14. Januar 2021 – 105'5 Spreeradio
Verbrauchertipps
Paketrechte
Wer haftet für verlorene Pakete? Infos & Tipps von Verbraucherexperte Ron Perduss...
Paketzusteller, Foto: Jan Woitas/zb/dpa
Paketzusteller, Foto: Jan Woitas/zb/dpa
14.01.2021
Paketzustellung
Wer haftet für verlorene Pakete? Infos & Tipps von Verbraucherexperte Ron Perduss...
Immer mehr Pakete werden verschickt, die Zahl steigt vor allem durch den Online-Handel von Jahr zu Jahr an. Mit der höheren Zahl an Paketen steigt aber auch die Unzufriedenheit der Kunden mit den Paketversendern.
Die für Beschwerden in dem Bereich zuständige Bundesnetzagentur registriert im Jahr etwa 18.000 Beschwerden. Wir Verbraucher haben zum Glück Rechte, um uns gegen nicht korrekt arbeitende Paketversender zur Wehr zu setzen.
Auf der sicheren Seite sind Sie etwa, wenn etwas beim Versand kaputt geht. Dann liegt das Transportrisiko beim Versender. Wenn also ihre gelieferte Ware beschädigt oder gar nicht ankommt, wenden Sie sich direkt an den Versender, denn dieser hat einen Vertrag mit dem Transportunternehmen abgeschlossen. Sie sind in keinem Fall haftbar zu machen.
Anders sieht es bei privaten Verkäufen aus. Mit dem sogenannten „Versendungskauf" geht die Haftung auf den Käufer über, sobald das Paket dem Dienstleister übergeben wurde. Im Falle eines Schadens, muss sich der Käufer also mit dem Paketdienst auseinandersetzen.
Mein Tipp: bei Entgegennahme eines Paketes prüfen, ob das Paket äußerlich Schäden aufweist. Das könnte darauf hindeuten, dass auch der Inhalt beschädigt ist. Im Idealfall sollten Sie Päckchen und Pakete im Beisein des Boten öffnen, bevor Sie den Empfang quittieren. Das ist in der Praxis jedoch nur selten möglich. Suchen Sie sich also am besten einen Zeugen, der beim Öffnen dabei ist.
Wenn Sie Pakete für andere annehmen, ist ebenfalls Vorsicht geboten, denn in diesem Fall geht die Haftung dann auf Sie über. Geht das Paket verloren oder ist der Inhalt beschädigt, können Sie für den Schaden verantwortlich gemacht werden.
Als Kunden haben wir auch das Recht, dass wir über die Ersatzzustellung informiert werden. Ein Zettel an der Haustür reicht nicht aus. Eine Zustellbescheinigung muss im Idealfall in Ihrem Briefkasten landen. Der Begriff „Nachbar" in diesem Fall nicht allzu groß auszulegen.
Nachbarn sind Menschen, die dasselbe Haus oder das angrenzende Haus bewohnen. Eine Ersatzzustellung in einem Haus „die Straße runter" müssen Sie nicht hinnehmen.
Beschwerden können Sie bei der Bundesnetzagentur unter dem Reiter Verbraucherservice Post einreichen. Die Bundesnetzagentur bietet auch ein Schlichtungsverfahren an, falls das Problem zwischen Paketdienstleister und Ihnen nicht gelöst werden kann. Das Schlichtungsverfahren ist für Verbraucher kostenfrei ganz einfach postalisch, per Mail oder per Telefon einzuleiten.
www.bundesnetzagentur.de
© Ron Perduss
In dieser Rubrik beraten wir Sie in allgemeinen Verbraucherrechtsfragen... Was zum Beispiel passiert, wenn ich ein Paket falsch in Empfang nehme, wie verhalte ich mich bei Reklamationen, welcher Handyvertrag ist der richtige für mich oder wie kann ich meine Energiekosten drosseln.
Mit unserem Verbraucherexperten Ron Perduss gehen wir diesen Fragen nach, klären deren Rechtslage und beraten Sie, damit Sie besser informiert sind.
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