14. Dezember 2020 – 105'5 Spreeradio

Verbrauchertipps

Rauchmelder

Die Übergangsfrist für die Rauchmelderpflicht läuft ab... Was man jetzt beachten muss!

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Rauchmelder, Foto: Martin Gerten/dpa

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14.12.2020
Rauchmelder
Die Übergangsfrist für die Rauchmelderpflicht läuft ab... Was Sie wissen müssen!
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Rauchnmelder retten Leben! Deswegen herrscht in Berlin und Brandenburg auch eine Rauchmelderpflicht in Privatwohnungen. Die gilt für Neubauten schon seit 2017 in Berlin und sogar schon seit 2016 in Brandenburg. Jetzt müssen auch Bestandsbauten mit Rauchmeldern ausgestattet werden. Bis zum 31.12. läuft die Frist noch für Vermieter und Hausbesitzer. So lange haben sie Zeit Rauchmelder nachzurüsten, wenn noch keine vorhanden waren. Allerdings haben viele Vermieter das Nachrüsten verschlafen, obwohl die Pflicht zur Nachrüstung schon seit mindestens drei Jahren bekannt ist.

Laut Berliner Landesbauordnung müssen in privaten Wohnungen alle Aufenthaltsräume und Flure mit einem Rauchmelder ausgestattet werden. Küchen und Badezimmer sind von der Regelung ausgenommen. Dass die Rauchmelder auch funktionieren liegt in der Verantwortung der Mieter, außer ihr Vermieter hat explizit den Betrieb der Rauchmelder übernommen. Dann werden die Kosten in der Regel auch über die Betriebskosten auf die Mieter umgelegt.

Wenn Sie noch keinen Rauchmelder an ihrer Decke sehen, sollten Sie ihren Vermieter nochmals auf die Einbaupflicht hinweisen. Ab dem 1.1.2012 zählen Rauchmelder zur Mindestausstattung für Wohnraum. Ist keiner vorhanden, zählt das als Mangel an der Mietsache. Ob Sie als Mieter dann die Miete mindern können, hängt in der Regel davon ab, ob der Mangel als erheblich oder unerheblich eingestuft wird. Die Gerichte sind da noch nicht zu einer einheitlichen Linie gekommen.

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© Ron Perduss

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