06. Oktober 2020 – 105'5 Spreeradio
Infos für Reisende aus Berliner Risikogebieten
Berliner Bezirke gelten in zwei Bundesländern als Risikogebiet... Was man jetzt wissen muss!
Coronavirus - Berlin, Foto: Annette Riedl/dpa
Touristen in Berlin, Foto: Annette Riedl/dpa
06.10.2020
Berliner Bezirke als Risikogebiete (1)
Vier Berliner Bezirke gelten in zwei Bundesländern als Risikogebiet... Infos für Reisende von Berlin-Reporter Toni Schmitt!
Coronavirus - Berlin, Foto: Christophe Gateau/dpa
06.10.2020
Berliner Bezirke als Risikogebiete (2)
Vier Berliner Bezirke gelten in zwei Bundesländern als Risikogebiet. Was Anwohner sagen...
Die Regeln für den Umgang mit Reisenden aus innerdeutschen Risikogebieten sind regional unterschiedlich. Ein Überblick:
Schleswig-Holstein
Wegen zu hoher Corona-Infektionszahlen hat Schleswig-Holstein die Berliner Bezirke Mitte, Neukölln, Friedrichshain-Kreuzberg und Tempelhof-Schöneberg als Risikogebiet im Inland ausgewiesen.
Für Urlauber oder Urlaubs-Rückkehrer hat das zur Folge, dass sie sich sofort 14 Tage in Quarantäne begeben oder zwei negative Corona-Tests vorweisen müssen. Einer der beiden Tests darf frühestens fünf Tage nach der Einreise in Schleswig-Holstein gemacht werden. Erst wenn die negativen Ergebnisse für beide Tests vorliegen, darf die Quarantäne verlassen werden. Als Grundlage für die Einstufung als ein Risikogebiet dient die Inzidenz, also die Zahl der Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner in den vergangenen sieben Tagen. Dieser Wert darf nicht höher als 50 sein.
Hinweise für Einreisende aus dem In- und Ausland von Schleswig-Holstein... »
www.schleswig-holstein.de/DE/Schwerpunkte/Coronavirus/_documents/teaser_erlasse
Rheinland-Pfalz
Wie Schleswig-Holstein betrachtet auch Rheinland-Pfalz einzelne Berliner Bezirke als Risikogebiet, wenn die Corona-Neuinfektionen die Zahl von 50 pro 100 000 Einwohner innerhalb einer Woche übersteigen.
In Rheinland-Pfalz müssen Reisende aus den betroffenen Berliner Bezirken Mitte, Neukölln, Friedrichshain-Kreuzberg und Tempelhof-Schöneberg in der Regel in Quarantäne, es gibt aber auch Ausnahmen.
Nicht in Quarantäne muss: Wer täglich oder für bis zu fünf Tage aus beruflichen oder medizinischen Gründen einreist, oder sich maximal 24 Stunden in Rheinland-Pfalz aufhält. Die Ausnahme gilt auch für Menschen, die einen maximal 48 Stunden alten Corona-Test vorweisen können. Auch andere triftige Reisegründe gelten. Dazu zählen insbesondere soziale Aspekte wie etwa ein geteiltes Sorgerecht, der Besuch des nicht im eigenen Hausstand wohnenden Lebenspartners, Beistand oder Pflege schutzbedürftiger Personen sowie Gründe, die in Ausbildung oder Studium liegen. Rheinland-Pfälzer, die sich weniger als 72 Stunden in einem Risikogebiet aufgehalten haben, müssen auch nicht in Quarantäne.
corona.rlp.de/de/themen/quarantaeneregeln
corona.rlp.de/de/themen/einreisende-aus-risikogebieten
Mecklenburg-Vorpommern
Mecklenburg-Vorpommern bleibt für alle Besucher aus der Bundeshauptstadt uneingeschränkt offen! Möglich macht das eine Sonderregelung für die Stadtstaaten. Berlin wird bei der Risikobewertung weiterhin als Ganzes betrachtet. Einreisebeschränkungen oder Quarantäne für Rückkehrer werden erst dann wirksam, wenn Berlin als Stadtstaat insgesamt mehr als 50 Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen aufweist.
Berliner können also ihre Herbstferien an der Ostsee verbringen.
Informationen des Landesgesundheitsamtes MV zu aktuellen Risikogebieten... »
Coronavirus - Berlin, Foto: Kay Nietfeld/dpa
Was gilt für Reisende aus Risikogebieten in den Herbstferien?
