22. Juni 2020 – dpa
Experten gesucht: Wo Steuerzahler jetzt Unterstützung finden...
Langsam wird es Zeit: Die Steuererklärung für 2019 sollte bald beim Finanzamt sein. Wer zur Abgabe verpflichtet ist, muss die Unterlagen bis 31. Juli 2020 abgeben. Wer sich Hilfe holt, von einem Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein, hat mehr Zeit: Hier verlängert sich die Abgabefrist automatisch bis Ende Februar 2021. Da der letzte Februartag 2021 ein Sonntag ist, müssen Berater die Erklärung spätestens bis Montag, 1. März 2021, abgeben. Welche praktischen Fragen stellen sich für Steuerzahler derzeit dazu?
Wie kontaktiere ich das Finanzamt im Moment am besten?
Die meisten Finanzämter sind aufgrund der Corona-Krise bis auf weiteres für den allgemeinen Publikumsverkehr geschlossen. Es kann aber weiterhin per Telefon, Telefax, E-Mail oder Brief Kontakt mit dem Finanzamt aufgenommen werden. Von Seiten der Finanzverwaltung wird derzeit ausdrücklich empfohlen, Anträge über das Onlineportal Elster einzureichen, erklärt die Bundessteuerberaterkammer.
Über Elster können neben der Steuererklärung selber zum Beispiel auch Anträge auf Fristverlängerung für die Abgabe der Steuererklärung, Anträge auf Anpassung von Vorauszahlungen oder ein Einspruch gegen einen Steuerbescheid eingereicht werden.
Wie finde ich in diesen Zeiten einen Steuerberater?
Wer zur Zeit einen Steuerberater sucht, muss nicht in die Kanzlei. Viele Büros haben den Publikumsverkehr derzeit eingeschränkt. In der Regel ist eine Kontaktaufnahme per Telefon oder E-Mail möglich. Steuerunterlagen werden auch per Post entgegengenommen. Hilfe bei der Suche nach einem Steuerberater gibt der Steuerberater-Suchdienst auf der Startseite der Website der Bundessteuerberaterkammer.
Und was ist mit Lohnsteuerhilfevereinen?
Lohnsteuerhilfevereine haben zwar ebenfalls den Publikumsverkehr weitgehend eingestellt. Steuerunterlagen nehmen sie aber weiter postalisch oder mit Zustimmung des Mitglieds auch eingescannt per E-Mail entgegen, erklärt der Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine. Rückfragen können telefonisch oder per E-Mail geklärt werden. Sollte sich bei der Berechnung eine Steuernachzahlung ergeben, kann man sich auch telefonisch unkompliziert darauf verständigen, dass diese Steuererklärung erst später zum Finanzamt geschickt wird.