08. Dezember 2020 – 105'5 Spreeradio

Verbrauchertipps

Gutscheine an Weihnachten

Was Sie beachten sollten, wenn Sie Gutscheine verschenken möchten...

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Geschenkgutschein, Foto: dpa

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11.12.2020
Geschenkgutscheine
Was Sie beachten sollten, wenn Sie Gutscheine verschenken möchten...
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Gutscheine an Weihnachten sind nach wie vor ein beliebtes Geschenk. Sie sind bequem und bieten ein gewisses Maß an Flexibilität, wenn Sie vielleicht nicht genau wissen, was das Kind oder die Oma sich genau wünscht. Wer allerdings Gutscheine verschenkt, sollte einiges beachten.

Gutscheine sind nicht unbegrenzt gültig! Die gute Nachricht ist aber, dass sie so schnell nicht ungültig werden. Die Laufzeit so eines Gutscheins muss mindestens 12 Monate betragen. Kürzere Laufzeiten haben schon einige Gerichte als nicht zulässig beurteilt. Es gilt außerdem die gesetzliche Verjährungsfrist von drei Jahren. Innerhalb dieser Zeit kann man den Gutschein einlösen, wenn nichts anderes auf dem Gutschein vermerkt ist. Ausnahmen gibt es bei termingebundenen Gutscheinen, wie zum Beispiel bei Konzerten. Ist der Gutschein abgelaufen, können Sie die Auszahlung verlangen. Aber der Aussteller des Gutscheins kann einen Teil einbehalten für seine Aufwendungen und für seinen entgangenen Gewinn. Unter Umständen können das 10 bis 30% des Gutscheinwerts sein.

Bei privaten Gutscheinen, die Sie zum Beispiel von ihren Kindern erhalten haben, ist die Rechtslage eindeutig. Diese lassen sich nicht einklagen. Nach gängiger Rechtsauffassung hätte man den Gutschein beim Notar hätte ausstellen lassen müssen. Aber wer macht das schon. 😊

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© Ron Perduss

In dieser Rubrik beraten wir Sie in allgemeinen Verbraucherrechtsfragen... Was zum Beispiel passiert, wenn ich ein Paket falsch in Empfang nehme, wie verhalte ich mich bei Reklamationen, welcher Handyvertrag ist der richtige für mich oder wie kann ich meine Energiekosten drosseln.

Mit unserem Verbraucherexperten Ron Perduss gehen wir diesen Fragen nach, klären deren Rechtslage und beraten Sie, damit Sie besser informiert sind.

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