Die Herbstferien stehen vor der Tür, in einigen Bundesländern haben sie schon begonnen. In einer Zeit, die sonst von Reiselust und Fernweh geprägt ist, herrscht nun Unsicherheit - angesichts eines komplizierten Regelungsgeflechts zwischen den 16 Bundesländern. Was gilt nun wo bei Reisen im Inland? Und müssen Reisende aus Risikogebieten in Quarantäne? Ein Überblick.
Welche Gebiete gelten in welchem Bundesland als Risikogebiet?
Das Robert Koch-Institut (RKI) weist aktuell (Stand: 5. Oktober 2020) die Städte Hamm und Remscheid in Nordrhein-Westfalen sowie den Landkreis Vechta in Niedersachsen als deutsche Risikogebiete aus. Zudem gelten auch die Berliner Bezirke Friedrichshain-Kreuzberg, Mitte, Neukölln und Tempelhof-Schöneberg auf der Liste des RKI als Risikogebiete. Bei der Frage, ob ein Gebiet in einem Bundesland als Risikogebiet gilt, spielt die RKI-Bewertung eine wichtige Rolle.
In Schleswig-Holstein gelten derzeit die Städte Hamm und Remscheid sowie die vier Berliner Bezirke als Risikogebiet, nicht aber der Landkreis Vechta.
Rheinland-Pfalz folgt bei der Einstufung der Risikogebiete vollständig der RKI-Bewertung.
Mecklenburg-Vorpommern hingegen weist zwar Hamm, Remscheid und Vechta, nicht aber die vier Berliner Bezirke als Risikogebiete aus. Berlin wird bei der Risikobewertung als Ganzes betrachtet, wie eine Sprecherin des Landesgesundheitsministeriums sagte.
Die Bundesländer Berlin, Niedersachsen und Bremen weisen aktuell keine inländischen Risikogebiete aus.
Hessen, Hamburg, Baden-Württemberg, Bayern, Sachsen-Anhalt, Sachsen, Brandenburg und das Saarland richten sich bei der Ausweisung von inländischen Risikogebieten nach dem RKI. In diesen Bundesländern wird jedoch derzeit keine Quarantäne für Reisende aus inländischen Risikogebieten angeordnet. Es gelten aber Übernachtungsverbote für Hotel- und Pensionsgäste.
Wo dürfen Reisende aus Risikogebieten in Deutschland also während der Herbstferien Urlaub machen?
Reisende aus den aktuell vom RKI ausgewiesenen Risikogebieten müssen sich je nach Bundesland auf unterschiedliche Konsequenzen einstellen.
In Schleswig-Holstein müssen Menschen aus Hamm, Remscheid und den vier betroffenen Berliner Bezirken bei der Einreise in Quarantäne, nicht jedoch Bewohner aus Vechta.
In Rheinland-Pfalz müssen sich grundsätzlich alle Einreisenden aus den vom RKI ausgewiesenen Risikogebieten in Quarantäne begeben.
In Mecklenburg-Vorpommern müssen hingegen Einreisende aus Hamm, Remscheid und Vechta in Quarantäne, nicht aber jene aus den vier Berliner Bezirken. Einreisebeschränkungen oder eine Quarantäne für Rückkehrer werden laut Gesundheitsministerium hier erst dann wirksam, wenn Berlin als Stadtstaat insgesamt mehr als 50 Corona-Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen aufweise. Nach jüngsten Berechnungen liegt der Durchschnittswert für Berlin unter 40.
In Berlin, Bremen und Niedersachsen gelten für Einreisende aus inländischen Risikogebieten derzeit keine besonderen Einschränkungen.
Menschen, die in deutschen Risikogebieten wohnen oder von dort nach Hessen, Hamburg, Baden-Württemberg, Bayern, Sachsen-Anhalt, Sachsen, Brandenburg oder ins Saarland reisen, dürfen nicht in Hotels, Ferienwohnungen und anderen kommerziellen Unterkünften übernachten. Von dieser Regel gibt es jedoch je nach Bundesland verschiedene Ausnahmeregelungen. Oft reicht es aus, wenn man entweder versichert oder nachweist, dass man nicht mit dem Coronavirus infiziert ist.
Coronavirus - Berlin, Foto: Annette Riedl/dpa
Kann ich mich in jedem Bundesland mit Quarantäne-Pflicht aus einer Quarantäne freitesten, also mit einem negativen Corona-Test aus der Quarantäne freikommen?
