18. November 2021 – 105'5 Spreeradio
Verbrauchertipps
Strafzinsen verboten
Negativzinsen der Sparda-Bank Berlin sind unzulässig... Infos von Verbraucherexperte Ron Perduss!
Foto: Monika Skolimowska/dpa-Zentralbi
Foto: Monika Skolimowska/dpa-Zentralbi
18.11.2021
Strafzinsen verboten
Negativzinsen der Sparda-Bank Berlin sind unzulässig... Infos von Verbraucherexperte Ron Perduss!
Geld auf dem Sparbuch liegen lassen ist bei der derzeitigen Zinslage schon lange nicht mehr lohnenswert. Dass man allerdings Zinsen an die Bank zahlen muss, damit das Geld verwahrt wird, wissen viele nicht. Viele Banken haben in den letzten Monaten solche Strafzinsen eingeführt. Auch bei Berliner Banken, darunter die Berliner Volksbank oder Berliner Sparkasse ist das die gängige Praxis. Ein Gerichtsurteil macht jedoch Hoffnung für Verbraucher.
In einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands gegen die Sparda-Bank Berlin, hat das Berliner Landgericht kürzlich entschieden, dass Strafzinsen auf Giro- oder Tagesgeldkonten nicht rechtmäßig sind und entsprechende Klauseln im Preisverzeichnis ungültig sind. Hinzu kommt, dass die Bank die bereits erhobenen Strafzinsen den Kunden zurückzahlen muss, ohne dass sie Erstattungsansprüche selbst geltend machen müssen.
Während die Banken argumentieren, dass sie die Strafzinsen erheben, um auf die Negativzinspolitik der Europäischen Zentralbank zu regieren, können sich Verbraucher über dieses Urteil freuen, denn es stärkt ihre Rechte gegenüber der oftmals unzugänglichen Bankenblase.
Wer als Kunde derzeit Strafzinsen auf Tagesgeldkonto oder das Sparbuch berechnet bekommt hat jetzt zwei Optionen, um gegen die Bank vorzugehen. Im ersten Schritt sollte auf die eigene Bank zugegangen und auf das Urteil des Berliner Landesgerichts hingewiesen werden. Danach sollte eine Erstattung einfordert werden. Wenn das nichts bringt, kann man sich auf die Verbraucherzentrale verlassen. Um die Grundsätzlichkeit solcher Strafzinsen zu klären, hat sie an verschiedenen Orten bundesweit Klagen erhoben. In den kommenden Monaten wird es daher einige weitere Gerichtsurteile wie das des Berliner Gerichts geben.
© Ron Perduss
In dieser Rubrik beraten wir Sie in allgemeinen Verbraucherrechtsfragen... Was zum Beispiel passiert, wenn ich ein Paket falsch in Empfang nehme, wie verhalte ich mich bei Reklamationen, welcher Handyvertrag ist der richtige für mich oder wie kann ich meine Energiekosten drosseln.
Mit unserem Verbraucherexperten Ron Perduss gehen wir diesen Fragen nach, klären deren Rechtslage und beraten Sie, damit Sie besser informiert sind.
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