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Verbrauchertipps
Mystery Boxen
Stiftung Warentest hat sich den Markt der Secret Packs angesehen... Infos von Verbraucherexperte Ron Perduss!
Foto: Leli - stock.adobe.com
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17.01.2025
Mystery Boxen
Stiftung Warentest hat sich den Markt der Secret Packs angesehen... Infos von Verbraucherexperte Ron Perduss!
Foto: IMAGO/Funke Foto Services
Viel Zeug, das niemand braucht: Enttäuschender Hype um Mystery Boxen
Pakete kaufen, ohne den Inhalt zu kennen? Das machen erstaunlich viele – am Automaten, im Einkaufszentrum oder online. Die Stiftung Warentest hat sich den Markt für sogenannte Mystery Boxen angesehen und einige Pakete geöffnet. Oft sind Wert und Nutzen der Produkte gering.
Befeuert durch Influencer-Videos wächst der Markt für blind gekaufte Retourenpakete, auch Secret Packs oder Mystery Boxen genannt. Anbieter bewerben den Trend als moderne Schatzsuche und versprechen, dass sogar Goldbarren in den Paketen versteckt sein könnten.
Die Realität sieht oft anders aus, wie die Testkäufe der Stiftung Warentest zeigen: eine faltbare Fußwanne, fünf quietschbunte Hemden in unterschiedlichen Größen, ein Panda-Fotohalter oder ein Gewand in der Größe XXXL. „Jede Menge Zeug, das niemand braucht“, lautet das Fazit von Expertin Kirsten Schiekiera. „Viele Produkte wirken billig produziert, Markenprodukte sind selten.“
Immerhin: Wer ein Mystery Paket im Internet bestellt hat und mit dem Inhalt unzufrieden ist, kann es dank des gesetzlichen Widerrufsrechts innerhalb von 14 Tagen zurückschicken. Die Online-Händler müssen die Versandkosten jedoch nicht erstatten. Boxen aus dem Laden oder Automaten können nur zurückgeben werden, wenn der Inhalt beschädigt ist.
Der Kaufvertrag bei Online-Paketen kann jedoch nur als Ganzes widerrufen werden. „Rosinenpicken ist nicht möglich“, sagt Schiekiera. „Anders sieht die Sache aus, wenn sich kaputte oder nicht funktionsfähige Gegenstände in der Box befinden. Diese können auch einzeln reklamiert werden.“
Was noch alles in den Paketen steckte und wie Anbieter versuchen, das Widerrufsrecht zu umgehen, ist in der Februar-Ausgabe der Zeitschrift Finanztest und unter www.test.de/mystery-boxen nachzulesen. (Stiftung Warentest)
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