SCHLESWIG-HOLSTEIN: Um die in Schleswig-Holstein vorgeschrieben 14-tägige Quarantäne zu verkürzen, müssen Einreisende aus Risikogebieten dem Gesundheitsamt zwei negative Corona-Tests vorlegen. Dabei gilt: Zwischen der Entnahme des Probenmaterials für die erste und zweite Testung müssen mindestens fünf Tage liegen. Macht jemand einen Test vor der Einreise, dürfen zwischen Testergebnis und Einreise in Schleswig-Holstein nicht mehr als 48 Stunden verstreichen. Zudem darf das Probenmaterial für mindestens eine der beiden Testungen frühestens fünf Tage nach der Einreise in Schleswig-Holstein entnommen worden sein. Bis zum Vorliegen der beiden negativen Testergebnisse gilt die Quarantänepflicht.
MECKLENBURG-VORPOMMERN: Die Corona-Landesverordnung besagt, dass Touristen aus Risikogebieten hier nur dann einreisen dürfen, «wenn ein ärztliches Zeugnis vorhanden ist, welches bestätigt, dass keine Anhaltspunkte für eine Infektion mit dem Coronavirus Sars-CoV-2 vorliegen». Dieses Attest darf nicht älter als 48 Stunden sein. Dennoch besteht die Verpflichtung, sich unverzüglich für 14 Tage häuslich abzusondern. Die Quarantäne kann durch das zuständige Gesundheitsamt verkürzt werden, wenn eine weitere PCR-Testung nach 5 bis 7 Tagen ebenfalls negativ ausfällt.
RHEINLAND-PFALZ: In Rheinland-Pfalz könnten Einreisende aus inländischen Risikogebieten die 14-tägige Quarantäne mit einem negativen Test und einem ärztlichen Attest verkürzen, welches bestätigt, dass keine Anhaltspunkte für eine Infektion vorliegen.
Was gilt, wenn ich als Bewohner eines Risikogebietes bereits eine Unterkunft gebucht habe? Bekomme ich dann mein Geld zurück?
Bei der Frage nach einer kostenlosen Stornierung der Unterkunft kommt es laut dem Reiserechtler Paul Degott aus Hannover auf die genaue Corona-Regelung an. Falls Gäste aus Risikogebieten überhaupt nicht beherbergt werden dürften, sei die Reise schlicht nicht möglich. «Die Folge ist, dass der Mietvertrag damit beendet ist», so Degott. Das angezahlte Geld wird dem Gast dann zurückgezahlt.
Anders sieht es aus, wenn Anreise und Unterbringung weiterhin möglich sind, weil es nur eine Quarantänevorschrift gibt. Dann müsse der Gast auch zahlen, sofern keine kostenlose Stornierung mehr vorgenommen werden kann, erklärt Degott. Möglich sei dann aber unter Umständen eine kulante Regelung mit dem Hotel oder Anbieter des Ferienhauses.
So argumentiert auch der Hotelverband Deutschland (IHA). Im Fall Schleswig-Holsteins kann ein Hotel weiterhin seine Leistung anbieten. Es stehe Urlaubern frei, trotz Corona-Verordnung anzureisen und die Quarantänezeit im Hotel zu verbringen. «Dass das nicht Sinn des Urlaubs ist, ist unbestritten», so der Verband.
Rein juristisch sei es Sache des Reisenden zu wissen, dass er in ein Risikogebiet fährt, und der Reisende habe bei Nichtantritt die Kosten zu tragen. Natürlich stehe es aber jedem Hotelier offen, aus Kulanz eine kostenlose Stornierung oder eine Gutschrift zu gewähren.
Was gilt für mich, wenn ich in einem Risikogebiet arbeite?
In Schleswig-Holstein gibt es von der Quarantänepflicht zahlreiche Ausnahmen für Berufstätige. Unter anderem gelten Ausnahmen für Personen, die Waren und Güter transportieren. Auch Bus-, Bahn-, Schiffs- und Flugzeugpersonal aus Risikogebieten muss nicht in Quarantäne. In Mecklenburg-Vorpommern sind Arbeitspendler oder Dienstreisende von den Restriktionen ausgenommen. Und in Rheinland-Pfalz muss unter anderem nicht in Quarantäne, wer täglich oder für bis zu fünf Tage aus beruflichen Gründen ins Land einreist.
(dpa)
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