08. Februar 2021 – 105'5 Spreeradio

Verbrauchertipps

Schneeräumung

Wer ist dafür verantwortlich, den Schnee wegzuräumen? Infos von Verbraucherexperte Ron Perduss...

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Schnee schippen, Foto: Swen Pförtner/dpa

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Schnee schippen, Foto: Swen Pförtner/dpa
08.02.2021
Schnee schippen
Wer ist dafür verantwortlich, den Schnee wegzuräumen? Infos von Verbraucherexperte Ron Perduss...
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In den letzten Tagen hat es wieder kräftig geschneit. Was schön aussieht kann aber auch schnell zu einem Problem werden, wenn es um die Räumpflicht des Schnees vor der eigenen Haustür geht.

Gesetzlich ist es klar geregelt. Der Hauseigentümer muss in der Regel immer zwischen 7 Uhr morgens und 20 Uhr am Abend den Gehweg vor dem Haus von Schnee und Eis befreit haben. In dieser Zeit muss bei Bedarf sogar mehrfach gereinigt werden, wenn es durchgängig zum Beispiel schneit oder Eisregen einsetzt. Auch die Breite des zu räumenden Streifens ist je nach Straßenlage genau geregelt. Streusalz ist in Berlin in den meisten Fällen aus Umweltschutzgründen verboten. Nur bei Eisregen oder auf Treppen können Ausnahmen gemacht werden. Die genauen Regeln für Ihre Straße können Sie beim Bezirksamt oder der Gemeinde erfragen.

In der Praxis räumen die meisten Eigentümer nicht selbst, sondern beauftragen Winterdienste. Die Kosten dafür werden dann über die Nebenkostenabrechnung an die Mieter weitergereicht. In einigen Häusern sind die Mieter selbst für die Räumung vor dem Haus verantwortlich. Allerdings gilt das nur, wenn es ausdrücklich im Mietvertrag festgehalten ist. Die Haftung bleibt jedoch in jedem Fall beim Eigentümer. Ein Verstoß gegen die Räumpflicht ist eine Ordnungswidrigkeit. Bei uns in Berlin können dafür bis zu 10.000,- Euro Bußgeld verhängt werden.

Hinzu kommt, wenn durch einen nicht geräumten Gehweg ein Schaden entsteht, besteht ein Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld. Dieser ist immer gegenüber dem Hauseigentümer geltend zu machen. Die Beweispflicht liegt aber bei demjenigen, der geschädigt wurde. Das bedeutet, dass in so einem Fall am besten immer Fotos oder Videos gemacht werden sollten. Auch Zeugenaussagen können sinnvoll sein. Mein Tipp: machen Sie auch Fotos von den Schuhen, die Sie während des Unfalls anhatten. Denn einige Gerichte haben in der Vergangenheit Verunglückten eine Teilschuld zugesprochen, wenn diese kein passendes Schuhwerk getragen haben oder nicht dem Wetter entsprechend vorsichtig waren.

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© Ron Perduss

In dieser Rubrik beraten wir Sie in allgemeinen Verbraucherrechtsfragen... Was zum Beispiel passiert, wenn ich ein Paket falsch in Empfang nehme, wie verhalte ich mich bei Reklamationen, welcher Handyvertrag ist der richtige für mich oder wie kann ich meine Energiekosten drosseln.

Mit unserem Verbraucherexperten Ron Perduss gehen wir diesen Fragen nach, klären deren Rechtslage und beraten Sie, damit Sie besser informiert sind.

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