fall sollten Sie sich aber das Geld, welches Ihnen zusteht, zurückholen.
© Ron Perduss
In dieser Rubrik beraten wir Sie in allgemeinen Verbraucherrechtsfragen... Was zum Beispiel passiert, wenn ich ein Paket falsch in Empfang nehme, wie verhalte ich mich bei Reklamationen, welcher Handyvertrag ist der richtige für mich oder wie kann ich meine Energiekosten drosseln.
Mit unserem Verbraucherexperten Ron Perduss gehen wir diesen Fragen nach, klären deren Rechtslage und beraten Sie, damit Sie besser informiert sind.
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