01. September 2020 – dpa
Berlin: Maskenpflicht bei Demos
Berlin verschärft die Corona-Regeln für Demos und private Feiern... REGELN IM ÜBERBLICK!
Protest gegen Corona-Maßnahmen Berlin, Foto: Michael Kappeler/dpa
In Berlin gibt es aus Sicht des Senats in der Corona-Pandemie keinen Grund zur Entwarnung. So große Ausbrüche wie zu Beginn der Corona-Krise gebe es zwar nicht mehr, sagte Gesundheitssenatorin Dilek Kalayci (SPD) am Dienstag nach der Senatssitzung. Auch bei den Reiserückkehrern, die zeitweilig für mehr als die Hälfte der Neuinfektionen verantwortlich waren, ist der Trend positiv. «Inzwischen ist diese Zahl auf 25 Prozent runtergegangen», so die Senatorin. «Nichtsdestotrotz haben wir auch in Berlin steigende Infektionszahlen. Deswegen ist es nach wie vor wichtig, Hygieneregeln hochzuhalten.» Entsprechend hat der Senat die geltende Infektionsschutzverordnung gleich an mehreren Stellen verschärft.
- Maskenpflicht bei Demonstrationen: Bei öffentlichen Versammlungen wie Demonstrationen mit mehr als 100 Teilnehmern gilt in Berlin künftig Maskenpflicht. Sie soll auch bei einer geringeren Teilnehmerzahl gelten, wenn bei der Demonstration skandiert oder gesungen wird. Ausnahmen sind etwa für Autokorsos vorgesehen. Nach der bisherigen Infektionsschutzverordnung war Teilnehmern von Demonstrationen nicht vorgeschrieben, einen Mund-Nase-Schutz zu tragen. Bisher sei das im jeweiligen Hygienekonzept zu regeln gewesen, sagte Kalayci.
Innensenator Andreas Geisel (SPD) hatte am Montag im Innenausschuss für die neue Regelung plädiert und dabei auf das vergangene Wochenende hingewiesen. Am Samstag nahmen nach Schätzungen der Behörden an den Protesten gegen die Corona-Maßnahmen in Berlin insgesamt rund 38 000 Menschen teil. Eigentlich wollten die Berliner Behörden die Versammlungen verbieten, sie unterlagen jedoch vor Gerichten. Als Grund für die Verbotsverfügung hatte die Polizei angeführt, durch die Ansammlung Zehntausender Menschen - oft ohne Maske und Abstand - entstehe ein zu hohes Gesundheitsrisiko für die Bevölkerung.
Dilek Kalayci (SPD), Berliner Gesundheitssenatorin, Foto: Bernd von Jutrczenka/dpa
- Private Feiern: Bei privaten Feiern wie Hochzeiten oder Geburtstagspartys müssen die Gastgeber in Berlin künftig ein Hygienekonzept vorlegen. Das gilt ab einer Größe von 50 Teilnehmern und zwar für Veranstaltungen drinnen wie draußen. Es muss zum Beispiel dafür gesorgt werden, dass die Abstandsregel von 1,50 Meter eingehalten wird. Sich darüber keine Gedanken zu machen, das gehe nicht mehr, sagte Kalayci.
Die Gastgeber müssen auch sicherstellen, dass sich die Kontakte nachverfolgen lassen, wenn einer der Gäste positiv auf Covid-19 getestet werden sollte. An der Obergrenze für solche Veranstaltungen ändert sich dagegen nichts. Sie liegt aktuell bei 750 Teilnehmern in geschlossenen Räumen und bei 5000 im Freien. Sie setze voll auf die Eigenverantwortung der Bürgerinnen und Bürger, sagte Kalayci. Es könne aber auch zu Hause kontrolliert werden, wenn es Informationen gebe, dass sich jemand nicht an Regeln halte.
- Private Feiern in Gaststätten: Verschärft wurden die bisherigen Regelungen mit Blick auf Gaststätten. Sie galten nicht für geschlossene Gesellschaften, also etwa bei Hochzeitsfeiern. «Deswegen haben wir das jetzt glatt gezogen», sagte Kalayci. Alle Regeln gelten entsprechend nun auch in diesem Fall, also etwa die Pflicht, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen, solange man nicht am eigenen Platz sitzt.
- Dokumentationspflicht in Gaststätten: Schärfere Regeln gelten außerdem für die Gaststätten in Berlin. Die Pflicht zur Erfassung von Gästedaten besteht künftig nicht nur für die Innenräume, sondern auch für die Außengastronomie. Und nicht nur die Betreiber müssen sich daran halten, sondern auch die Gäste: Sie sind nun verpflichtet, vollständige und wahrheitsgemäße Angaben zu machen. Machen sie das nicht, droht ein Bußgeld zwischen 50 und 500 Euro. Die Kontaktnachverfolgung sei ein Thema, «wo wir viel Nachlässigkeit beobachten», sagte Kalayci. Sie hoffe darauf, dass sich das bessere und sich Gaststättenbesucher nicht mehr als «Mickey Mouse» in den Unterlagen eintragen. Die Gastwirte müssten stärker darauf achten.
Die neuen Regelungen sollen nach Angaben der Gesundheitsverwaltung am Samstag in Kraft treten, die geänderte Infektionsschutzverordnung wird voraussichtlich am Freitag im Amtsblatt veröffentlicht.