18. Juni 2020 – dpa
Berlin verabschiedet ein neues Antidiskriminierungsgesetz und bringt Innenminister in Rage
b große Demonstrationen, wichtige Staatsbesuche oder Fußballspiele: Jedes Jahr helfen Tausende Polizisten aus anderen Bundesländern in der Hauptstadt aus. Die Amtshilfe zwischen den Ländern in solchen Fällen hat eine lange Tradition - doch die wurde von manchen Innenministern der Union wegen des neuen Berliner Antidiskriminierungsgesetzes in Frage gestellt. Nun näherten sich beide Seiten an.
Berlins Innensenator Andreas Geisel (SPD) will seinen Länder-Kollegen seinem Sprecher zufolge eine schriftliche Erklärung zu dem Gesetz geben. Geisel habe bei einem Treffen seinen Ressort-Kollegen von Bund und Ländern die Grundlagen des Gesetzes erläutert, sagte der Sprecher am Rande der Innenministerkonferenz in Erfurt der Deutschen Presse-Agentur. «Auswärtige Polizeikräfte werden nicht in Regress genommen», so der Sprecher. Das Gesetz gelte nur in Berlin. Falls es zu Klagen kommen sollte, sei das Land Berlin Beklagte und auch gegebenenfalls schadensersatzpflichtig. «Das wird Berlins Innensenator seinen Länderkollegen auch noch mal schriftlich darlegen», so der Sprecher.
Eine schriftliche Erklärung hatten zuvor die Unionsminister von Geisel gefordert. «So, wie es jetzt gemacht worden ist, geht’s auf gar keinen Fall», hatte etwa der Innenminister von Mecklenburg-Vorpommern, Lorenz Caffier (CDU), der auch Sprecher der Unions-Innenminister ist, gesagt. Auch Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) forderte eine verbindliche Erklärung Berlins, «dass das Gesetz auch nur für die Polizeibeamten des Landes Berlin anwendbar ist und nicht für die Polizeibeamten, die wir gelegentlich als Unterstützung aus den Bundesländern und von der Bundespolizei nach Berlin schicken.» Bundespolizei jedenfalls will er vorerst nicht mehr dort einsetzen. Seehofer kündigte aber an, sich mit Geisel nächste Woche treffen zu wollen.
Das umstrittene Antidiskriminierungsgesetz soll Menschen in der Hauptstadt vor Diskriminierung von Seiten der Behörden schützen. Es soll außerdem Klagen etwa in Fällen erleichtern, in denen sich Menschen von Polizisten diskriminiert sehen. Wenn sie einen Richter überzeugen können, dass eine Diskriminierung wahrscheinlich ist, dann kann der den Staat in die Pflicht nehmen, das zu widerlegen. Manche Minister fürchten nun Nachteile für ihre Beamten.