05. März 2021 – 105'5 Spreeradio
Verbrauchertipps
Kleinanzeigen-Portale
Vorsicht bei Kleinanzeigen-Portalen... Infos und Tipps von Verbraucherexperte Ron Perduss!
Ebay, Foto: Monika Skolimowska/ZB/dpa
Ebay, Foto: Monika Skolimowska/ZB/dpa
05.03.2021
Kleinanzeigen-Portale
Vorsicht bei Kleinanzeigen-Portalen... Infos und Tipps von Verbraucherexperte Ron Perduss!
Jetzt im Lockdown misten viele von uns ihre Wohnungen und Keller aus. Einiges davon lässt sich noch zu Geld machen. Kleinanzeigenportale werden deswegen immer beliebter. Das wissen auch Betrüger und nutzen diese immer wieder, um ahnungslose Nutzer hinters Licht zu führen. Bei der neuesten Masche werden die Kunden mit teuren Produkten gelockt, die aber leider nur verschickt werden können. Weil viele Nutzer der Portale sich nicht auf Vorkasse einlassen wollen, verschicken die Betrüger das teure Produkt per Wertversand an einen angeblichen Verwandten in der Nähe des Käufers. Der Warenversand wird dann dem Opfer in Rechnung gestellt. Etwa 40-50 Euro werden fällig, diese sind im Zweifel schon verloren. Damit aber noch nicht genug! Oft bekommt der Käufer noch eine E-Mail, in der der Verkäufer schreibt, dass es sich bei dem geforderten Betrag um eine Anzahlung handelte. Hier müssen wir Verbraucher sehr vorsichtig sein, denn, wenn Sie dieser Mail in irgendeiner Form zustimmen, gilt der Kaufvertrag für das Produkt als zustande gekommen. Meist schickt dann der Verkäufer ein Schrott-Produkt an den angeblichen Schwager und Sie kommen aus der Situation rechtlich nur noch schwer heraus. Damit es gar nicht erst soweit kommt, befolgen Sie bei jedem Kauf am besten ein paar einfache Schritte:
- Das allerwichtigste ist es die Anzeige genau zu lesen. In letzter Zeit mehren sich Beschwerden über irreführende Anzeigen bei den Portalen. So wird eine eine HandyVERPACKUNG verkauft oder aber Bedienungsanleitungen für Elektrogeräte, wobei die Anzeige den Eindruck erweckt, dass das eigentliche Gerät verkauft werden soll.
- Vorsicht ist vor allem bei viel zu billigen Angeboten angezeigt. Wenn ein Handy etwa nur ein Zehntel des üblichen Preises kostet, ist es vermutlich ein Fake-Angebot. Auch geschickte Formulierungen in der Anzeige, können auf einen Betrug hindeuten. Beispielsweise wenn ein Produkt “ab und zu noch benutzt wird” oder ähnliche Aussagen zum Zustand sind vor Gericht sehr weit interpretierbar.
- Bei Überweisungen sollte immer der genaue und abgesprochene Verwendungszweck des Geldes angegeben werden. Bei Paypal-Überweisungen niemals die Option “Freunde und Familie” wählen. Dann entfällt für Sie der Käuferschutz.
- Wenn Sie zu einer Besichtigung gehen, nehmen Sie sich am besten einen Zeugen mit.
- Fertigen Sie Screenshots von allen Transaktionen und Chatverläufen an
Diese Tipps helfen zwar deutlich das Risiko für einen Betrug zu minimieren, am besten ist aber noch immer die persönliche Begutachtung und anschließende Bezahlung von Produkten aus Kleinanzeigenportalen. Diese und weitere Tipps habe ich unten in den Links zusammengestellt.
www.techbook.de/lifestyle/ebay-kleinanzeigen-fingierte-kaufvertraegen
www.rnd.de/digital/verbraucherzentrale-warnt-vor-betrug-bei-kleinanzeigen-im-netz-B7RFDKJR4ZGTXP3U77ZAMK6R2Q.html
www.vzhh.de/presse/betrug-transportkosten-bei-ebay-kleinanzeigen-co
© Ron Perduss
In dieser Rubrik beraten wir Sie in allgemeinen Verbraucherrechtsfragen... Was zum Beispiel passiert, wenn ich ein Paket falsch in Empfang nehme, wie verhalte ich mich bei Reklamationen, welcher Handyvertrag ist der richtige für mich oder wie kann ich meine Energiekosten drosseln.
Mit unserem Verbraucherexperten Ron Perduss gehen wir diesen Fragen nach, klären deren Rechtslage und beraten Sie, damit Sie besser informiert sind.
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