28. Mai 2020 – dpa
Abgelaufene Berlinpässe bleiben mindestens bis 31. August gültig
Besitzer von Berlinpässen, die in den vergangenen Wochen abgelaufen sind oder bald ablaufen, können diese wegen der Corona-Krise bis mindestens 31. August nutzen. Der Erwerb des Berlin-Ticket S (S-Bahn-Monatskarte für Empfänger von Sozialleistungen) sei auch mit abgelaufenem Pass möglich, teilte die Senatsverwaltung für Soziales am Donnerstag mit.
Die Nummer des Passes könne demnach unverändert auf dem Ticket eingetragen werden. Menschen, die noch keinen Pass besitzen, aber Anspruch darauf haben, müssen den Leistungsbescheid mit sich führen und ihre Bedarfsgemeinschaftsnummer, das Aktenzeichen oder die Wohngeldnummer auf dem Ticket eintragen.
Die Regelung gelte auch für für die Nutzung von privaten und staatlichen Sport-, Freizeit, Kultur- und Bildungsangeboten. Neben dem abgelaufenen Berlinpass müsse eine Kopie des aktuell gültigen Leistungsbescheids vorgelegt werden. Ob das Verfahren über den 31. August hinaus verlängert wird, ist noch offen.
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