16. Dezember 2020 – 105'5 Spreeradio

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In der Corona-Zeit sind viele im Homeoffice... Welche Regeln für das Arbeiten zuhause gelten!

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Homeoffice, Foto: Jens Kalaene/dpa-Zentralbild/dpa

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16.12.2020
Homeoffice
Welche Regeln gelten für das Arbeiten zuhause?
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Welche Regeln gelten im Homeoffice? Muss ich Video beim Zoom-Call anmachen? Muss ich Business-Kleidung tragen? Und bin ich Zuhause eigentlich versichert?

Das hätte vor ein paar Monaten noch kaum einer gedacht, dass so viele Menschen im Home Office arbeiten können. Es hat ja tatsächlich auch ein paar Vorteile. Bei Videokonferenzen muss nur die Oberseite gut aussehen und auch der Arbeitsweg entfällt. Trotzdem gibt es im Homeoffice einige Regeln zu beachten. Die gute Nachricht ist: grundsätzlich gelten im Homeoffice alle Regeln, die auch im Büro gelten. Beispielsweise muss auch genau so lange gearbeitet werden, wie es im Arbeitsvertrag steht. Auch Pausen und Ruhezeiten müssen natürlich trotzdem eingehalten werden. Sie müssen auch trotz der vertrauten Umgebung zu Hause nicht permanent erreichbar sein. Es genügt, wenn Sie zu den üblichen Bürozeiten E-Mails oder Telefonate beantworten. Bei Zoom-Konferenzen oder digitalem Kundenkontakt kann ihr Arbeitgeber übrigens auch weiterhin verlangen, dass Sie sich entsprechend der Betriebsvereinbarung oder ihres Arbeitsvertrags kleiden. Allerdings muss er ein begründetes Interesse darlegen, warum die Arbeitskleidung notwendig ist. In den meisten Fällen dürfte es im Home-Office egal sein, wie Sie sich kleiden. Falls Ihnen zu Hause etwas während der Arbeitszeit passiert, sind Sie ganz normal über die gesetzliche Unfallversicherung versichert. Allerdings kann es etwas knifflig werden, wenn Sie während der Arbeitszeit Tätigkeiten ausüben, die nichts mit dem Beruf zu tun haben (Wäsche aufhängen, staubsaugen ec.). In dem Fall kann die gesetzliche Unfallversicherung die Leistungen verweigern.

Sie als Arbeitnehmer können übrigens (noch) nicht selbstständig festlegen können, ins Homeoffice zu gehen - und das trotz der derzeitigen Lage. Ein Gesetz zum “Recht auf Homeoffice” ist aber derzeit im Arbeitsministerium in der Diskussion.

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© Ron Perduss

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