15. März 2023 – dpa

Energiepauschale für Studierende

Einmalzahlung für Studierende - Andrang auf Antragsplattform

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Hörsaal, Foto: Rolf Vennenbernd/dpa

Studenten und Fachschüler, die am Mittwoch die neu freigeschaltete Plattform zur Beantragung der Energiepreispauschale nutzen wollten, mussten zunächst Geduld mitbringen. Wenige Stunden nach ihrem Start war die dafür eingerichtete Seite «Einmalzahlung200.de» für kurze Zeit nicht erreichbar und gab eine Fehlermeldung aus. Nutzer landeten später wegen des großen Andrangs zunächst in einem digitalen Warteraum. Bund und Länder hatten die Seite eingerichtet und zuvor nach eigenen Angaben erfolgreich mit Tausenden Betroffenen getestet.

Am Mittwochmorgen gab es offensichtlich sehr viele Zugriffe gleichzeitig. Etwa 3,5 Millionen Menschen haben Anspruch auf die 200 Euro zur Abfederung der gestiegenen Strom- und Heizkosten. Beantragen können die Zahlung Studenten und Fachschüler, die zum Stichtag 1. Dezember 2022 an einer Hochschule eingeschrieben oder in einer Fachschulausbildung waren. Voraussetzung ist ein Wohnsitz oder «gewöhnlicher Aufenthalt» in Deutschland. An Fachschulen werden beispielsweise Erzieherinnen und Erzieher ausgebildet, Technikerinnen und Betriebswirte. Die Energiepreispauschale soll weder besteuert noch bei etwaigen Sozialleistungen angerechnet werden.

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Foto: Julian Stratenschulte/dpa

Wie kommen Studenten an die Einmalzahlung?

Ab 15. März ist es so weit: Während Millionen von Erwerbstätigen sowie Rentnerinnen und Rentner ihre Energiepauschale bereits erhalten haben, sind nun endlich Studierende und Fachschüler an der Reihe. Diese können schon bald einen Antrag für die lang ersehnte Energiepreispauschale in Höhe von 200 Euro stellen.

Der steuerfreie Zuschuss soll angesichts der gestiegenen Kosten für Heizung, Strom und Lebensmittel zur Unterstützung dienen. Das Geld gibt es jedoch nur, wenn man zuvor einige Hürden meistert.

Wer bekommt die Einmalzahlung?

Insgesamt haben rund 3,5 Millionen Menschen Anspruch auf die Energiepreispauschale. Darunter fallen Auszubildende, Studenten sowie Schülerinnen und Schüler aus Fach- und Berufsfachschulen. Wohnsitz und Ausbildungsstätte müssen in Deutschland sein. Sollte man sich kurzfristig in einem anderen Land aufhalten, wie etwa für ein Auslandssemester oder ein Praktikum, stehen einem die 200 Euro trotzdem zu.

Wichtig ist: Die Studierenden müssen zum Stichtag des 1. Dezember 2022 immatrikuliert gewesen sein. Dasselbe gilt für (Berufs-)Fachschülerinnen und Fachschüler, die zum 1. Dezember vergangenen Jahres an der jeweiligen Ausbildungsstätte angemeldet gewesen sein müssen.

Wo kann der Antrag für die Energiepauschale gestellt werden?

Um an die 200 Euro ranzukommen, ist ein etwas umständlicher Antrag nötig. Um Zeit zu sparen, rät das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) Betroffenen, einige Schritte bereits vorab zu erledigen. Das soll das Prozedere zum Start der Antragstellung beschleunigen.

Dazu wurde die Onlineplattform einmalzahlung200.de entwickelt, auf der ab 15. März auch der Antrag gestellt werden kann. Für die Antragstellung wird in jedem Fall ein sogenanntes BundID-Konto benötigt. Dieses muss entweder mit einem Personalausweis mit Online-Funktion (eID) oder einem Elster-Zertifikat eingerichtet werden. Zusätzlich wird eine App benötigt, mit der man die Ausweisdokumente auslesen lassen kann, wie zum Beispiel die «AusweisApp2».

Doch damit nicht genug: Zusätzlich wird noch ein Zugangscode benötigt, der von der Hochschule oder Ausbildungsstätte bereitgestellt wird. Erst mit diesem können Studierende, Auszubildende und Fachschüler das Antragsformular auf der Website aufrufen. Wird der Antrag bewilligt, kommt eine Bestätigung per E-Mail. Das Geld wird dann auf die angegebene Kontonummer überwiesen.

Warum muss man überhaupt den Antrag stellen?

Viele junge Menschen sind über die komplizierte Antragstellung verärgert. Sie müssen deutlich länger als andere Personengruppen auf die staatliche Hilfspauschale warten. «Angesichts der rund 3,5 Mio. Antragsberechtigten an mehr als 4000 Ausbildungsstätten handelt es sich um ein Massenverfahren, welches nur durch die Einrichtung vollständig digitaler Entscheidungswege angemessen bewältigt werden kann», erklärt eine BMBF-Sprecherin.

Laut Ministerium ist der Antrag «kurz und schnell» ausgefüllt. Wie schnell dieser nach Abschluss des Verfahrens geprüft wird und wann das Geld dann tatsächlich auf dem Konto landet, ist noch offen. Dafür läuft seit 28. Februar eine Pilotphase mit ausgewählten Ausbildungsstätten aus verschiedenen Bundesländern.

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