24. Februar 2022 – dpa

Tina Turner oder Doppelgängerin?

Diese Frage muss jetzt vor dem Bundesgerichtshof geklärt werden

Sängerin Tina Turner (82) hat einen Rechtsstreit mit dem Veranstalter einer Tribute-Show um eine Doppelgängerin verloren. In diesem Fall überwiege die Kunstfreiheit das Persönlichkeitsrecht, entschied der erste Zivilsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) am Donnerstag in Karlsruhe.

Es ging in dem Fall um die Frage, ob das Double Dorothea «Coco» Fletcher dem Original zu ähnlich sieht und ob Werbeplakate mit ihrem Foto und dem Titel «Simply The Best - Die Tina Turner Story» den Eindruck erwecken, der Superstar selbst stehe auf der Bühne oder unterstütze die Show. Turner hatte den Veranstalter Cofo Entertainment aus Passau auf Unterlassung verklagt (Az. I ZR 2/21).

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Tina Turner-Doppelgängerin Coco Fletcher, Foto: Christophe Gateau/dpa

Vor dem Kölner Landgericht Köln hatte Turner Anfang 2020 Recht bekommen. Das Oberlandesgericht Köln kassierte das Urteil allerdings noch im selben Jahr. Es gewichtete in seiner Entscheidung die Kunstfreiheit höher als das Recht am eigenen Bild und eigenen Namen.

Offizielle Website: www.tinaturnerofficial.com

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